Vorlage·FB 14/0014/WP19·11. Dezember 2025

Einführung und Verpflichtung der noch nicht verpflichteten Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses durch den Ausschussvorsitzenden

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

Erläuterungen

Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 67 Abs. 3 GO NRW werden die noch nicht verpflichteten Ausschussmitglieder von dem Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, in dem die noch nicht verpflichteten Ausschussmitglieder einzeln ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können

wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und

meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde (so wahr mir Gott helfe).“

Dokument

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Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

AusschussorganisationVerpflichtung

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
Geändert
22.11.2025
Technische Details