Vorlage·FB 01/0005/WP19·17. Dezember 2025

Vertretung der Stadt Aachen im Aufsichtsrat des aachen tourist service e. V.

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Aachen schlägt der Mitgliederversammlung des aachen tourist service e. V. (ats) folgende Vertreter für die Stadt Aachen zur Wahl in den Aufsichtsrat vor:

Frau Stadtdirektorin und Stadtkämmerin Annekathrin Grehling

Herrn Stadtsprecher Detlef Funken

Erläuterungen

Der im Jahr 1949 als Verkehrsverein Bad Aachen e. V. gegründete und 2007 in aachen tourist service (ats) umbenannte Verein ist erster Ansprechpartner für Gäste, Besucher und das touristische Marketing der Stadt Aachen. Die Organe des Vereins setzen sich aus einem Vereinsvorstand, der aktuell aus zwei Personen besteht, der Mitgliederversammlung, einem Beirat und einem Aufsichtsrat zusammen. Dem Aufsichtsrat müssen nach § 11 der Vereinssatzung drei vom Rat der Stadt Aachen vorgeschlagene Personen, zwei Vertreter für das Beherbergungsgewerbe der Stadt, ein Vertreter für das Gaststättengewerbe der Stadt, ein Vertreter für den Einzelhandel der Stadt und zwei Vertreter der Stadtverwaltung angehören.

Der Rat der Stadt Aachen schlägt der Mitgliederversammlung des ats drei Personen aus den Reihen der Politik und zwei Vertreter der Stadtverwaltung zur Wahl vor. Die Vertreter der Stadtverwaltung werden vom Oberbürgermeister benannt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Mitgliederversammlung des ats für die Dauer von drei Jahren gewählt.

Bei der letzten turnusmäßigen Wahl vom 27. Juni 2024 hat die Mitgliederversammlung des ats Herrn Harald Baal (CDU), Herrn Tobias Danke (GRÜNE) und Herrn Boris Linden (SPD) aus den Reihen der Politik sowie Frau Sibylle Keupen, Oberbürgermeisterin a. D. und Frau Dr. Jutta Bacher (Leiterin des Fachbereichs 13) als Vertreter für die Stadtverwaltung gewählt.

Durch die von Frau Sibylle Keupen, Oberbürgermeisterin a. D. mit Wirkung zum 30.10.2025 erklärte Niederlegung des Mandats im Aufsichtsrat des aachen tourist service e. V. ist es nunmehr erforderlich, dass der Rat der Stadt Aachen der Mitgliederversammlung des ats neue Vertreter aus der Stadtverwaltung zur Wahl in den Aufsichtsrat vorschlägt.

Die Wahl der von der Mitgliederversammlung des aachen tourist service am 27. Juni 2024 gewählten und vom Rat der Stadt Aachen vorgeschlagenen Mitglieder des Aufsichtsrates aus den Fraktionen bleibt hiervon unberührt. Die reguläre Amtszeit dieser Mitglieder endet im Juni 2027.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

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Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

AufsichtsratsbesetzungTourismusförderung

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
29.11.2025
Technische Details