Jahresabschluss 2024·2 VorlagenKI
Vorlage·FB 20/0013/WP19·17. Dezember 2025

Entwurf des Jahresabschlusses 2024

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie hat sich die städtische Haushaltswirtschaft 2024 entwickelt? Der Jahresabschluss gibt Aufschluss über Erträge, Schulden und finanzielle Herausforderungen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2024 zur Kenntnis und beschließt, diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten.

Erläuterungen

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung (GO NRW) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage der Stadt vermitteln.

Der Jahresabschluss besteht gem. § 95 Abs. 3 GO NRW aus

  • der Bilanz zum 31.12.,
  • der Ergebnisrechnung,
  • der Finanzrechnung,
  • den Teilrechnungen.

Zusätzlich ist der Jahresabschluss um einen Anhang und Lagebericht zu erweitern. Gemäß § 95 Abs. 4 GO NRW ist zudem ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel, ein Eigenkapitalspiegel, ein Verbindlichkeitenspiegel sowie eine Übersicht über die in das Folgejahr übertragenen Haushaltsermächtigungen beigefügt. Darüber hinaus werden ein Rückstellungsspiegel, ein Rechnungsabgrenzungsspiegel, eine Übersicht über das Stiftungsvermögen, eine Übersicht über eventuell vorgenommene bilanzielle Verlustvorträge sowie eine Übersicht zur Beteiligungsstruktur angehangen. Weiterhin werden die pflichtigen Angaben zu den Ratsmitgliedern und Mitgliedern des Verwaltungsvorstands gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW dem Anhang als Anlage beigefügt.

Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch den Oberbürgermeister nach § 95 Abs. 5 GO NRW bestätigt.

Der vorliegende Jahresabschluss 2024 der Stadt Aachen schließt mit folgenden Eckwerten ab:

Insgesamt weist die Ergebnisrechnung für 2024 einen Fehlbetrag in Höhe von 32.151.142,05 Euro aus. Der beschlossene Haushaltsplan 2024 sah einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 50.616.200,00 Euro vor. Somit stellt das tatsächliche Ergebnis des Jahresabschlusses 2024 eine Verbesserung in Höhe von 18.465.057,95 Euro gegenüber dem Plan dar.

Gemäß § 75 Abs. 3 GO erhöhen Jahresüberschüsse – soweit sie nicht für den Haushaltsausgleich vorgesehen sind – die Ausgleichsrücklage. Im Falle von Jahresfehlbeträgen beschließt der Rat gemäß § 96 Abs.1 GO über die Behandlung des jeweiligen Jahresfehlbetrags.

Mit dem vorliegenden Jahresabschluss 2024 waren die Isolierungsmöglichkeiten von finanziellen Belastungen der Pandemie sowie des Ukraine-Kriegs gem. den Regelungen des NKF-CUIG (NKF-Covid-19-Ukraine-Isolierungsgesetz) ausgelaufen und erstmalig nicht mehr anwendbar. Der in den Haushaltsjahren 2020 bis 2023 isolierte Gesamtbetrag beläuft sich auf rd. 121 Mio. Euro und wird beginnend ab dem Haushaltsjahr 2026 längstens über einen Zeitraum von 50 Jahren linear abgeschrieben.

Die haushalterische Verbesserung im Jahresabschluss 2024 gegenüber dem eingeplanten Jahresverlust resultiert u. a. aus deutlichen Einsparungen im Bereich der Flüchtlingsunterbringung, da die Fallzahlen gegenüber den erwarteten Werten zurückgeblieben sind. Zudem unterschreiten die Aufwendungen des Personalkostenverbunds die Planansätze aufgrund des vorherrschenden Personalbewirtschaftungsdefizits deutlich.

Hierdurch können u. a. die Ansatzunterschreitungen bei den Steuern und ähnlichen Abgaben, zu nennen sei ein Planverlust bei den Gewerbesteuern in Höhe von rd. 21 Mio. Euro, kompensiert werden.

Folgende weitere Verfahrensweise ist vorgesehen:

Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt.

Feststellung des Jahresabschlusses durch Beschluss des Rates verbunden mit dem Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses und die Entlastung des Oberbürgermeisters.

Anzeige des vom Rat festgestellten Jahresabschlusses bei der Bezirksregierung.

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses.

Bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2025 ist der Jahresabschluss 2024 zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

Wegen des beträchtlichen Umfangs der Anlage wird gebeten, diese digital im Ratsinformationssystem einzusehen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich19.4 MB
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Projekt: Jahresabschluss 2024

Zum Projekt

Der Jahresabschluss 2024 der Stadt Aachen weist einen Fehlbetrag von 32,15 Mio. Euro aus, was eine Verbesserung von 18,47 Mio. Euro gegenüber dem geplanten Haushaltsdefizit darstellt. Die Einsparungen resultieren unter anderem aus geringeren Kosten für Flüchtlingsunterbringung und Personal.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Haushalt & FinanzenAbgeschlossen17. Dez. 2025 – 22. Apr. 20262 Vorlagen

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Projekt

Jahresabschluss 2024

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Kategorien

Haushalt & Finanzen

Schlagworte

BilanzErgebnisrechnungHaushaltskontrolle

Betroffene Gruppen

Steuerzahler

Handlungstyp

Kenntnisnahme

Verfahrensstand

Abgeschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
10.12.2025
Technische Details