Vorlage·FB 68/0074/WP19·14. April 2026

Bürgerantrag zur Verbesserung der allgemeinen Parksituation auf der West-Seite des Aachener Hauptbahn-hofs Hier: Umgestaltung des öffentlichen Parkplatzes „Zollamtstraße“

Inhalt

Beratungsfolge

Kenntnisnahme
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Der Parkplatz an der Zollamtstraße am Hauptbahnhof ist eng und überlastet. Sollte er umgebaut werden – oder bringt ein neues Verkehrskonzept bald Entlastung?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Erläuterungen

Erläuterungen

1.Anlass

Mit dem als Anlage 1 beigefügten Antrag wird eine Verbesserung der Parkplatzsituation auf der Westseite des Aachener Hauptbahnhofes angeregt und um Prüfung von drei im Antrag näher beschriebenen Umgestaltungsvarianten des öffentlichen Parkplatzes „Zollamtstraße“ gebeten.

Zur Begründung wird auf die hohe Parkraumnachfrage, die überregionale Bedeutung des Parkplatzes sowie die beengte Ein- und Ausfahrtsituation verwiesen, die regelmäßig zu Behinderungen und Rückstaus bis in die Zollamtstraße führe.

Die Umgestaltungsvariante 1 sieht eine Verbreiterung der Parkplatzzufahrt von ein bis zwei Meter vor. Variante 2 beinhaltet zusätzlich eine Versetzung der Grundstücksmauer in Richtung Norden. Die dritte Variante sieht eine getrennte Ein- und Ausfahrt mit einer Einbahnstraßenregelung auf der Parkplatzfläche vor (siehe Anlage 1).

2.Sachstand

Die Fläche des Parkplatzes befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Aachen, sondern im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die BImA hat das Gebäude einschließlich eines Teils der Parkplatzfläche an die Bundespolizei vermietet. Der verbleibende Teil der Parkplatzfläche konnte von der Stadt Aachen angemietet werden und steht für die kurzzeitige An- und Abreise am Hauptbahnhof öffentlich zur Verfügung. Um dies zu ermöglichen musste die Stadt im Gegenzug der Bundespolizei 28 Stellplätze im Parkhaus Lagerhausstraße zur Verfügung stellen

Die beiden Parkplatzflächen (öffentlich und Bundespolizei) sind durch eine Zaunanlage mit Tor voneinander getrennt und somit unabhängig nutzbar. Die Nutzung der öffentlichen Parkplatzflächedurch die Stadt Aachen beruht auf einer befristeten vertraglichen Regelung mit der BImA, deren Verlängerung in regelmäßigen Abständen erfolgt. Eine Verlängerung steht derzeit aus. Der öffentliche Parkplatz umfasst 17 Parkstände für Kfz sowie zwei Behindertenparkplätze. Die Erschließung erfolgt über eine etwa 5,80 m breite Ein-/Ausfahrt von der Stichstraße Zollamtstraße, die zum Seiteneingang des Hauptbahnhofs führt. Beidseitig der Zufahrt begrenzt eine massive, teilweise gemauerte Zaunanlage die Ein- und Ausfahrt. Über diesen Zugang erfolgt zugleich die Erschließung der Bundespolizei und deren Parkplatz (Anlage 2).

Zwischen dem öffentlich nutzbaren Parkplatz und den angrenzenden Straßen (Lagerhausstraße und Zollamtstraße) besteht ein deutlicher Höhenunterschied; im hinteren Bereich des Parkplatzes beträgt dieser etwa zwei Meter.

Die Abmessungen der Senkrechtparkstände sowie der mittig angeordneten Fahrgasse entsprechen den Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 2023) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Dennoch kann es insbesondere zu Zeiten hoher Nachfrage, z.B. bei stark frequentierten Zugverbindungen, in Zusammenhang mit einer unpräzisen Fahrzeugführung in Form einer mittigen Befahrung im Zufahrtsbereich zu Konfliktsituationen kommen.

Seitens der Bundespolizei liegen der Verwaltung keine Eingaben vor, dass die Erreichbarkeit ihres Grundstücks durch parkende oder sich gegenseitig blockierende Fahrzeuge wesentlich eingeschränkt ist. Das Ordnungsamt führt regelmäßige Kontrollen auf dem Parkplatz durch und kontrolliert dabei auch die Berechtigungen der Parkausweise auf den Behindertenparkplätzen.

3.Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung erkennt den bestehenden Handlungsdruck grundsätzlich an. Gleichwohl wird empfohlen, die vorgeschlagenen baulichen Varianten zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen.

Für die Umsetzung der baulichen Maßnahmen wäre zunächst der Abschluss entsprechender Vereinbarungen mit der BImA erforderlich. Vorausgesetzt einer positiven Übereinkunft müssten sodann Planungen erarbeitet und Haushaltsmittel eingeplant werden, sodass sich nach derzeitiger Einschätzung eine Neuanordnung des Parkplatzes nicht kurzfristig realisieren ließe.

Stattdessen verweist die Verwaltung auf die absehbaren strukturellen Verbesserungen im Zuge der Fertigstellung des Gebäudekomplexes (BlueGate) in 2026 / 2027. In der finalen Ausbauphase wird auch die verkehrliche Situation im Bereich der Stichstraße zum Nebeneingang des Hauptbahnhofes neu geordnet. Insbesondere durch die Einrichtung eines kleinen Kreisverkehrs mit integrierter Kiss-&-Ride-Fläche wird ein neues Angebot für die Abhol- und Bringverkehre entstehen.

Die Wirkung dieser Maßnahme soll zunächst abgewartet werden. Sollten sich dann weitere Bedarfe ergeben, kann die Umgestaltung des bestehenden Parkplatzes aufgegriffen werden.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

2 Straßen

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Worum geht es?

Der Parkplatz an der Zollamtstraße am Hauptbahnhof ist eng und überlastet. Sollte er umgebaut werden – oder bringt ein neues Verkehrskonzept bald Entlastung?

Projekt

Parkplatz Zollamtstraße

Auch: Parkraum Hauptbahnhof West, BlueGate Verkehrskonzept

Kategorien

VerkehrStadtentwicklung

Schlagworte

ParkraummanagementVerkehrsplanungMobilitätswendeBarrierefreiheit

Betroffene Gruppen

BahnreisendeAnwohner MitteAutofahrer

Handlungstyp

Prüfauftrag

Verfahrensstand

Problem erkannt

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 5.4.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
30.3.2026
Technische Details