Vorlage·FB 22/0001/WP19·11. März 2026

1. Nachtrag zur Beherbergungsabgabensatzung

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Anpassung der Beherbergungsabgabensatzung, um Wettbewerbsnachteile für Hotels im Kurgebiet zu vermeiden und die Abrechnung zu vereinfachen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Haupt- undFinanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 1. Nachtrages zur Beherbergungsabgabensatzung der Stadt Aachen vom 09.07.2025. Der Nachtrag zur Beherbergungsabgabensatzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Der Rat der Stadt beschließt den 1. Nachtrag zum Beherbergungsabgabe der Stadt Aachen vom 09.07.2025. Der Nachtrag zur Beherbergungsabgabensatzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt. Er tritt zum 01.04.2026 in Kraft.

Erläuterungen

Durch die Änderung der Kurbeitragssatzung und gleichzeitige Einführung der Beherbergungsabgabesatzung sind Vollzugsschwierigkeiten bei der Umsetzung der Regelungen in den Beherbergungsbetrieben innerhalb des Kurgebietes entstanden.

Gemäß den in 2025 beschlossenen Regelungen fallen Gäste von Beherbergungsbetrieben im Kurgebiet unter die Kurbeitragssatzung und sind von der Beherbergungsabgabe befreit (Kollisionsklausel).

Die Beherbergungsbetriebe im Kurgebiet haben in Folge von Kommunikationsdefiziten darauf vertraut, dass sie unter die Regelungen der Beherbergungsabgabesatzung fallen und sehen durch die Heranziehung zum Kurbeitrag Nachteile im Wettbewerb, insbesondere durch Verfahrensregularien und die Heranziehungsdauer in der Kurbeitragssatzung.

Politisch gewollt war ein finanzieller Gleichklang in der Höhe der beiden Abgabearten, eine Praktikabilität in der Umsetzung und die Heranziehung zu jeweils nur einer der beiden Abgabearten.

Zur Beseitigung der vorbeschriebenen Vollzugsschwierigkeiten beabsichtigt die Verwaltung die Kollisionsklausel „umzudrehen“ und jetzt in die Kurbeitragssatzung einzufügen. Dies hat zur Folge, dass alle Beherbergungsbetriebe in Aachen – unabhängig von der Lage innerhalb oder außerhalb des Kurgebietes – gleichermaßen unter die Beherbergungsabgabesatzung fallen. In die Kurbeitragssatzung wird eine Befreiung für Gäste eingeführt, die zur Beherbergungsabgabe herangezogen worden sind.

Diese neue Regelung soll ab dem 01. April in Kraft treten und für das 1. Quartal hat die Kurverwaltung mit den Beherbergungsbetrieben innerhalb des Kurgebietes vereinfachte Melde- und Abrechnungsmodalitäten getroffen.

Gleichzeitig wird aus redaktionellen Gründen im 2. Satz des § 8 der Beherbergungsabgabesatzung (Festsetzung und Fälligkeit) das Wort „fällig“ zusätzlich eingefügt, um die Satzung noch stärker rechtlich zu präzisieren.

Der § 8 erhält im 2. Satz folgende neue Fassung:

Die Beherbergungsabgabe wird je Betriebsstätte mit Bescheid festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig und zu entrichten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

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Projekt: Beherbergungsabgabe und Kurbeitrag

Zum Projekt

Die Beherbergungsabgabensatzung wird angepasst, um Beherbergungsbetriebe im gesamten Stadtgebiet einheitlich der Beherbergungsabgabe zu unterwerfen. Gäste, die diese Abgabe zahlen, sind vom Kurbeitrag befreit.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

WirtschaftUmsetzung beschlossen11. März 2026 – 11. März 20262 Vorlagen

Weitere Vorlagen in diesem Projekt

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Anpassung der Beherbergungsabgabensatzung, um Wettbewerbsnachteile für Hotels im Kurgebiet zu vermeiden und die Abrechnung zu vereinfachen.

Projekt

Beherbergungsabgabe und Kurbeitrag

Auch: Beherbergungsabgabensatzung, Kurbeitragssatzung

Kategorien

WirtschaftHaushalt & Finanzen

Schlagworte

AbgaberegelungWettbewerbsgleichheitSatzungsänderung

Betroffene Gruppen

BeherbergungsbetriebeGäste

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse
Geändert
27.2.2026
Technische Details