Vorlage·FB 61/0044/WP19·19. Mai 2026

Bebauungsplan gemäß § 13 a BauGB Nr. 1014 Rathausstraße / Schurzelter Mühle hier: Antrag zur Tagesordnung von Grüne Fraktion vom 05.03.2026: Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB Nr. 1014 Rathausstraße/Schurzelter Mühle

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein neues Wohnquartier mit Fokus auf Klimaneutralität entsteht an der Rathausstraße in Laurensberg – der Bebauungsplan liegt vor.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Erläuterungen

hier: Sachstandsbericht zum Antrag der Grünen zur Tagesordnung vom 05.03.2026

  1. Bebauungsplanverfahren

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 20.08.2020 (FB 61/1524/WP17) gefasst. Am 08.12.2022 wurde in nicht öffentlicher Sitzung dem Planungsausschuss sowie am 30.11.2022 der Bezirksvertretung Laurensberg ein Sachstandsbericht zur künftigen Entwicklung des Sportplatzgeländes gegeben(FB23/0148/WP18).

Am 27.04.2023 beschloss der Planungsausschuss die Programmberatung und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung (FB61/0639/WP18). Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom 01.08. - 01.09.2023 durchgeführt. Am 09.08.2023 fand eine Bürgeranhörung im Bezirksamt Laurensberg statt.

Am 07.11.2024 hat der Planungsausschuss nach Beratung am 29.10 2024 im WLA, am 30.10.2024 in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg und am 05.11.2024 im AUK über die städtebauliche Variante zur Erarbeitung des Bebauungsplanes entschieden (FB 61/1034/WP18).

Nachfolgend wurde 2025 der Bebauungsplanentwurf einschließlich der notwendigen Gutachten wie z.B. Lärmgutachten und Sanierungsuntersuchungen erarbeitet. Grundlage für den Bebauungsplanentwurf war auch die Vorplanung für die öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich des öffentlichen Veranstaltungsplatzes. Die Anforderungen an den Platz wurden auch mit den Vereinen aus dem Bezirk in Terminen im Bezirksamt Laurensberg im Juli und im Oktober 2025 abgestimmt.

Der Bebauungsplanentwurf mit Schriftlichen Festsetzungen und Begründung liegt jetzt vor. Dieser kann in einer der nächsten Sitzungen des Planungsausschusses zur Veröffentlichung im Internet beschlossen werden.

  1. Konzeptvergabe

Gemäß Beschluss des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses aus dem Jahr 2019 werden städtische Grundstücke für den Wohnungsbau mit einer gewissen Größe oder städtebaulichen Relevanz im Wege des Konzeptverfahrens vergeben.

Die Anwendung des Konzeptverfahrens soll mit der Vorgabe qualitativer und inhaltlicher Rahmenbedingungen dazu beitragen, dass den Ideen potenzieller Investierender Spielraum für Kreativität bleibt und gleichzeitig wenige, aber prägnante Themen und Kriterien vorgegeben werden.

Auf der Grundlage des politischen Beschlusses zur Klimaneutralität bis 2030 soll an diesem Standort ein Projekt mit dem thematischen Schwerpunkt „klimaneutrales Wohnquartier“ realisiert werden. Frühzeitig wurde das Vergabeverfahren mit dem übergeordneten Ziel eines klimaneutralen Quartiers verwaltungsintern kommuniziert, damit dieses z.B. bei der Aufstellung des Bebauungsplans berücksichtigt wird. Aufgrund der positiven Entwicklung der Standards im Feld des klimafreundlichen Bauens im Lauf des Verfahrens soll der vor vier Jahren gesetzte Schwerpunkt neu bewertet werden. Angesichts der Größe der zu beplanenden Bauflächen sowie der Komplexität der Standorteigenschaften und Anforderungen wird empfohlen, das Konzeptverfahren in zwei Verfahrensstufen aufzuteilen, um so den Planungsumfang für die erste Stufe des Konzeptverfahrens auf den städtebaulichen Entwurf zu begrenzen. Der Bewerberkreis für die zweite Stufe des Konzeptverfahrens soll nach Bewertung durch eine Jury auf maximal 3 – 5 Bewerber*innen begrenzt werden. Durch die Eingrenzung der Anforderungen der ersten Stufe und mehr Transparenz über die Anzahl der Beteiligten der zweiten Stufe soll den Investierenden ein Anreiz zur Beteiligung am Verfahren gegeben und der finanzielle als auch personelle Aufwand bei den Bewerbenden reduziert werden.

Es wird empfohlen, mit der ersten Stufe des 2-stufigen Verfahrens erst zu dem Zeitpunkt zu beginnen, zu dem die Erschließungsmaßnahmen personell und haushalterisch verbindlich und mit entsprechender Priorität eingeplant wurden. Parallel zur Bebauungsplan-Vorlage mit dem Beschluss zur Veröffentlichung im Internet wird eine ausführlichere Vorlage zum Konzeptverfahren in die Bezirksvertretung, den Planungsausschuss und den Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss eingebracht.

Es erfolgt ein mündlicher Bericht in der Sitzung.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

3 Straßen

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Worum geht es?

Ein neues Wohnquartier mit Fokus auf Klimaneutralität entsteht an der Rathausstraße in Laurensberg – der Bebauungsplan liegt vor.

Projekt

Wohnquartier Rathausstraße

Auch: Schurzelter Mühle

Strategien & Programme

Masterplan 2030

Kategorien

StadtentwicklungWohnen

Schlagworte

Klimaneutrales BauenKonzeptvergabeBebauungsplan

Betroffene Gruppen

Anwohner:innen LaurensbergWohnungssuchendeInvestor:innen

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Laurensberg

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 19.5.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
4.5.2026
Technische Details