Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten gemäß § 8 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz – Frau Sibylle Keupen
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Beratungsfolge
Erläuterungen
Offenlegung von Nebentätigkeiten und den damit verbundenen Einnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Erläuterungen
Nach § 8 Abs. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG) ist durch die Hauptverwaltungsbeamtin die Meldung von Nebeneinnahmen gemäß § 53 Landesbeamtengesetz (LBG) NRW dem Rat bis zum 31. März des dem Rechnungsjahr folgenden Jahres vorzulegen.
Gemäß § 53 LBG NRW ist eine jeden Einzelfall erfassende Aufstellung über Art und Umfang der Nebentätigkeit sowie über die Vergütungen vorzulegen für eine genehmigungspflichtige oder eine nach § 51 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 4 b LBG nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes, wenn diese insgesamt die in der Rechtsverordnung nach § 57 LBG zu bestimmende Höchstgrenze übersteigen.
Mit der nachstehenden Übersicht ist die ehemalige Oberbürgermeisterin Frau Sibylle Keupen ihrer ihr obliegenden Verpflichtung nachgekommen.
Hauptamtliche Aufsichtsratstätigkeiten:
· ASEAG 2.626,03 €
· STAWAG4.220,55 €
· E.V.A. 5.300,00 €
Hierfür gesamt gezahlte Vergütungen: 12.146,58 Euro. Diese Vergütungen sind als dem Hauptamt zugeordnete Tätigkeiten uneingeschränkt an die Stadtkasse abzuführen.
Nebentätigkeiten im öff. Dienst – Gremien Sparkasse:
· Mitglied im Verwaltungsrat 7.562,00 €
· Mitglied im Hauptausschuss5.671,00 €
· Mitglied im Risikoausschuss11.341,50 €
Hierfür gesamt gezahlte Vergütungen: 24.574,50 Euro. Diese Vergütung übersteigt die hier einschlägige abführungsfreie Höchstgrenze gem. § 13 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Nebentätigkeitsverordnung von 17.345,31 € um 7.229,19 €. Diese 7.229,19 € sind von Frau Keupen an die Aachener Stadtkasse abzuführen.
Nebentätigkeit außerhalb des öff. Dienstes (keine Abführpflicht):
keine
Ehrenamtliche Tätigkeiten (keine Abführpflicht):
· Mitglied Verbandsversammlung Sparkassenzweckverband
StädteRegion - Aachen 192,00 €
· Beiratstätigkeit NRW.Bank 2.166,67 €
Hierfür gesamt gezahlte Vergütungen: 2.358,67 €
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KI-Analyse
Worum geht es?
Offenlegung von Nebentätigkeiten und den damit verbundenen Einnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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KenntnisnahmeVerfahrensstand
AbgeschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
- Geändert
- 26.2.2026
Technische Details
ID: 1007190
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1007190
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1007190