Benennung von Delegierten und Gästen für die Mitgliederversammlung 2026 des Städtetages Nordrhein-Westfalen bzw. für die Mitgliederversammlungen während der laufenden Wahlperiode des Rates
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die Stadt Aachen benennt Vertreter für die Mitgliederversammlung des Städtetags NRW – ein wichtiger Austausch zu kommunalen Themen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt, folgende stimmberechtigten sieben Delegierte für die Mitgliederversammlung 2026 des Städtetages NRW in Oberhausen zu benennen sowie folgende Personen als Gastdelegierte ohne Stimmrecht zu benennen.
oder:
Der Rat der Stadt beschließt, für die Dauer der laufenden Wahlperiode folgende stimmberechtigten sieben Delegierte und sieben Vertretungen für die Mitgliederversammlungen des Städtetages NRW zu benennen sowie folgende Personen als Gastdelegierte ohne Stimmrecht zu benennen.
Erläuterungen
Laut Mitteilung des Städtetages Nordrhein-Westfalen findet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung vom 09. bis 10. Juni 2026, in der Luise-Albertz-Halle in Oberhausen statt. Die Mitgliederversammlung steht unter dem Motto: „Handlungsfähige Städte jetzt! Für ein starkes NRW.“
Beginn ist am 09. Juni 2026 gegen 16:00 Uhr mit den Gruppenbesprechungen. Daran anschließend laden Exkursionen der Stadt Oberhausen sowie eine gemeinsame Abendveranstaltung dazu ein, in entspannter Atmosphäre miteinander ins Gespräch zu kommen. Der zweite Tag der Mitgliederversammlung startet am 10. Juni 2026 um 09:00 Uhr und endet voraussichtlich gegen 16:00 Uhr. Der vorläufige Ablaufplan ist als Anlage beigefügt.
Das detaillierte Programm wird vom Städtetag NRW noch bekannt gegeben.
Nach der Satzung des Städtetages NRW kann die Stadt Aachen 7 Delegierte mit Stimmrecht entsenden. Dabei wird die vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW festgelegte Einwohnerzahl zugrunde gelegt.
Die Hälfte der Delegierten soll aus gewählten Ratsfrauen/Ratsherren bestehen. Zudem sollten Frauen bei der Entsendung von Delegierten und Gästen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in den Stadtvertretungen berücksichtigt werden.
Den Mitgliedsstädten ist es freigestellt, weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Stimmrecht als Gäste zu dieser Mitgliederversammlung zu entsenden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Herr Oberbürgermeisterin Dr. Michael Ziemons, Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling und Herr Beigeordneter Dr. Markus Kremer bereits kraft Amtes stimmberechtigt sind. Sie bleiben daher bei der Anzahl der vom Rat der Stadt zu benennenden Delegierten außen vor.
Die regulären Mitgliederversammlungen finden im zweijährigen Turnus statt. Der Städtetag NRW empfiehlt daher, bereits zu Beginn der Wahlperiode Delegierte sowie Stellvertretungen für die gesamte Zeit zu benennen. Auf diese Weise könne sichergestellt werden, dass die Stadt auch bei außerordentlichen Versammlungen vertreten ist und keine besondere Beschlussfassung oder Einberufung erforderlich ist.
Der Rat der Stadt kann entscheiden, ob er wie in den vergangenen Jahren Delegierte für die bevorstehende Mitgliederversammlung oder aber für die gesamte Dauer der Wahlperiode sowie Stellvertretungen bestellt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Reise- und Übernachtungskosten für die vom Rat bestellten Delegierten
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Dokument
Weitere Dokumente (1)
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KI-Analyse
Worum geht es?
Die Stadt Aachen benennt Vertreter für die Mitgliederversammlung des Städtetags NRW – ein wichtiger Austausch zu kommunalen Themen.
Projekt
Delegiertenbenennung Städtetag NRW
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
SonstigesVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 4.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 17.12.2025
Technische Details
ID: 1005305
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1005305
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1005305