Verhütungsmittelfonds·3 VorlagenKI
Vorlage·FB 56/0027/WP19·26. Februar 2026

Richtlinie zur Vergabe von Hilfen aus dem Verhütungsmittelfonds an Bedürftige

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Richtlinie zur Vergabe von Zuschüssen aus dem Verhütungsmittelfonds wird redaktionell angepasst – die Förderquote bleibt jedoch unverändert.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Soziales und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagenen, redaktionellen Anpassungen der „Richtlinie zur Vergabe von Hilfen aus dem Verhütungsmittelfonds an Bedürftige“ ab dem 01.01.2026.

Erläuterungen

Im Jahr 2009 wurde bei der Stadt Aachen der Verhütungsmittelfonds für Bedürftige eingerichtet. Seit dem Jahr 2011 wird durch die Stadt Aachen im Rahmen der städteregionalen Kooperation auch der Verhütungsmittelfonds der StädteRegion Aachen verwaltet.

Die Gewährung von Zuwendungen an die örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen und von diesen an die Zuwendungsberechtigten, erfolgt derzeit auf der Grundlage der zum 01.01.2023 in Kraft getretenen Fassung der „Richtlinie zur Vergabe von Hilfen aus dem Verhütungsmittelfonds an Bedürftige“ (Anlage 1). Mit dieser Fassung wurde die Quote für die Bezuschussung der im Einzelfall erforderlichen Hilfe an Zuwendungsberechtigte von zuvor 50 % auf neu 75 % erhöht. Damit verbunden war die gleichzeitige Erhöhung der für den Verhütungsmittelfonds jährlich bereit gestellten Mittel von zuvor 25.000 Euro auf neu 37.500 Euro.

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie vom 25. September 2025 (TOP 4) stellte der Verein „donum vitae Regionalverband Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V.“ seine Beratungstätigkeit sowie deren Entwicklung seit der zuletzt erfolgten Änderung der Richtlinie vor. Zwar seien die Antragszahlen seit 2021 gestiegen, dennoch seien vermehrt Anträge aufgrund der Höhe des 25 % -igen Eigenanteils zurückgezogen worden. Die anspruchsberechtigten Frauen seien oft finanziell nicht in der Lage, diesen aufzubringen.

In der sich an den Vortrag anschließenden Beratung wurde die Verwaltung seitens der Ausschussmitglieder um Prüfung einer Erhöhung der regelmäßigen Zuschussquote auf 85 % gebeten.

Da es sich um eine gemeinsame Richtlinie der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen handelt, wurde die StädteRegion Aachen über den vorgenannten Prüfauftrag entsprechend informiert. Bei der StädteRegion erfolgte die Beschlussfassung zum Verhütungsmittelfonds in der Sitzung des Städteregionsausschusses am 10. Dezember 2025. Es wurde beschlossen, die Mittel des städteregionalen Verhütungsmittelfonds nicht zu erhöhen und die Zuschussquote unverändert bei 75 % zu belassen.

Im Sinne der Gleichbehandlung der Zuwendungsberechtigten in Stadt und StädteRegion, aufgrund der erst in 2023 erfolgten Erhöhung der Zuschussquote von 50 % auf 75 % sowie unter Beachtung der angespannten Haushaltslage der Stadt Aachen schlägt die Verwaltung vor, auch für den Anwendungsbereich der Stadt Aachen die Zuschussquote bei 75 % zu belassen.

Ungeachtet dessen besteht der Bedarf von redaktionellen Anpassungen der Richtlinie; insbesondere ist für den Anwendungsbereich der StädteRegion der Sozialdienst kath. Frauen e.V. Stolberg als zuwendungsberechtigter Träger hinzugekommen (Punkt 3 der Richtlinie). Ferner wurde eine rein sprachliche Anpassung bezüglich des berechtigten Personenkreises (Punkt 4 der Richtlinie) vorgenommen. Die vorgeschlagene Anpassung der Richtlinie ist als Anlage 2 beigefügt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Unter dem PSP-Element 4-050101-918-3, Sachkonto 53310000, sind für den Haushaltsplan 2026 Mittel in Höhe von 37.500 Euro eingeplant.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich248.0 KB
PDF-Viewer wird geladen...

Weitere Dokumente (2)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Projekt: Verhütungsmittelfonds

Zum Projekt

Die Stadt Aachen passt die Richtlinie zur Vergabe von Hilfen aus dem Verhütungsmittelfonds redaktionell an, behält jedoch die Zuschussquote von 75 % bei. Die jährlichen Mittel bleiben bei 37.500 Euro.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Soziales & IntegrationMaßnahme geplant30. Sept. 2021 – 26. Feb. 20263 Vorlagen
Projektzuordnung per KI erkannt – automatisch gruppiert, kann Fehler enthalten.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Die Richtlinie zur Vergabe von Zuschüssen aus dem Verhütungsmittelfonds wird redaktionell angepasst – die Förderquote bleibt jedoch unverändert.

Projekt

Verhütungsmittelfonds

Kategorien

Soziales & IntegrationGesundheit

Schlagworte

SozialhilfeGesundheitsvorsorgeFörderrichtlinien

Betroffene Gruppen

BedürftigeSchwangerschaftsberatungsstellen

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
16.1.2026
Technische Details