Vorlage·FB 11/0019/WP19·11. März 2026

Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten gemäß § 8 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz – Frau Sibylle Keupen

Inhalt

Beratungsfolge

Kenntnisnahme
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Offenlegung von Nebentätigkeiten und den damit verbundenen Einnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Erläuterungen

Nach § 8 Abs. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG) ist durch die Hauptverwaltungsbeamtin die Meldung von Nebeneinnahmen gemäß § 53 Landesbeamtengesetz (LBG) NRW dem Rat bis zum 31. März des dem Rechnungsjahr folgenden Jahres vorzulegen.

Gemäß § 53 LBG NRW ist eine jeden Einzelfall erfassende Aufstellung über Art und Umfang der Nebentätigkeit sowie über die Vergütungen vorzulegen für eine genehmigungspflichtige oder eine nach § 51 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 4 b LBG nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes, wenn diese insgesamt die in der Rechtsverordnung nach § 57 LBG zu bestimmende Höchstgrenze übersteigen.

Mit der nachstehenden Übersicht ist die ehemalige Oberbürgermeisterin Frau Sibylle Keupen ihrer ihr obliegenden Verpflichtung nachgekommen.

Hauptamtliche Aufsichtsratstätigkeiten:

· ASEAG 2.626,03 €

· STAWAG4.220,55 €

· E.V.A. 5.300,00 €

Hierfür gesamt gezahlte Vergütungen: 12.146,58 Euro. Diese Vergütungen sind als dem Hauptamt zugeordnete Tätigkeiten uneingeschränkt an die Stadtkasse abzuführen.

Nebentätigkeiten im öff. Dienst – Gremien Sparkasse:

· Mitglied im Verwaltungsrat 7.562,00 €

· Mitglied im Hauptausschuss5.671,00 €

· Mitglied im Risikoausschuss11.341,50 €

Hierfür gesamt gezahlte Vergütungen: 24.574,50 Euro. Diese Vergütung übersteigt die hier einschlägige abführungsfreie Höchstgrenze gem. § 13 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Nebentätigkeitsverordnung von 17.345,31 € um 7.229,19 €. Diese 7.229,19 € sind von Frau Keupen an die Aachener Stadtkasse abzuführen.

Nebentätigkeit außerhalb des öff. Dienstes (keine Abführpflicht):

keine

Ehrenamtliche Tätigkeiten (keine Abführpflicht):

· Mitglied Verbandsversammlung Sparkassenzweckverband
StädteRegion - Aachen 192,00 €

· Beiratstätigkeit NRW.Bank 2.166,67 €

Hierfür gesamt gezahlte Vergütungen: 2.358,67 €

Dokument

Sammeldokument öffentlich77.0 KB
PDF-Viewer wird geladen...

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Offenlegung von Nebentätigkeiten und den damit verbundenen Einnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

NebentätigkeitenTransparenzVergütung

Handlungstyp

Kenntnisnahme

Verfahrensstand

Abgeschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
Geändert
26.2.2026
Technische Details