Vorlage·FB 68/0053/WP19·4. Februar 2026

Verkehrssicherheitskonzept Fußgängertunnel – Antrag der SPD-Fraktion vom 04.05.2025

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie kann der Fußgängertunnel in Richterich während der Brückensperrung sicherer gestaltet werden? Die Stadt prüft Maßnahmen gegen Fehlnutzung durch Radfahrer.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Erläuterungen

Seit Sommer 2025 laufen die Arbeiten zur Erneuerung der Brücke (Horbacher Straße, L 231) über die Bahnstrecke Aachen – Mönchengladbach in Aachen-Richterich. Die Maßnahme erfolgt in Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers Landesbetrieb Straßen.NRW, da sich der betreffende Bereich in einer „Außerortslage“ befindet. Die Gesamtdauer der Maßnahme beläuft sich nach Aussage des Landesbetrieb Straßen.NRW auf rund 2,5 Jahre. Die Arbeiten sehen eine Vollsperrung des zuvor genannten Bereichs bis zum 4. Quartal 2027 vor. Im Antrag der SPD-Fraktion Aachen-Richterich vom 04.05.2025 wurde die Verwaltung aufgefordert, ein Verkehrssicherungskonzept für den Fußgängertunnel zwischen der Roermonder Straße und der Horbacher Straße vorzulegen.

Die Verkehrskonzepte sowie Umleitungsstrecken für Fuß-, Rad- und motorisierten Individualverkehr wurden in verschiedenen Bezirksvertretungssitzungen sowie der Sondersitzung am 25.06.2025 und innerhalb der anschließenden Bürgerinformationsveranstaltung ausgiebig dargestellt und erläutert.

Verkehrliche Einordnung der Unterführung

Die bestehende Unterführung unter der Bahnlinie zwischen Horbacher Straße und Roermonder Straße stellt für den Fußverkehr die kürzeste Verbindung zwischen den durch die Bahnlinie getrennten Ortsteilen Richterichs dar. In Neu-Richterich wohnende Bürger*innen nutzen die Unterführung bspw. auf ihren Wegen zur Kirche St. Martinus und dem Friedhof in Alt-Richterich. Die Unterführung ist zudem Teil des Schulwegeplans der Schulkinder, die die Städt. Gemeinschaftsgrundschule Richterich besuchen.

In Alt-Richterich lebende Bürger*innen nutzen die Unterführung zum Beispiel auf ihren Wegen zum Bezirksamt und zum Wochenmarkt auf dem Rathausplatz. Ebenso befinden sich am Rathausplatz weitere zentrale Einrichtungen wie Geldinstitute und Gastronomiebetriebe.

Die Bedeutung der Unterführung wird durch die Sperrung der Horbacher Brücke verstärkt, da nun auch der Fußverkehr aus und in Richtung Hander Weg (Schulzentrum) die Unterführung nutzt, anstelle des ursprünglich kürzeren Weges über die Horbacher Brücke.

Bauzeitliche Situation

Die in der Baulastträgerschaft der Stadt Aachen befindlichen öffentlichen Verkehrsflächen wurden, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschildert (Ausweisung als Gehweg mit VZ 239) und durch entsprechende Absicherungen (Drängelgitter auf den Rampen zum Fußgängertunnel) abgesichert. Zudem wurden zur besseren Einsehbarkeit des Fußgängertunnels von den Rampen und in die Gegenrichtung Verkehrsspiegel installiert.

Durch die Ausweisung des Fußgängertunnels als Gehweg mittels VZ 239 ist die Tunnelunterführung dem Fußgängerverkehr vorbehalten. Fußgänger haben dort Vorrang gegenüber allen anderen Verkehrsarten und dürfen den Gehweg in seiner gesamten Breite nutzen, auch nebeneinander gehen oder stehen bleiben, solange sie andere Fußgänger nicht unnötig behindern.

Andere Verkehrsarten sind in der Unterführung ausgeschlossen. Nur durch ausdrückliche Freigabe durch Zusatzzeichen darf rechtlich eine Nutzung anderer Verkehrsarten erfolgen.

Wäre der Gehweg für den Radverkehr freigegeben, dürfen Radfahrende ihn nur mit besonderer Rücksicht auf Fußgänger nutzen. Radfahrende müssten ihre Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen und dürften diesen weder gefährden noch behindern. Praktisch würde dies Schrittgeschwindigkeit bedeuten. Fußgänger haben stets Vorrang. Reicht der Platz nicht aus oder kommt es zu Konflikten, müssten Radfahrende warten oder absteigen. Ein Anspruch auf zügiges Vorankommen bestünde für Radfahrende auf freigegebenen Gehwegen ausdrücklich nicht.

Ergebnisse Verkehrszählung

Am 28.08.2025 wurde eine Verkehrszählung nach Beginn der Sperrung der Horbacher Brücke mittels Kameraaufzeichnung durchgeführt. Über den gesamten Tag hinweg wurden 1.200 Zu-Fuß-Gehende erfasst. Während der Spitzenstunde am Vormittag (9:30 bis 10:30 Uhr) wurden 150 Personen zu Fuß gezählt. Die Spitzenstunde am Nachmittag nach Schulschluss lag zwischen 12:30 und 13:30 Uhr, mit 149 Fußgänger*innen.

Zusätzlich wurden insgesamt 123 schiebende Radfahrende und 416 fahrende Radfahrende gezählt. Mit 40 fahrenden Radfahrenden lag die Spitzenstunde am Vormittag zwischen 7:30 und 8:30 Uhr, hier vermutlich auf Schulverkehr zurück zu führen. Die Spitzenstunde für den fahrenden Radverkehr am Nachmittag wurde zwischen 18:30 und 19:30 Uhr beobachtet, mit 52 Radfahrenden.

Zudem erfasste die Kamera über den gesamten Tag 22 Durchfahrten von E-Tretrollern und 2 Mofas.

Weiteres Vorgehen

Die Zahlen der Verkehrserhebung geben die vorrangige Nutzung durch den Fußverkehr wider. Ersichtlich wird aber auch, dass eine hohe Fehlnutzung durchfahrender Radfahrer existiert, die sich eindeutig nicht an die gesetzlichen Regelungen halten. Konflikte, die hieraus entstehen können, sind selten auf Unwissenheit, sondern auf bewusstes Fehlverhalten einzelner zurück zu führen.

In der vorliegenden Situation ist das aufgezeichnete Fehlverhalten aufgrund der Trennwirkung der Baustelle und der Verbindungsfunktion der Unterführung zwar nachvollziehbar, aber auf keinen Fall zu akzeptieren.

Bauliche Maßnahmen, die dem entgegen wirken scheiden aufgrund der Bewegungsmaße auch für eine Rollstuhl- oder Kinderwagennutzung aus.

Einbauten reduzieren die effektive Breite von Wegen. Dadurch werden Begegnungsfälle erschwert oder unmöglich. Besonders problematisch ist das für mobilitätseingeschränkte Menschen, Kinder oder Personen mit Kinderwagen. Was rechnerisch noch „ausreichend breit“ erscheint, funktioniert in der Realität oft nicht mehr.

Nach den Zielsetzungen der StVO, der VwV-StVO und den Behindertengleichstellungsgrundsätzen sollen Verkehrsflächen möglichst barrierefrei sein. Einbauten stehen dem regelmäßig entgegen. Sie zwingen zu Umwegen, schränken die selbstständige Nutzung ein und können haftungsrechtlich relevant werden, wenn sie nicht zwingend erforderlich sind.

Auch weitere Beschilderungsmaßnahmen sind an dieser Stelle nicht zielführend. Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde besteht hier eine eindeutige und klare Rechtslage.

Notwendig ist aus Sicht der Verwaltung an Ort und Stelle die Überwachung der Verkehrssituation mit ggf. anschließender Ahndung bei verkehrsgefährdendem Verhalten. Dies ist Aufgabe der Polizei, die für die Überwachung und Ahndung von Verstößen, die Kontrolle der Einhaltung von Abstandsregeln und Verkehrsverboten und die Durchsetzung der Sicherheit im Straßenraum verantwortlich ist.

Trotz der nachgewiesenen hohen Nutzung des Gehweges/Fußgängertunnels, auch von anderen Verkehrsteilnehmern wie Radfahrenden, liegt derzeit keine auffällige Unfalllage vor.

Die Verwaltung weist die Polizei ungeachtet der Unfalllage wiederkehrend auf die Häufung der Fehlverhalten hin und fordert den sich daraus ergebenden stärkeren Kontrollbedarf zur Einhaltung des bestehenden Fahrverbots ein.

Die Stadtverwaltung wird auf die Polizei zugehen, um darüber hinaus einen Aktionsvormittag zu gestalten, in dem Kontaktpolizist und Verwaltung gemeinsam auf die schwierige Lage hinweisen. Darüber hinaus werden die aus Baustellen bekannten Beschilderungen, die zum Absteigen und zur Rücksichtnahme auffordern so schnell wie möglich vor Ort platziert.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

4 Straßen

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Weitere Dokumente (1)

Antrag,lfd.Nr.85
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Wie kann der Fußgängertunnel in Richterich während der Brückensperrung sicherer gestaltet werden? Die Stadt prüft Maßnahmen gegen Fehlnutzung durch Radfahrer.

Projekt

Fußgängertunnel Richterich

Auch: Unterführung Horbacher Straße

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

VerkehrssicherheitFußverkehrBaustellenmanagement

Betroffene Gruppen

FußgängerSchulkinderAnwohner Richterich

Handlungstyp

Prüfauftrag

Verfahrensstand

Problem erkannt

Bezirk

Richterich

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
30.1.2026
Technische Details