Haushalt 2026·25 VorlagenKI
Vorlage·FB 68/0049/WP19·19. Februar 2026

Haushaltsplanberatungen 2026

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Der Haushalt 2026 für Verkehr, Straßenbau und städtische Infrastruktur wird im Mobilitätsausschuss beraten – von Verkehrsplanung bis Kanalsanierung.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Mobilitätsausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne und die konsumtiven Teilfinanzpläne der ihm zugeordneten Produkte sowie deren Produktblätter entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2026 mit dem Finanzzeitraum 2027 – 2029.

Desweiteren beschließt der Mobilitätsausschuss, die in den beigefügten Teilfinanzplänen veranschlagten Investitionen der Jahre 2026 bis 2029 und die Verpflichtungsermächtigungen der zugehörigen Produkte unter Berücksichtigung einer möglichen Veränderungsnachweisung.

Die Übersicht über die aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen nimmt er zur Kenntnis.

Erläuterungen

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2026 wurde am 17.12.2025 in den Rat eingebracht und zur weiteren Beratung an die Gremien verwiesen.

Grundlage für die Beratung sind die durch den Fachbereich Finanzsteuerung übersandten, der Vorlage beigefügten, ausschussbezogenen Unterlagen, ausweislich derer der Mobilitätsausschuss zuständig ist für die folgenden Produkte:

020 701Entfernen nicht zugelassener KFZ im öffentl. Straßenraum

020 703Verkehrsrechtliche Genehmigungen

110 101Koordination Betriebsführung STAWAG

110 102Verwaltung Stadtentwässerung und Kanäle

110 301Brunnenversorgung und Bachverrohrung

120 101Sondernutzung

120 102Neubau und Unterhaltung von Straßen

120 104Einräumung von Rechten an Straßen

120 201Verkehrskonzepte u. Planung Straßen, Wege, Plätze

120 202Planung, Betreuung u. Unterhaltung Verkehrsanlagen

Die entsprechenden Unterlagen sind der Vorlage beigefügt. Sofern weitere Veränderungen zum Entwurf vor der Sitzung des Ausschusses bekannt werden, wird eine entsprechende Veränderungsnachweisung nachgereicht.

Soweit in den bis zur Ausschusssitzung erfolgten Haushaltsberatungen in den Bezirksvertretungen Beschlüsse zu den o.a. Produkten gefasst werden, werden diese in der Sitzung bekannt gegeben

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich1.4 MB
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Projekt: Haushalt 2026

Zum Projekt

Der Haushaltsplanentwurf 2026 wird im Rat beraten, einschließlich der zweiten Veränderungsnachweisung mit Anpassungen aus Fachausschüssen und Verwaltung.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Haushalt & FinanzenMaßnahme geplant17. Dez. 2025 – 10. Sept. 202625 Vorlagen

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Worum geht es?

Der Haushalt 2026 für Verkehr, Straßenbau und städtische Infrastruktur wird im Mobilitätsausschuss beraten – von Verkehrsplanung bis Kanalsanierung.

Projekt

Haushalt 2026

Auch: Haushaltsplan 2026

Kategorien

VerkehrStadtentwicklung

Schlagworte

VerkehrsplanungStraßenbauInfrastrukturMobilität

Betroffene Gruppen

AutofahrerRadfahrerFußgängerAnwohner

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
5.2.2026
Technische Details