Vorlage·FB 61/0002/WP19-1·11. Februar 2026

Beschluss über eine Veränderungssperre für das Grundstück Grindelweg Gemarkung Aachen, Flur 74, Flurstück 1498 im Stadtbezirk Aachen - Mitte

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Bauvorhaben am Grindelweg könnte die Kaltluftversorgung der Innenstadt beeinträchtigen. Die Stadt prüft eine Veränderungssperre, um die geplante Bebauung zu verhindern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für das Flurstück 1498, Flur 74, Gemarkung Aachen im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Erläuterungen

Ergänzende Erläuterungen:

Beschluss einer Veränderungssperre im Bereich des Grindelwegs

  1. Beschlusslage

Die Vorlage FB 61/0002/WP19 ist in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 14.01.2026 beraten und einstimmig beschlossen worden. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.01.2026 die Vorlage beraten und nicht beschlossen. Die Vorlage wurde an den Rat verwiesen.

  1. Erläuterungen (Ergänzung)

Der Verwaltung liegt ein Bauantrag für das o. g. Grundstück vor. Errichtet werden soll ein freistehendes Einfamilienhaus auf einer Geländeanschüttung über einem verrohrten Bachlauf. Das geplante Vorhaben liegt innerhalb des Fluchtlinienplanes Nr. 373 aus dem Jahr 1952, der hier eine (Straßen-)Verkehrsfläche und eine Baufluchtlinie festsetzt sowie innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 534 aus dem Jahr 1966, der hier eine überbaubare Fläche und eine öffentliche Verkehrsfläche (Fußweg) festsetzt. Gemäß den Festsetzungen der beiden Bebauungspläne wäre das beantragte Vorhaben zu genehmigen. Diese beiden Bauleitpläne befinden sich jedoch derzeit im Aufhebungsverfahren, weil die Ziele dieser Pläne, vor über 60 Jahren festgelegt wurden und heute nicht mehr aktuell sind, da der Flächennutzungsplan AACHEN*2030 diese Flächen als Fläche für die Landwirtschaft darstellt. Die Aufhebungsverfahren setzen somit die Ziele des aktuellen Flächennutzungsplanes auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung um.

Weiterhin liegt das Antragsgrundstück innerhalb des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 919, der für das Grundstück entsprechend den Darstellungen des Flächennutzungsplanes die Festsetzung als landwirtschaftliche Fläche vorsieht und damit die heute ausgeübte Nutzung sichert. Die frühzeitige Beteiligung in diesem Bebauungsplanverfahren hat im Dezember 2025/ Januar 2026 stattgefunden.

Der Aufstellungsbeschluss A 173 aus dem Jahr 2005, aktualisiert am 06.05.2021 (Vorlage A 61/0101/WP15) benennt als städtebauliche Ziele der Stadt Aachen für das Plangebiet:

  • Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.
  • Erhalt der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken
  • Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung
  • Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung
  • Erhalt der Kaltluftbahn Talkessel

Die öffentliche Bekanntmachung des aktualisierten Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 01.07.2021.

Das Antragsgrundstück ist Teil einer ca. 1,12 ha großen Fläche im Innen- und Randbereich der heutigen Bebauung zwischen Grindelweg, Eupener Straße, Zweiweiherweg und An den Wurmquellen.

Diese Fläche war unter der Bezeichnung „AM-WO-15 – Grindel“ bereits bei der FNP-Neuaufstellung Teil der Alternativenprüfung Das Antragsgrundstück mit einer Größe von 2.452 qm liegt am südlichen Rand der genannten Prüffläche. Der FNP 1980 stellte diese Fläche noch als Wohnbaufläche dar. Diese Darstellung wurde aufgrund der Bewertungen im Umweltbericht im Rahmen der Neuaufstellung des FNP in landwirtschaftliche Fläche geändert.

Bei einer Beibehaltung der Darstellung dieser Gesamtfläche als Wohnbaufläche im FNP wurden im Umweltbericht u. a. folgende Auswirkungen festgestellt:

  • Die Planung ist mit erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft verbunden, weil durch eine Bebauung der Fläche die Fortsetzung und Verdichtung des Siedlungsbereiches sowie der Verlust von Grünlandflächen im Übergang zum Freiraum zu erwarten sind.
  • Das Antragsgrundstück liegt im südwestlichen Bereich der Prüffläche AM-WO-15 – Grindel. Im Westen der Prüffläche liegen wertvolle Archivböden (höchste Schutzwürdigkeit) vor. Daher ist die Planung mit sehr hohen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden verbunden. Der Verlust von Böden mit Archivfunktion ist nicht ausgleichbar.
  • Die Planung ist mit sehr erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Oberflächengewässer verbunden. Ausgelöst wird dies bei einer Bebauung durch das Heranrücken von Bauflächen an einen Wurmnebenarm sowie die Inanspruchnahme von Flächen im Quellbereich der Wurm (siehe in Anlage 3 Auszug aus dem Gis Stadt Aachen).
  • Die Planung ist mit erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima verbunden. Eine klimatische Ausgleichsfläche würde bei einer Bebauung der Prüffläche beansprucht und das Siedlungsklima weiter ausgedehnt. Es handelt sich um die bauliche Inanspruchnahme einer Fläche in einem großräumigen System, welches zur Kaltluftversorgung und damit zur nächtlichen Abkühlung der Innenstadt dient. Kumulierte Auswirkungen auf diese zur Innenstadt gerichtete Kaltluftströmung im Zusammenhang mit weiteren geplanten Bauflächen sind wahrscheinlich.

Das Fazit im Umweltbericht zur FNP-Neuaufstellung ist, dass die Bebauung der o. g. Fläche, zu der das Antragsgrundstück gehört, mit sehr erheblichen Auswirkungen auf Oberflächengewässer und auf den Boden sowie erhebliche Auswirkungen auf das Klima und die Landschaft verbunden ist. Der Empfehlung zur Rücknahme der Baufläche im Flächennutzungsplan ist der Rat der Stadt gefolgt (siehe in Anlage 3 Auszug aus dem Flächennutzungsplan AACHEN*2030).

Das Antragsgrundstück wird durch einen derzeit noch verrohrten Bachlauf (Wurmarm SO) am östlichen Rand durchquert. In der Ursprungsvorlage wurde dieser Bachlauf bereits erläutert. Neben der besseren Versorgung der denkmalgeschützten Teichanlage dient die angestrebte Offenlegung des Bauchlaufes auch der Anpassung an den Klimawandel. Durch Verdunstungseffekte ist eine Verbesserung der Kühlfunktion zu erwarten. Das nächtliche Phänomen der Kaltluftentstehung soll durch die Bachoffenlegung verbessert werden.

  1. Empfehlung der Verwaltung

Das beantragte Vorhaben steht den städtebaulichen Zielen des Aufstellungsbeschlusses A 173 (insbesondere maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung und Erhalt Kaltluftbahn Talkessel) entgegen. Weiter widerspricht es den planerischen Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 919, der im Hinblick auf die Auswirkungen einer weiteren Bebauung auf die oben genannten Schutzgüter aus Gründen des Klima- und Naturschutzes die noch unbebauten Flurstücke von Bebauung freihalten möchte. Die Verwaltung empfiehlt, für das Grundstück am Grindelweg Gemarkung Aachen, Flur 74, Flurstück 1498 eine Veränderungssperre zu beschließen. Bis zum Ablauf der Veränderungssperre soll der Bebauungsplan Nr. 919 – Eupener Straße / Grindelweg – zur Rechtskraft gebracht werden. Auf der Grundlage dieses Rechtsplanes soll dann über das beantragte Vorhaben entschieden werden.

Mit einer nachfolgenden Vorlage soll eine Veränderungssperre mit einem auf den gesamten Bereich der Prüffläche AM-WO-15 – Grindel ausgedehnten Geltungsbereich in einer der nächsten Sitzungen zur Beratung vorgelegt werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Bebauungsplan

Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.

1 Bebauungsplan

Karte wird geladen…

Dokument

Sammeldokument öffentlich1.4 MB
PDF-Viewer wird geladen...

Weitere Dokumente (3)

Anlage 1_Satzungstext
230.3 KB · PDF
Anlage 3_GIS-Auszüge
354.4 KB · PDF

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Ein Bauvorhaben am Grindelweg könnte die Kaltluftversorgung der Innenstadt beeinträchtigen. Die Stadt prüft eine Veränderungssperre, um die geplante Bebauung zu verhindern.

Projekt

Veränderungssperre Grindelweg

Auch: Bebauungsplan 919, AM-WO-15

Strategien & Programme

Flächennutzungsplan Aachen 2030

Kategorien

StadtentwicklungUmwelt & Natur

Schlagworte

KlimaschutzBauleitplanungKaltluftbahnNaturschutz

Betroffene Gruppen

AnwohnerGrundstückseigentümer

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
4.2.2026
Technische Details