Vorlage·FB 60/0004/WP19·17. Dezember 2025

25. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Anpassung der Gebühren für die Entleerung von Kleinkläranlagen aufgrund einer neuen Kalkulation.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 25. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2026 sind Bestandteil des Beschlusses.

Haupt- und Finanzausschuss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 25. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.
Die Satzung sowie die der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2026 sind Bestandteil des Beschlusses.

Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 25. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.
Die Satzung sowie die der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2026 sind Bestandteil des Beschlusses.

Erläuterungen

Die Entleerung von Kleinkläranlagen erfolgt durch ein von der Regionetz GmbH beauftragtes Privatunternehmen. Kontrollfunktionen sowie administrative Arbeiten werden überwiegend durch die Regionetz GmbH wahrgenommen. Die Gebührenveranlagung erfolgt durch den Fachbereich “Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement, FB 60/200“.

Gebührenanpassung

Aufgrund der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung ist eine Gebührenanpassung erforderlich.

Folgende Mengen wurden für die Ermittlung des jährlichen Gebührensatzes zugrunde gelegt:

Jahr Prognose tatsächliche Abfuhrmengen

2015 260 m³ 205,00 m³

2016 216 m³ 176,50 m³

2017 200 m³ 129,50 m³

2018 185 m³ 168,50 m³

2019 140 m³ 121,00 m³

2020 140 m³ 139,00 m³

2021 120 m³ 114,24 m³

2022 110 m³ 62,30 m³

2023 100 m³ 73,30 m³

2024 90 m³ 84,70 m³

2025 85 m³ 91,00 m³ (Stand zum 30.09.2025)

2026 85 m³

Der bisherige Gebührensatz betrug 211,00 € / m³. Aufgrund der neu durchgeführten Kalkulation für das Jahr 2026 ist ein Gebührensatz in Höhe von

178,10 € / m³

kostendeckend.

Der Gebührensatz sinkt somit im Vergleich zum Vorjahr um 15,59 %.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich500.3 KB
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Projekt: Kleinkläranlagen-Gebühren

Zum Projekt

Die Gebühren für die Entleerung von Kleinkläranlagen werden zum 01.01.2026 von 211,00 € auf 178,10 € pro Kubikmeter gesenkt, da die tatsächlichen Abfuhrmengen gesunken sind.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Haushalt & FinanzenUmsetzung beschlossen21. Dez. 2016 – 17. Dez. 20252 Vorlagen

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Worum geht es?

Anpassung der Gebühren für die Entleerung von Kleinkläranlagen aufgrund einer neuen Kalkulation.

Projekt

Kleinkläranlagen-Gebühren

Auch: Klärschlammgebühren, Entsorgungsgebühren

Kategorien

Haushalt & FinanzenUmwelt & Natur

Schlagworte

GebührenanpassungAbwasserentsorgungKostendeckung

Betroffene Gruppen

Betreiber von Kleinkläranlagen

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
3.9.2026
Technische Details