Neufassung der Satzung der Stadt Aachen über die Regelung des Verfahrens bei der Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wie können Bürgerbegehren und -entscheide in Aachen künftig ablaufen? Die Stadt passt die Regeln für direkte Demokratie an.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Satzung der Stadt Aachen über die Regelung des Verfahrens bei der Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden.
Erläuterungen
Mit der Satzung der Stadt Aachen über die Regelung des Verfahrens bei der Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden hat die Stadt Aachen die Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden verbindlich geregelt.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide können entsprechend § 18 der Satzung sowohl per Urnenwahl als auch per Briefwahl erfolgen.
Gemäß § 26 Abs. 10 GO NRW i.V.m. § 5 Abs. 2 der Verordnung über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (BürgerentscheidDVO) kann durch Satzung geregelt werden, dass die Abstimmung ausschließlich per Brief erfolgt. Hierzu ist die Änderung der bestehenden Satzung erforderlich. Die Neufassung der Satzung ist als Anlage beigefügt.
Zugleich wurden redaktionelle Überarbeitungen mit Anpassungen an die aktuelle Gesetzeslage vorgenommen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die Durchführung eines (Rats-)Bürgerentscheids als gemischte Abstimmung verursacht prognostiziert Aufwendungen in Höhe von ca. 510.000 € je Entscheidung. Eine Abstimmung ausschließlich per Brief verursacht Aufwendungen in Höhe von ca. 395.000 €. Durch die vorgeschlagene Änderung der Satzung können somit die Aufwendungen für (Rats-)Bürgerentscheide um 115.000 € je durchgeführtem (Rats-)Bürgerentscheid reduziert werden.“
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Dokument
Weitere Dokumente (1)
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Projekt: Satzung Bürgerbeteiligung
Zum ProjektDie Stadt Aachen ändert ihre Satzung zur Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, um Abstimmungen künftig ausschließlich per Briefwahl zu ermöglichen. Zudem wurden redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
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Worum geht es?
Wie können Bürgerbegehren und -entscheide in Aachen künftig ablaufen? Die Stadt passt die Regeln für direkte Demokratie an.
Projekt
Satzung Bürgerbeteiligung
Auch: Einwohnerantragssatzung, Bürgerbegehrenssatzung
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 7.12.2025
Technische Details
ID: 1005218
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1005218
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1005218