Stellenplan 2026 und Auswirkungen auf den Personalkostenverbund
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Der Stellenplan für das kommende Jahr wird angepasst – mit neuen Stellen, Einsparungen und Umstrukturierungen in verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt vorbehaltlich weiterer Beschlüsse den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 auf der Grundlage der dezernats- und fachbereichsbezogenen Darstellung der Veränderungen zum Stellenplan 2025 (s. Anlage).
Zudem nimmt der Rat der Stadt die Auswirkungen auf den Personalkostenverbund zur Kenntnis.
Erläuterungen
Inhaltsverzeichnis
I.Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanes 2025
I.1 Allgemeine Betrachtung
I.2Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken
I.3 Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken
I.4 Stellenumwandlungen und -verlagerungen
I.5 Bewertungsänderungen
I.6Gesamtbetrachtung
II.Personal- und Versorgungsaufwendungen 2026
Erläuterungen:
I.Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanes 2025
I.1Allgemeine Betrachtung
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 12.03.2025 den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Seitdem haben sich Änderungen ergeben, die zurückzuführen sind auf:
- Stelleneinrichtungen
- Stelleneinsparungen
- Umwandlungen und Verlagerungen von Stellen
- Bewertungsänderungen.
Diese Änderungen sind in der beigefügten Anlage „Dezernats- und fachbereichsbezogene Darstellung der Veränderungen zum Stellenplan 2025“ im Einzelnen beschrieben. Ein Großteil dieser Änderungen ist im Stellenplanentwurf 2026, der im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2026 dem Rat am 17.12.2025 und im Nachgang dem Personal- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 18.12.2025 zur Beratung vorgelegt worden ist (1. Lesung), enthalten.
Die seit diesem Zeitpunkt darüber hinaus erforderlichen Stellenplanänderungen sind dem Ausschuss am 05.02.2026 im Rahmen der 2. Lesung ebenso zur Beratung und insgesamt zur Beschlussempfehlung an den Rat vorgelegt worden. Die Behandlung des Tagesordnungspunktes wurde auf die Sondersitzung am 19.02.2026 vertagt. In dieser hat der PVA einstimmig beschlossen, dem Rat die Beschlussfassung in der vorliegenden Form (hier nun zzgl. einer weiteren, zwischenzeitlich erforderlich gewordenen Bewertungsanpassung, s. S. 7) zu empfehlen.
Danach ergeben sich gegenüber dem Stellenplan 2025 gesamtstädtisch saldiert25,5 Mehrstellen.
Bereich | Stelleneinrichtungen | Stelleneinsparungen | saldiert |
| 83,0 (davon 22,0 kw) | 53,0 (davon 21,5 kw) | + 30,0 |
| 1,0 |
| |
| 1,0 |
| |
| 2,0 | 3,0 |
|
| |||
| 1,5 |
| |
| |||
| |||
Mehrstellen (STPL 2025: STPL 2026) | 85,0 | 59,5 | 25,5 |
Nachstehend werden die Veränderungen gegenüber dem Stellenplan 2025 dargestellt.
I.2Stelleneinrichtungen und Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken
Seit der Aufstellung des Stellenplanes 2025 sind im gesamtstädtischen Bereich insgesamt 85,0 Stellen, davon 83,0 in der Allgemeinen Verwaltung und 2,0 in den Eigenbetrieben, zur Einrichtung vorgesehen. In den 83,0 Stellen der Allgemeinen Verwaltung enthalten sind u.a. 22,0 befristete Stellen. Den Stelleneinrichtungen stehen 59,5 Stelleneinsparungen gegenüber (vgl. I.3). Gegenüber dem Stellenplan 2025 würde der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 somit gesamtstädtisch mit 25,5 Mehrstellen abschließen.
Mit Blick auf die Stelleneinrichtungen entfallen 11,0 Stellen auf den Bereich OGS wegen weiteren Ausbaus und Wegfall einer Kooperation mit einem Jugendhilfeträger. 6,0 Stellen entfallen auf die Verstärkung der Sachbearbeitung in den Bezirken im Melde- und Passwesen. Zudem sind 8,0 Stellen für den Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst (FB 37) bereits im Zuge der PVA-Sitzung am 12.12.2024 vorgemerkt worden zwecks iterativer Umsetzung der Empfehlungen aus dem Gutachten zur Reorganisation des FB 37 im Kontext der Aktualisierung des Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplanes.
Das Stellenplanverfahren sieht seit seiner Optimierung zum Stellenplan 2017 vor, für außerordentliche dringende Bedarfe, die eine frühzeitige Verfügbarkeit von zusätzlichem Personal bei absehbarer Stellenausweitung notwendig machen, unterjährige Behandlungen im Personal- und Verwaltungsausschuss bis hin zum Rat der Stadt zu ermöglichen. Hiervon wird nur in wenigen Einzelfällen Gebrauch gemacht.
So hat der Rat in seinen Sitzungen am 09.07.2025 und 17.09.2025 die Einrichtung von
- fünf halben Mehrstellen für Erzieher*innen im Bereich der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich im Fachbereich Jugend und Schule (FB 45) unterjährig sowie
- zwei vollen Mehrstellen für Sachbearbeitung in der Veranlagungsstelle des Fachbereichs Steuern und Kasse (FB 22) im Rahmen der Einführung der Beherbergungsabgabe zum 01.01.2026 beschlossen.
Mit Blick auf den Fachbereich Jugend und Schule (FB 45) wurde nachgehend eine Neuberechnung angestellt, so dass statt der eingerichteten fünf halben Stellen für Erzieher*innen nur zwei halbe Stellen benötigt werden und das Stellen-Soll bedarfsgemäß angepasst worden ist.
Im Übrigen werden aufgrund festgestellter dauerhafter Bedarfe die kw-Vermerke an 10,5Planstellen aufgehoben. An 17,5befristeten Planstellen bedarf es der Verlängerung der kw-Vermerke.
Die Begründungen der Stelleneinrichtungen sind im Einzelnen der beigefügten Anlage zu entnehmen.
I.3 Stelleneinsparungen und Anbringung von kw-Vermerken
Insgesamt können 59,5Planstellen eingespart werden (53,0 Wenigerstellen in der Allgemeinen Verwaltung und 6,5 Wenigerstellen im Bereich der Eigenbetriebe und regio iT); davon 21,5aufgrund der Realisierung vonkw-Vermerken.
Die Begründungen der Stelleneinsparungen sind im Einzelnen ebenfalls der beigefügten Anlage zu entnehmen.
I.4Stellenumwandlungen und -verlagerungen
Bei den Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte und umgekehrt sowie um die Umwandlung von Vollzeit- in jeweils zwei Teilzeitstellen und umgekehrt. Die Umwandlungen sind im Zuge von Stellenwiederbesetzungen notwendig geworden.
Die in der Anlage ausgewiesenen Stellenverlagerungen sind auf die Neuzuordnung von Planstellen zu anderen Organisationseinheiten zurückzuführen. Hierunter fallen in diesem Jahr insbesondere die mit der Trennung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule in die beiden Fachbereiche Jugend und Schule (FB 45) und KiTa und Kindertagespflege (FB 54) verbundenen Stellenverlagerungen.
Gesamtstädtisch betrachtet verändern sowohl die Stellenumwandlungen als auch die Stellenverlagerungen das Stellensoll nicht und sind damit stellenplanneutral.
I.5Bewertungsänderungen
Die in den Anlagen aufgeführten Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. tariflicher Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender ku-Vermerke zurückzuführen.
Die Bewertungsänderungenführen erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen.
Die Hebung der Stelle für den Vorsitzenden des Dienststellenpersonalrates im FB 37 war zum Zeitpunkt der Sondersitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 19.02.2026 noch nicht bekannt, sodass diese Hebung nun im Rahmen der Ratsvorlage erfolgt.
I.6Gesamtbetrachtung
Unter Berücksichtigung der in der Anlage dargestellten Veränderungen und vorbehaltlich weiterer Beschlüsse schließt der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 demnach wie folgt ab:
Bereich | Beamte / Beamtinnen | Tarif-beschäftigte | insgesamt | |
I. Allgemeine Verwaltung | 1.340,5 | 2.833,5 | 4.174,0 | |
II. regio iT | 8,0 | * | 8,0 | |
III. Aachener Stadtbetrieb (E 18) | 13,0 | * | 13,0 | |
IV. Gebäudemanagement (E 26) | 11,0 | * | 11,0 | |
V. Volkshochschule (E 42) | 3,0 | * | 3,0 | |
VI. Stadttheater und Musikdirektion (E 46/47) | 1,0 | * | 1,0 | |
VII. Kulturbetrieb (E 49) | 11,0 | * | 11,0 | |
VIII. Eurogress – Aachen (E 88) | 0,0 | * | 0,0 | |
Summe | 1.387,5 | 2.833,5 | 4.221,0 |
* Die Planstellen der Tariflich Beschäftigten werden in den Stellenübersichten der jeweiligen Wirtschaftspläne ausgewiesen.
Gegenüber dem Stellenplan 2025 sind damit - vorbehaltlich weiterer Beschlüsse - gesamtstädtisch
25,5 Mehrstellen zu verzeichnen:
Stellenplan 2025 | 4.195,5 | lt. Ratsbeschluss 12.03.2025 |
+ 27,5 | lt. Vorlage „Stellenplan pp.“ PVA 18.12.2025 (1. Lesung) | |
Stellenplanentwurf 2026 | 4.223,0 | Einbringung des Haushaltsplanentwurfes in den Rat 17.12.2025 |
- 4,0 | Korrekturen zur 1. Lesung * | |
+ 3,0 | saldiert lt. Vorlage „Stellenplan pp.“ PVA 19.02.2026 (2. Lesung) | |
- 1,0 | lt. Empfehlung Sondersitzung PVA 19.02.2026 | |
Stellenplan 2026 | 4.221,0 |
* 5,0 Stellen sind nicht zur Einrichtung gekommen und 1,0 Stelle konnte nicht zur Einsparung vorgenommen werden. Ausführliche Erklärung können der Anlage entnommen werden
II.Personal- und Versorgungsaufwendungen 2026
Laut Haushaltsplanentwurf 2026 belaufen sich die Aufwendungen für den Personalkostenverbund (PKV) auf insgesamt 338.395.300 € für das Jahr 2026.
Von dem Gesamtbetrag in Höhe von 338.395.300 € entfallen 281.896.100 € auf Personal- und
56.499.200 € auf Versorgungsaufwendungen.
Den Versorgungsaufwendungen stehen Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 14.750.300 € gegenüber.
Soweit im Nachgang weitere finanzielle Anpassungen erforderlich werden, sind diese für eine mögliche Veränderungsnachweisung (Haupt- und Finanzausschuss) angemeldet worden und somit in den o.a. Zahlen nicht enthalten.
Ergänzend ist zu erwähnen, dass die Personalaufwendungen der Konten 50190000 für sonstige Beschäftigte nicht dem Personalkostenverbund zuzurechnen sind. Es handelt sich hierbei überwiegend um Drittmittel finanziertes Personal im Rahmen von Projekten in der Größenordnung von rd. 13,21 Mio. € für das Jahr 2025.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die Beschlussfassung zu den finanziellen Auswirkungen des Stellenplans 2026 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Haupt- und Finanzausschuss und Rat der Stadt Aachen.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Grundsätzlich ist die Bedeutung der Stellenplanveränderungen für den Klimaschutz nicht ermittelbar.
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Projekt: Stellenplan 2026
Zum ProjektDer Stellenplan 2026 sieht einen Nettostellenzuwachs von 26,5 Stellen vor, darunter geförderte Projektstellen und Anpassungen in verschiedenen Fachbereichen.
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Weitere Vorlagen in diesem Projekt
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Projekt
Stellenplan 2026
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RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 6.3.2026
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
- Geändert
- 6.3.2026
Technische Details
ID: 1007555
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1007555
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1007555