Gewerbepark Brand·16 VorlagenKI
Vorlage·FB 61/0702/WP16-1·5. September 2012

III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A -Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Eckener Straße, Nordstraße, Brander Heide und Vennbahnweghier: Satzungsbeschlussgem. § 10 Abs. 1 BauGB

Inhalt

Beratungsfolge

Vertagt
1 Beratung

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 828 A zur Kenntnis.

Er beschließt, nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Weiterhin beschließt der Rat der Stadt die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A -Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Eckener Straße, Nordstraße, Brander Heide und Vennbahnweg

gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlage FB61/0702/WP16 – Bericht über das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung – einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

Der Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - ist seit dem 11.01.2007 rechtskräftig. Aufgrund der sich in absehbarer Zeit ändernden Erschließungssituation und dem Wunsch eines Eigentümers, die Zufahrt zu seinem Grundstück zu verschieben, hatte die Verwaltung vorgeschlagen, den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren zu ändern.

Der Planungsausschuss hatte darauf hin in seiner Sitzung am 15.03.2012 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 828 A vereinfacht zu ändern und die betroffene Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2, Nr. 2 Baugesetzbuch an dieser III. Änderung zu beteiligen. Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hatte am 14.03.2012 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

Von der Bebauungsplanänderung sind 2 Grundstückseigentümer betroffen, beide wurden im Rahmen der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung beteiligt.

Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Bebauungsplanänderung nicht betroffen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand wird sich am 29.08.2012 mit dem Ergebnis der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung befassen, der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 30.08.2012 damit befassen.

Über das Ergebnis dieser Beratungen wird in der Ratssitzung berichtet.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

4 Straßen

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Projekt: Gewerbepark Brand

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Projekt

Gewerbepark Brand

Auch: B-Plan 828 A, Camp Pirotte

Kategorien

StadtentwicklungWirtschaft

Schlagworte

BauleitplanungGewerbegebietErschließung

Betroffene Gruppen

GrundstückseigentümerGewerbetreibende

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Brand

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Technische Details