1. Nachtrag zur Beherbergungsabgabensatzung
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Anpassung der Beherbergungsabgabensatzung, um Wettbewerbsnachteile für Hotels im Kurgebiet zu vermeiden und die Abrechnung zu vereinfachen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- undFinanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 1. Nachtrages zur Beherbergungsabgabensatzung der Stadt Aachen vom 09.07.2025. Der Nachtrag zur Beherbergungsabgabensatzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Der Rat der Stadt beschließt den 1. Nachtrag zum Beherbergungsabgabe der Stadt Aachen vom 09.07.2025. Der Nachtrag zur Beherbergungsabgabensatzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Er tritt zum 01.04.2026 in Kraft.
Erläuterungen
Durch die Änderung der Kurbeitragssatzung und gleichzeitige Einführung der Beherbergungsabgabesatzung sind Vollzugsschwierigkeiten bei der Umsetzung der Regelungen in den Beherbergungsbetrieben innerhalb des Kurgebietes entstanden.
Gemäß den in 2025 beschlossenen Regelungen fallen Gäste von Beherbergungsbetrieben im Kurgebiet unter die Kurbeitragssatzung und sind von der Beherbergungsabgabe befreit (Kollisionsklausel).
Die Beherbergungsbetriebe im Kurgebiet haben in Folge von Kommunikationsdefiziten darauf vertraut, dass sie unter die Regelungen der Beherbergungsabgabesatzung fallen und sehen durch die Heranziehung zum Kurbeitrag Nachteile im Wettbewerb, insbesondere durch Verfahrensregularien und die Heranziehungsdauer in der Kurbeitragssatzung.
Politisch gewollt war ein finanzieller Gleichklang in der Höhe der beiden Abgabearten, eine Praktikabilität in der Umsetzung und die Heranziehung zu jeweils nur einer der beiden Abgabearten.
Zur Beseitigung der vorbeschriebenen Vollzugsschwierigkeiten beabsichtigt die Verwaltung die Kollisionsklausel „umzudrehen“ und jetzt in die Kurbeitragssatzung einzufügen. Dies hat zur Folge, dass alle Beherbergungsbetriebe in Aachen – unabhängig von der Lage innerhalb oder außerhalb des Kurgebietes – gleichermaßen unter die Beherbergungsabgabesatzung fallen. In die Kurbeitragssatzung wird eine Befreiung für Gäste eingeführt, die zur Beherbergungsabgabe herangezogen worden sind.
Diese neue Regelung soll ab dem 01. April in Kraft treten und für das 1. Quartal hat die Kurverwaltung mit den Beherbergungsbetrieben innerhalb des Kurgebietes vereinfachte Melde- und Abrechnungsmodalitäten getroffen.
Gleichzeitig wird aus redaktionellen Gründen im 2. Satz des § 8 der Beherbergungsabgabesatzung (Festsetzung und Fälligkeit) das Wort „fällig“ zusätzlich eingefügt, um die Satzung noch stärker rechtlich zu präzisieren.
Der § 8 erhält im 2. Satz folgende neue Fassung:
Die Beherbergungsabgabe wird je Betriebsstätte mit Bescheid festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig und zu entrichten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Dokument
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Projekt: Beherbergungsabgabe und Kurbeitrag
Zum ProjektDie Beherbergungsabgabensatzung wird angepasst, um Beherbergungsbetriebe im gesamten Stadtgebiet einheitlich der Beherbergungsabgabe zu unterwerfen. Gäste, die diese Abgabe zahlen, sind vom Kurbeitrag befreit.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
KI-Analyse
Worum geht es?
Anpassung der Beherbergungsabgabensatzung, um Wettbewerbsnachteile für Hotels im Kurgebiet zu vermeiden und die Abrechnung zu vereinfachen.
Projekt
Beherbergungsabgabe und Kurbeitrag
Auch: Beherbergungsabgabensatzung, Kurbeitragssatzung
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse
- Geändert
- 27.2.2026
Technische Details
ID: 1007331
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1007331
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1007331