Vorlage·FB 01/0023/WP19·28. Januar 2026

Benennung von Delegierten und Gästen für die Mitgliederversammlung 2026 des Städtetages Nordrhein-Westfalen bzw. für die Mitgliederversammlungen während der laufenden Wahlperiode des Rates

Inhalt

Beratungsfolge

Geändert beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Stadt Aachen benennt Vertreter für die Mitgliederversammlung des Städtetags NRW – ein wichtiger Austausch zu kommunalen Themen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt, folgende stimmberechtigten sieben Delegierte für die Mitgliederversammlung 2026 des Städtetages NRW in Oberhausen zu benennen sowie folgende Personen als Gastdelegierte ohne Stimmrecht zu benennen.

oder:

Der Rat der Stadt beschließt, für die Dauer der laufenden Wahlperiode folgende stimmberechtigten sieben Delegierte und sieben Vertretungen für die Mitgliederversammlungen des Städtetages NRW zu benennen sowie folgende Personen als Gastdelegierte ohne Stimmrecht zu benennen.

Erläuterungen

Laut Mitteilung des Städtetages Nordrhein-Westfalen findet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung vom 09. bis 10. Juni 2026, in der Luise-Albertz-Halle in Oberhausen statt. Die Mitgliederversammlung steht unter dem Motto: „Handlungsfähige Städte jetzt! Für ein starkes NRW.“

Beginn ist am 09. Juni 2026 gegen 16:00 Uhr mit den Gruppenbesprechungen. Daran anschließend laden Exkursionen der Stadt Oberhausen sowie eine gemeinsame Abendveranstaltung dazu ein, in entspannter Atmosphäre miteinander ins Gespräch zu kommen. Der zweite Tag der Mitgliederversammlung startet am 10. Juni 2026 um 09:00 Uhr und endet voraussichtlich gegen 16:00 Uhr. Der vorläufige Ablaufplan ist als Anlage beigefügt.

Das detaillierte Programm wird vom Städtetag NRW noch bekannt gegeben.

Nach der Satzung des Städtetages NRW kann die Stadt Aachen 7 Delegierte mit Stimmrecht entsenden. Dabei wird die vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW festgelegte Einwohnerzahl zugrunde gelegt.

Die Hälfte der Delegierten soll aus gewählten Ratsfrauen/Ratsherren bestehen. Zudem sollten Frauen bei der Entsendung von Delegierten und Gästen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in den Stadtvertretungen berücksichtigt werden.

Den Mitgliedsstädten ist es freigestellt, weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Stimmrecht als Gäste zu dieser Mitgliederversammlung zu entsenden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Herr Oberbürgermeisterin Dr. Michael Ziemons, Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling und Herr Beigeordneter Dr. Markus Kremer bereits kraft Amtes stimmberechtigt sind. Sie bleiben daher bei der Anzahl der vom Rat der Stadt zu benennenden Delegierten außen vor.

Die regulären Mitgliederversammlungen finden im zweijährigen Turnus statt. Der Städtetag NRW empfiehlt daher, bereits zu Beginn der Wahlperiode Delegierte sowie Stellvertretungen für die gesamte Zeit zu benennen. Auf diese Weise könne sichergestellt werden, dass die Stadt auch bei außerordentlichen Versammlungen vertreten ist und keine besondere Beschlussfassung oder Einberufung erforderlich ist.

Der Rat der Stadt kann entscheiden, ob er wie in den vergangenen Jahren Delegierte für die bevorstehende Mitgliederversammlung oder aber für die gesamte Dauer der Wahlperiode sowie Stellvertretungen bestellt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Reise- und Übernachtungskosten für die vom Rat bestellten Delegierten


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich209.0 KB
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Die Stadt Aachen benennt Vertreter für die Mitgliederversammlung des Städtetags NRW – ein wichtiger Austausch zu kommunalen Themen.

Projekt

Delegiertenbenennung Städtetag NRW

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

KommunalpolitikNetzwerkarbeitVertretung

Betroffene Gruppen

Ratsmitglieder

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 4.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
17.12.2025
Technische Details