Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen durch Hinzuziehung von Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe in der 19. Wahlperiode
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wie kann die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Aachen gestärkt werden? Die Stadt prüft die Fortführung der Beteiligung von Interessenvertretern in Ratsausschüssen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass die Ausschüsse des Rates der Stadt, soweit gesetzlich möglich, die Möglichkeit nutzen können, im Rahmen der politischen Partizipation Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe bis zum Ende der 19. Wahlperiode zu Beratungen hinzuzuziehen. Dabei ist eine sitzungsbezogene Entsendung erforderlich.
Erläuterungen
In seiner Sitzung vom 22.03.2023 hat der Rat der Stadt Aachen nach vorausgegangener Beratung der Vorlage „FB 56/0223/WP18“ den folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass die Ausschüsse des Rates der Stadt, soweit gesetzlich möglich, die Möglichkeit nutzen können, im Rahmen der politischen Partizipation Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe bis zum Ende der 18. Wahlperiode zu Beratungen hinzuziehen. Dabei ist eine sitzungsbezogene Entsendung erforderlich. Der Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 11.05.2021 gilt damit als erledigt.“
Durch diesen Beschluss wurden Menschen mit Behinderungen grundsätzlich in die kommunalpolitischen Entscheidungsprozesse einbezogen.
Die Aufgabenstellung der politischen Partizipation folgt unverändert insbesondere aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), welche die Vorgabe enthält, die volle und wirksame politische Teilhabe der Menschen mit Behinderungen umzusetzen. Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-BRK im Jahr 2009 ratifiziert. Das Land NRW hat zuvor bereits 2003 mit dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) rechtliche Schritte ergriffen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Die Gemeinden und Gemeindeverbände sind dazu aufgefordert, partizipative Strukturen zu schaffen und zu unterstützen.
In der Stadt Aachen ist die Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe der Zusammenschluss der inAachen tätigen Behindertengruppen, - verbände, - vereine und Behindertenorganisationen. Sie vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen in allen Lebenslagen. Ziel ist die Mitgestaltung und Einflussnahme bei der Weiterentwicklung einer inklusiven Gesellschaft. Da Inklusion ein Querschnittsthema ist und somit multiple Lebensbereiche berührt sind, sollte eine Reihe unterschiedlicher Themenbereiche jeweils auch aus der behindertenpolitischen Perspektive betrachtet werden.
Der Lenkungsausschuss der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe in der Stadt Aachen hat mit Schreiben vom 17.11.2025 an die Verwaltung sowie an die Ratsfraktionen das Anliegen formuliert, das in der 18. Wahlperiode etablierte Modell der Beteiligung fortzusetzen und dabei die Ausschüsse konkret benannt, in welche er Entsendungen gerne vornehmen möchte (siehe Anlage).
Zur Fortführung der politischen Partizipation bedarf es eines entsprechenden Beschlusses des Rates der Stadt Aachen der 19. Wahlperiode. Der diesbezügliche Beschlussvorschlag ist analog des Ratsbeschlusses vom 22.03.2023, nunmehr für die 19. Wahlperiode, formuliert.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Dokument
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KI-Analyse
Worum geht es?
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Projekt
Inklusive Partizipation
Auch: AG Behindertenhilfe, Partizipation Menschen mit Behinderungen
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Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 4.2.2026
Technische Details
ID: 1006541
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1006541
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1006541