Vorlage·FB 56/0042/WP19·12. März 2026

Öffentlichkeitsarbeit des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration – Überarbeitung und Anpassung des bisherigen Flyers

Inhalt

Beratungsfolge

Geändert beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Überarbeitung des Flyers für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration mit neuem Logo und angepassten Inhalten.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beauftragt die Verwaltung, den bisherigen Flyer des ehemaligen Integrationsrates vollständig zu überarbeiten und an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen des § 27 Gemeindeordnung NRW anzupassen. Zusätzlich beschließt der Ausschuss, dem Vorschlag des Landesintegrationsrates zu folgen und ein landesweites einheitliches Logo in den neuen Flyer zu integrieren.

Erläuterungen

Mit der Neufassung des § 27 der Gemeindeordnung NRW ist in Gemeinden mit mindestens 5.000 ausländischen Einwohner*innen ein Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zu bilden, der die bisherige Struktur der Integrationsräte ablöst. Seit Beginn der neuen Ratsperiode am 01.11.2025 heißt der ehemalige „Integrationsrat“ der Stadt Aachen (bestehend seit 2004) nun „Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration“. Der neue Name verankert den Auftrag zur Förderung der Potenziale von Menschen mit internationaler Familiengeschichte und erfordert angepasste Informationsmaterialien.

Um die Bürger*innen, insbesondere Menschen mit internationaler Familiengeschichte, transparent über ihre Beteiligungsmöglichkeiten und den Ausschuss zu informieren, ist eine Überarbeitung des Flyers des ehemaligen Integrationsrates notwendig.

Zudem empfiehlt der Landesintegrationsrat NRW allen Ausschüssen für Chancengerechtigkeit und Integration in NRW ein einheitliches Logo. Zur Unterstützung bietet der Landesintegrationsrat ein entsprechendes einheitliches Logo an, welches mit dem spezifischen Städtenamen seitens des Landeintegrationsrates finalisiert wird (siehe beigefügtes Referenzbeispiel für die Stadt Bielefeld). Für das neue Logo werden keine finanziellen Mittel seitens der Stadt Aachen benötigt, da der Landesintegrationsrat NRW die Logo-Erstellung übernimmt.

Das Logo verfolgt folgende Ziele:

  1. Landesweite Zugehörigkeit: Die Verwendung der Landesfarben NRW unterstreicht die institutionelle Bedeutung.
  2. Starke Wiedererkennung: Ein einheitliches Erscheinungsbild stärkt den politischen Diskurs. Es signalisiert Zusammengehörigkeit und Professionalität über kommunale Grenzen hinweg.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen Flyer-Entwurf mit dem Logo-Vorschlag des Landesintegrationsrates zu erarbeiten und diesen Entwurf dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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0

Abschreibungen

0

0

0

0

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0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich223.0 KB
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KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Überarbeitung des Flyers für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration mit neuem Logo und angepassten Inhalten.

Projekt

Öffentlichkeitsarbeit Ausschuss für Chancengerechtigkeit

Auch: Flyer Integrationsrat, Flyer Chancengerechtigkeit

Kategorien

Soziales & IntegrationDigitalisierung

Schlagworte

ÖffentlichkeitsarbeitLogoBürgerinformation

Betroffene Gruppen

Menschen mit internationaler FamiliengeschichteBürger

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
22.2.2026
Technische Details