Vorlage· E 88/0012/WP19·24. März 2026

Preise für gesellschaftliche Veranstaltungen von Vereinen im Kurhaus - Förderrichtlinie

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Vereine erhalten günstigere Konditionen für Veranstaltungen im Kurhaus – eine neue Richtlinie regelt die Förderung.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die „Richtlinie zur Stärkung der Stadtgesellschaft“.

Erläuterungen

Der Betriebsausschuss Eurogress hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 vorbehaltlich einer rechtlichen Prüfung beschlossen, dass es für Aachener Vereine Sonderkonditionen für gesellschaftliche Veranstaltungen im Kurhaus Aachen geben soll. Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass Aachener Vereinen, die Vereinszwecke wie Kultur, Soziales und Brauchtum verfolgen, diese attraktiven Konditionen zur Durchführung von gesellschaftlichen Veranstaltungen im Kurhaus geboten werden können. Teilnahmeberechtigte Vereine können über die Förderrichtlinie unter Einhaltung der formulierten Rahmenbedingungen ab dem 01.03.2026 bis zum 31.12.2028 in den Genuss der attraktiven Konditionen kommen.

Im Wirtschaftsplan 2026 ist für die Jahre 2026-2028 eine entsprechende Reduzierung der Umsätze aufgrund einer möglichen Inanspruchnahme dieser Förderrichtlinie in Höhe von 20.000 EUR pro Jahr eingeplant. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus geschätzten „Rabatten“ für die Raummiete für 10 gesellschaftliche Veranstaltungen von teilnahmeberechtigten Vereinen im Großen Saal sowie 10 gesellschaftliche Veranstaltungen von teilnahmeberechtigten Vereinen in den übrigen Veranstaltungsräumen im Kurhaus. Für jede einzelne Veranstaltung kann grundsätzlich nur einmal eine Förderung nach dieser Richtlinie gewährt werden, die
(Bar-)Auszahlung der Förderung ist ausgeschlossen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

-20

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-20

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-20

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich255.1 KB
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Vereine erhalten günstigere Konditionen für Veranstaltungen im Kurhaus – eine neue Richtlinie regelt die Förderung.

Projekt

Förderrichtlinie Kurhaus

Auch: Vereinsförderung Kurhaus

Kategorien

KulturSoziales & Integration

Schlagworte

VereinsförderungKulturveranstaltungenSoziales Engagement

Betroffene Gruppen

VereineKulturschaffendeGemeinnützige Organisationen

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 12.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 88 - Aachen Event (ehem. Eurogress)
Geändert
5.3.2026
Technische Details