Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2024
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Der Jahresabschluss 2024 der Stadt Aachen wird geprüft. Was zeigt die finanzielle Lage der Kommune?
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag für den RPAU:
- Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und seiner eigenständigen Beratung in seinem Prüfungsergebnis vom 22.04.2026(§ 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 322 HGB analog) fest, dass seine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen den geprüften Jahresabschluss bzw. Lagebericht zum 31.12.2024 geführt hat. Der geprüfte Jahresabschluss 2024 wird einschließlich des beigefügten Lageberichtes nach § 59 Abs. 3 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligt.
Im beigefügten Prüfbericht erteilt die Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
2.Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss zum 31.12.2024 nach § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 3.386.592.244,16 € festzustellen. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -42.651.142,05 € wird gem. § 75 Abs. 2 der GO durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.
- Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, Herrn Oberbürgermeister Dr.Michael Ziemonshinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 gem. § 96 Abs.1 GO NRW Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag für den Rat:
- Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2024 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis und schließt sich dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschuss an.
- Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2024 gem. § 96 Abs.1GO NRW mit einer Bilanzsumme von 3.386.592.244,16 € fest. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -42.651.142,05 € wird gem. § 75 Abs. 2 der GO durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.
- Der Rat der Stadt Aachen beschließt, Herrn Oberbürgermeister Dr. Michael Ziemons hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen.
Erläuterungen
Prüfauftrag
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2024 wurde von der Stadtkämmerin am 05.12.2025aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt. Er wurde dem Rat der Stadt zur Sitzung am 17.12.2025vorgelegt, der ihn dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet hat.
Der Jahresabschluss 2024 ist nach § 95 GO NRW von der Stadt Aachen aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz nebst Anhang, der Ergebnis- und Finanzrechnung, den Teilrechnungen und dem Lagebericht (§ 95 Absatz 1 GO NRW).
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW den Jahresabschluss und den Lagebericht und bedient sich nach § 59 Abs. 3 i.V.m. § 102 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Nr. a der Rechnungsprüfungsordnung der örtlichen Rechnungsprüfung zur Durchführung dieser Prüfung.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat sich nach § 102 Abs. 3 GO NRW „[…] darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind. Die Prüfung ist so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße […], die sich auf die Darstellung des sich nach § 95 Absatz 1 Satz 4 ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden.“
Der Jahresabschluss muss nach § 95 Abs. 1. Satz GO NRW „[…] unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑,Finanz- und Ertragslage der Gemeinde […]“ vermitteln. Bei der Beurteilung ist die Buchführung in die Prüfung des Jahresabschlusses einzubeziehen.
Der Lagebericht zum Jahresabschluss ist nach § 102 Abs. 5 GO NRW darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Der Fachbereich Rechnungsprüfung ist als örtliche Rechnungsprüfung nach § 102 Abs. 1 Satz 1 GO NRW der gesetzlichen Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2024 vor Feststellung durch den Rat nachgekommen.
Das Ergebnis dieser Prüfung wird anhand der nachfolgenden Prüfung auf der Basis des beigefügten Prüfberichts zum Jahresabschluss 2024 dokumentiert.
Berichterstattung des Rechnungsprüfungsausschusses (§ 59 Abs. 3 GO NRW)
Nach § 59 Abs. 3 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen. Am Schluss dieses Berichtes hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu erklären, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er den von der Oberbürgermeisterin aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht billigt.
Mit der mehrheitlichen Zustimmung zur Beschlussfassung zu Ziffer 1 können die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses auf der Basis des Prüfberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung entscheiden, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen den geprüften Jahresabschluss bzw. Lagebericht zum 31.12.2024 geführt hat und somit den geprüften Jahresabschluss 2024 einschließlich des beigefügten Lageberichtes nach § 59 Abs. 3 GO NRW billigen.
Das Beratungsergebnis des Rechnungsprüfungsausschusses zum Jahresabschluss 2024 wird anschließend dem Rat der Stadt für die anstehende Sitzung am 11.03.2026 mitgeteilt. Hierzu wird eine Mitteilung erfolgen.
Prüfungsergebnis/ Wesentliche Feststellungen zum geprüften Jahresabschluss 2024
Das Prüfungsergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen:
●Der Jahresabschluss 2024 vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Aachen und wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erstellt.
●Die Prüfung des Jahresabschlusses hat keine Tatsachen ergeben, die einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und der Entlastung von Herrn Oberbürgermeister Dr. Michael Ziemons entgegenstehen.
Weitere Informationen zum Jahresabschluss 2024 können dem beigefügten geprüften Jahresabschluss 2024 sowie dem Prüfbericht des Fachbereichs Rechnungsprüfung zum Jahresabschluss 2024 entnommen werden.
Der Prüfbericht enthält verschiedene Prüfungsfeststellungen, ohne den Bestätigungsvermerk einzuschränken (§ 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 322 Abs. 3 HGB analog). Es handelt sich dabei um einzelne Prüfungsfeststellungen, die nach Auffassung der Rechnungsprüfung beim vorliegenden Jahresabschluss insgesamt als nicht wesentlich für die Ordnungsmäßigkeit der städtischen Haushaltswirtschaft eingeordnet werden, allerdings so gravierend sind, dass sie eines Hinweises im Bestätigungsvermerk bedürfen.
Detaillierte Ausführungen zum Jahresabschluss 2024, zur Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung einschließlich Lagebericht sind dem beigefügten Prüfungsbericht sowie den Erläuterungen, Hinweisen und Empfehlungen zum geprüften Jahresabschluss 2024 zu entnehmen.
Mit der Neufassung des § 59 Abs. 3 GO NRW umfasst die Prüfung auch die Analyse der wesentlichen Schwächen des internen Kontrollsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess.
Information zum Prüfungsergebnis sowie zum Jahresabschluss 2024
Für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses ist eine kurze Präsentation zum Prüfungsergebnis vorgesehen.
Dokumentation der Prüfung
Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2024 wird den Ratsmitgliedern als pdf-Datei über das Ratsinformationssystem ALLRIS zur Verfügung gestellt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Dokument
Weitere Dokumente (2)
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Projekt: Jahresabschluss 2024
Zum ProjektDer Jahresabschluss 2024 der Stadt Aachen weist einen Fehlbetrag von 32,15 Mio. Euro aus, was eine Verbesserung von 18,47 Mio. Euro gegenüber dem geplanten Haushaltsdefizit darstellt. Die Einsparungen resultieren unter anderem aus geringeren Kosten für Flüchtlingsunterbringung und Personal.
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Der Jahresabschluss 2024 der Stadt Aachen wird geprüft. Was zeigt die finanzielle Lage der Kommune?
Projekt
Jahresabschluss 2024
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Handlungstyp
KenntnisnahmeVerfahrensstand
AbgeschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 5.4.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
- Geändert
- 21.3.2026
Technische Details
ID: 1008267
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1008267
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1008267