Vorlage·FB 36/0037/WP19·12. Mai 2026

Benennung eines/r sachkundigen Einwohner*in sowie eines/r Vertreter*in als beratendes Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz durch den Naturschutzbeirat

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wer berät künftig den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz? Zwei sachkundige Einwohner:innen sollen als beratende Mitglieder benannt werden.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Naturschutzbeirat benennt entsprechend des auf Anregung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz erfolgten Ratsbeschlusses vom 11.03.2026 Herrn Rolf Schumacher (aus dem Bereich der Schützer) und Frau Elisabeth Jung (aus dem Bereich der Nutzer) als sachkundige*en Einwohner*in sowie Vertreter*in in den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz.

Erläuterungen

Gem. § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat der Rat die Möglichkeit, bei der Zusammensetzung der Ausschüsse beratende Mitglieder (sachkundige Einwohner*innen) zuzulassen. Durch Ratsbeschluss vom 28.01.2026 entsendet der Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Senior*innenrates Mitglieder als sachkundige Einwohner*innen u.a. in den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz. In der Sitzung des Rates am 11.03.2026 wurde auf Anregung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz beschlossen, dass ergänzend zu den 17 Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz und dem bereits benannten beratenden Mitglieds des Senior*innenrates zusätzlich eine/n sachkundige/n Einwohner*in sowie eine/n Vertreter*in als beratendes Mitglied durch den Naturschutzbeirat benannt werden kann. Es wurde durch den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz angeregt, dass bei der Benennung jeweils eine Person aus dem Bereich der „Schützer“ und eine Person aus dem Bereich der „Nutzer“ benannt werden soll. Es muss sich nicht zwingend um Personen handeln, die Mitglied des Naturschutzbeirates sind. Sachkundige Einwohner*innen nehmen in beratender Funktion sowohl an den öffentlichen als auch den nichtöffentlichen Ausschusssitzungen teil, sind allerdings nicht stimmberechtigt.

Mit Schreiben der Geschäftsführung des Naturschutzbeirates vom 21.04.2026 wurde den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Naturschutzbeirates die Möglichkeit gegeben, Personen zu benennen, die als sachkundige Einwohner*innen für den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz in Betracht kommen.

Seitens des Naturschutzbeirates wurden folgende Personen benannt:

  1. Herr Rolf Schumacher

Herr Schumacher war bereits in der Vergangenheit sachkundiger Einwohner im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz. Er ist Mitglied des NABU.

  1. Frau Elisabeth Jung

Frau Jung ist bereits seit 2010 Mitglied des Naturschutzbeirates und vertritt die Interessen der Landwirtschaft.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich133.1 KB
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KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Wer berät künftig den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz? Zwei sachkundige Einwohner:innen sollen als beratende Mitglieder benannt werden.

Projekt

Sachkundige Einwohner Umweltausschuss

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

BürgerbeteiligungUmweltpolitikAusschussarbeit

Betroffene Gruppen

Bürger:innenNaturschutzinteressierteLandwirtschaftsvertreter:innen

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 19.5.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
7.5.2026
Technische Details