Vorlage·FB 01/0018/WP19·17. Dezember 2025

Neufassung der Satzung der Stadt Aachen über die Regelung des Verfahrens bei der Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie können Bürgerbegehren und -entscheide in Aachen künftig ablaufen? Die Stadt passt die Regeln für direkte Demokratie an.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Satzung der Stadt Aachen über die Regelung des Verfahrens bei der Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden.

Erläuterungen

Mit der Satzung der Stadt Aachen über die Regelung des Verfahrens bei der Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden hat die Stadt Aachen die Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden verbindlich geregelt.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide können entsprechend § 18 der Satzung sowohl per Urnenwahl als auch per Briefwahl erfolgen.

Gemäß § 26 Abs. 10 GO NRW i.V.m. § 5 Abs. 2 der Verordnung über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BürgerentscheidDVO) kann durch Satzung geregelt werden, dass die Abstimmung ausschließlich per Brief erfolgt. Hierzu ist die Änderung der bestehenden Satzung erforderlich. Die Neufassung der Satzung ist als Anlage beigefügt.

Zugleich wurden redaktionelle Überarbeitungen mit Anpassungen an die aktuelle Gesetzeslage vorgenommen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die Durchführung eines (Rats-)Bürgerentscheids als gemischte Abstimmung verursacht prognostiziert Aufwendungen in Höhe von ca. 510.000 € je Entscheidung. Eine Abstimmung ausschließlich per Brief verursacht Aufwendungen in Höhe von ca. 395.000 €. Durch die vorgeschlagene Änderung der Satzung können somit die Aufwendungen für (Rats-)Bürgerentscheide um 115.000 € je durchgeführtem (Rats-)Bürgerentscheid reduziert werden.“
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich249.5 KB
PDF-Viewer wird geladen...

Weitere Dokumente (1)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Projekt: Satzung Bürgerbeteiligung

Zum Projekt

Die Stadt Aachen ändert ihre Satzung zur Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, um Abstimmungen künftig ausschließlich per Briefwahl zu ermöglichen. Zudem wurden redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

RatsbetriebMaßnahme geplant30. Jan. 2013 – 17. Dez. 20252 Vorlagen
Projektzuordnung per KI erkannt – automatisch gruppiert, kann Fehler enthalten.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Wie können Bürgerbegehren und -entscheide in Aachen künftig ablaufen? Die Stadt passt die Regeln für direkte Demokratie an.

Projekt

Satzung Bürgerbeteiligung

Auch: Einwohnerantragssatzung, Bürgerbegehrenssatzung

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

BürgerbeteiligungDirekte DemokratieAbstimmungsverfahren

Betroffene Gruppen

Bürgerinnen und Bürger

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
7.12.2025
Technische Details