Preise für gesellschaftliche Veranstaltungen von Vereinen im Kurhaus - Förderrichtlinie
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Vereine erhalten günstigere Konditionen für Veranstaltungen im Kurhaus – eine neue Richtlinie regelt die Förderung.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die „Richtlinie zur Stärkung der Stadtgesellschaft“.
Erläuterungen
Der Betriebsausschuss Eurogress hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 vorbehaltlich einer rechtlichen Prüfung beschlossen, dass es für Aachener Vereine Sonderkonditionen für gesellschaftliche Veranstaltungen im Kurhaus Aachen geben soll. Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass Aachener Vereinen, die Vereinszwecke wie Kultur, Soziales und Brauchtum verfolgen, diese attraktiven Konditionen zur Durchführung von gesellschaftlichen Veranstaltungen im Kurhaus geboten werden können. Teilnahmeberechtigte Vereine können über die Förderrichtlinie unter Einhaltung der formulierten Rahmenbedingungen ab dem 01.03.2026 bis zum 31.12.2028 in den Genuss der attraktiven Konditionen kommen.
Im Wirtschaftsplan 2026 ist für die Jahre 2026-2028 eine entsprechende Reduzierung der Umsätze aufgrund einer möglichen Inanspruchnahme dieser Förderrichtlinie in Höhe von 20.000 EUR pro Jahr eingeplant. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus geschätzten „Rabatten“ für die Raummiete für 10 gesellschaftliche Veranstaltungen von teilnahmeberechtigten Vereinen im Großen Saal sowie 10 gesellschaftliche Veranstaltungen von teilnahmeberechtigten Vereinen in den übrigen Veranstaltungsräumen im Kurhaus. Für jede einzelne Veranstaltung kann grundsätzlich nur einmal eine Förderung nach dieser Richtlinie gewährt werden, die
(Bar-)Auszahlung der Förderung ist ausgeschlossen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | -20 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -20 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -20 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Dokument
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Worum geht es?
Vereine erhalten günstigere Konditionen für Veranstaltungen im Kurhaus – eine neue Richtlinie regelt die Förderung.
Projekt
Förderrichtlinie Kurhaus
Auch: Vereinsförderung Kurhaus
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 12.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 88 - Aachen Event (ehem. Eurogress)
- Geändert
- 5.3.2026
Technische Details
ID: 1006724
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1006724
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1006724