Vorlage·FB 68/0090/WP19·10. Juni 2026

Verkehrssituation Sief

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Sief kämpft mit zu schnellen Autos und fehlenden Gehwegen. Welche Lösungen gibt es für mehr Verkehrssicherheit im Stadtteil?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim beauftragt die Verwaltung sich bei der StädteRegion Aachen für die baldige Sanierung der Fahrbahn und Bankette der Raerener Straße einzusetzen und ein vorhandenes Dialogdisplay für den dauerhaften Einsatz in Sief zu installieren.

Erläuterungen

1. Anlass

Die Verkehrssituation in Sief wurde mehrfach in verschiedenen politischen Gremien behandelt. Auslöser ist ein Bürgerantrag aus dem Jahr 2021. In diesem Antrag bitten die Antragssteller*innen darum, in der Raerener Straße, Wilbankstraße und im Magelspfad Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zu ergreifen. Diskutiert wurde der Bürgerantrag erstmals im Oktober 2023 im Bürgerforum. Im Anschluss sind Geschwindigkeitsmessungen mit Ahndungen durchgeführt worden, deren Ergebnisse im Mai 2025 bei einer erneuten Beratung im Bürgerforum vorgestellt wurden. Zuletzt wurde am 11.06.2025 in der Bezirksvertretungssitzung Kornelimünster/Walheim beschlossen, dass Dialogdisplays zur weiteren Reduzierung der Geschwindigkeiten temporär in Sief installiert werden bzw. weiterhin verbleiben sollen. Des Weiteren sollen Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung geprüft werden.

Anlage 1 zeigt einen Übersichtsplan von Sief. Dargestellt sind die zulässigen Geschwindigkeiten, die Haltestellen, sowie (unvollständig) weitere Beschilderungen.

2. Geschwindigkeitsmessungen

Seit 2022 wurden Geschwindigkeitsmessungen in Sief vorgenommen sowie seit den Sitzungen weiter intensiviert. Seit August 2024 werden darüber hinaus Dialogdisplays in Sief eingesetzt. Das Bezirksamt Kornelimünster/Walheim ist dem Beschluss der Bezirksvertretung nachgekommen und hat zwei bezirkliche Dialogdisplays weiter in Sief im Einsatz. Die Anzahl an Geschwindigkeitsüberschreitungen ist insgesamt zurückgegangen (vgl. Vorlage für die Sitzung der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim vom 11.06.2025). Das zeigen auch die neuesten Messungen (u.a. mit Dialogdisplay) (vgl. Anlage 2). Die Auswertung der Dialogdisplays (Daten von August 2024 bis Mai 2025 an zwei Standorten der Raerener Straße und von Mai bzw. August 2025 bis Februar 2026 an Wilbankstraße und Pfeiferweg) zeigt, dass - bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h - max. 25% der Fahrzeuge 59 km/h überschreiten. Damit sind die Geschwindigkeitsmessungen auch unter Berücksichtigung der Siedlungssituation und der geringen Verkehrsbelastung in Sief im gesamtstädtischen Vergleich als unauffällig zu bewerten. Demnach werden i.A. weiterhin weder bauliche noch verkehrsrechtliche Maßnahmen empfohlen.

Eine Ausnahme stellt die Situation am Baumgartsweg dar.

In diesem Bereich gilt ein Tempo-30-Streckengebot, das auf einen ehemaligen Kindergarten in dem heutigen Feuerwehrhaus zurück zu führen ist. Heute befinden sich nach Definition der Straßenverkehrsordnung (StVO) zwar keine schützenswerten Einrichtungen (Kita, Schule, Spielplätze, Sporthallen) mehr in diesem Bereich, dennoch wird zwecks Schulwegsicherung der Kinder, die im Siedlungsbereich Baumgartsweg wohnen und die Haltestelle „Sief Schule“ erreichen wollen, an der Tempo-30-Regelung festgehalten.

Eine Messung aus Januar 2026 zeigt, dass im Querschnitt werktags zwischen 7 und 19 Uhr knapp 64% der Fahrzeige schneller fuhren als 39 km/h. Werktags zwischen 19 und 7 Uhr fuhren im Querschnitt ca. 20 % schneller als 59 km/h. Sonntags sind es ca. 11 %, die 59 km/h überschreiten. Da im Bereich Baumgartsweg regelmäßig erhöhte Geschwindigkeiten festgestellt werden, wird geprüft, wie die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit unterstützt werden kann (s. Kapitel 3).

3. Prüfaufträge

Bei der Raerener Straße und der Wilbankstraße handelt es sich um klassifizierte Kreisstraßen in der Baulast der StädteRegion Aachen. Aufgrund der unauffälligen Verkehrsbelastung - je nachBereich deutlich unter 1.000 Fahrzeugen am Tag - wird seitens der StädteRegion keine Notwendigkeit zur Reduzierung der Verkehrsmengen gesehen, da klassifizierte Straßen zur Aufnahme von Verkehr vorgesehen sind.

Bisher wurden aufgrund der im gesamtstädtischen Vergleich überwiegend unauffälligen Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen weder bauliche noch verkehrsrechtliche Maßnahmen empfohlen. Aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim hat die Verwaltung dennoch mit der Prüfung von Maßnahmen begonnen. Dazu fand im November 2025 ein weiterer Ortstermin zur Beobachtung der Verkehrssituation am frühen Morgen statt. Eine besondere Verkehrsbelastung oder sonstige Auffälligkeiten konnten an diesem Tag nicht festgestellt werden.

Parallel hat die Verwaltung den Austausch mit dem Straßenbaulastträger StädteRegion Aachen gesucht. Dabei hat diese erneut darauf hingewiesen, dass für die Raerener Straße die Lage der Ortseingangsbeschilderung zwischen Triftweg und Baumgartsweg, sowie die im Bereich des Baumgartsweg eingerichtete Tempo-30-Zone aufgrund der Klassifizierung der Straße nach aktuellen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) fraglich ist. Ungeachtet dessen hat sie in Aussicht gestellt, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Nutzbarkeit für Fußgänger*innen an den Kreisstraßen zugestimmt würden, wenn diese durch die Stadt Aachen finanziert würden.

Gehwege in Sief:

Der Wunsch nach der Anlage von Gehwegen wurde insbesondere aus Gründen der Schulwegsicherung formuliert. Diesem Wunsch kann aus finanziellen und ökologischen Gründen nicht flächendeckend entsprochen werden. Alle Straßen in Sief mit Gehwegen auszustatten, wäre zu kostenintensiv und wäre für den Siedlungscharakter, die niedrige Verkehrsbelastung und die gegebene Einwohnerzahl nicht zu rechtfertigen. Zudem sind nach den Richtlinien für die Anlage Landstraßen (RAL) keine separaten Anlagen für den Fußverkehr für die Straßenkategorie IV bzw. die Entwurfsklasse IV notwendig (vgl. RAL S. 19-22).

Die Fahrbahnbreiten entsprechen mit knapp 6,00 m bereits heute nicht den Vorgaben für Begegnungsverkehr einer klassifizierten Straße mit Busverkehr. Hier wären eigentlich 6,50 m notwendig. Gehwege müssten in den heutigen Seitenstreifen bzw. im Bankett angelegt werden. Diese sind aber ebenfalls zu schmal, so dass eine Flächenerweiterung in den nicht befestigten Bereich hergestellt werden müsste, um Gehwege mit ausreichender Breite (mind. 2,30 m) zu schaffen. Sobald der Straßenkörper im Zuge der Erweiterung um Gehwege substanziell angepackt wird, müsste zusätzlich die Fahrbahn verbreitert und die Entwässerung im gesamten Gebiet angepasst werden. Heute versickert das Niederschlagswasser der Fahrbahn gemäß der damaligen gesetzlichen Regelung “über die Schulter“ in den unbefestigten Bereichen neben der Fahrbahn. Gemäß den heutigen gesetzlichen Vorschriften müsste das Wasser des Straßenkörpers dann aufgefangen und gereinigt werden. Dazu wären Verrohrungen und Kanalanschlüsse notwendig. Kosten, Aufwand und Nutzen stünden in einen ungünstigen Verhältnis zueinander.

Hinzu kommt, dass die Stadt Aachen nicht Eigentümerin aller Straßen bzw. Straßenabschnitte in Sief ist. Einige Bereiche der Raerener Straße sowie der Magelspfad liegen als klassifizierte Kreisstraßen K38 und K39 in der Straßenbaulastträgerschaft der StädteRegion Aachen. Somit könnten bei einem Bau der Gehwege keine investiven Mittel der Stadt Aachen genutzt werden, da bei einem Bau im Bereich der Baulast und auf Grund der StädteRegion Aachen keine bilanzielle Aktivierung der Investition mit Mehrung der städtischen Anlagevermögens erfolgen könnte. Folglich wären hierzu konsumtive Mittel notwendig. Auch und vor allem in Anbetracht der aktuellen Haushaltslage, inklusive der Haushaltssperre, ist die Verwendung konsumtiver Mittel für Gehwege in Sief nicht zielführend.

Gehweg im Bereich Raerener Straße zwischen Wilbankstraße und Monschauer Straße

Aufgrund der bestehenden Prüfaufträge wurde trotzdem intensiv untersucht, ob entlang der Raerener Straße ein Gehweg oder eine andere befestigte Fläche zur Sicherung des Fußverkehrs zwischen Wilbankstraße und Monschauer Straße angelegt werden kann, damit Fußgänger*innen und insbesondere Schulkinder die Monschauer Straße (und damit die (Schnell-)Buslinien Richtung Aachen) besser erreichen können. Die Fokussierung auf diesen Bereich ergibt sich aufgrund der Verkehrsbelastung, die im Verlauf der Raerener Straße mit ca. 1.000 Kfz am Tag hier am höchsten ist. An der Einmündung Raerener Straße/Wilbankstraße verteilt sich der Verkehr annährend hälftig auf die beiden Straßen Richtung Belgien bzw. Lichtenbusch.

Da die Fahrbahn mit einer Breite von ca. 6,00 m nicht den Vorgaben für Begegnungsverkehr einer klassifizierten Straße mit Busverkehr entspricht, sindzur Sicherung des Fußverkehrs nur Angebotein den Banketten denkbar.

Die Anlage eines Gehwegs im heutigen Bankettstreifen wurde überprüft. Dabei wurden verschiedene Arten der Befestigung betrachtet: der Bau eines Gehwegs, die Asphaltierung des Banketts mit zusätzlichem Fußgängerschutz durch einen mobilen Bord sowie die Ausführung in wassergebundener Decke.

Alle Vorschläge sind hinsichtlich der Entwässerung der Raerener Straße mit weitreichenden Konsequenzen verbunden. Auch hier wird derzeit „über die Schulter“ der befestigten Fläche in die unbefestigten Straßengräben entwässert. Aufgrund der Gefällesituation fließt bereits heute ein Teil des Wassers die Fahrbahn hinunter, ohne in die Gräben zu gelangen. Ab Hausnr. 380 existiert ein Kanal (DN 300), der für die Aufnahme dieser Abflüsse nicht ausreichend dimensioniert ist. Bei Starkregenereignissen sind entsprechend kleinräumige Wasserabflüsse von der Fahrbahn auf Grundstücke festzustellen. Die Befestigung der Bankette würde dieses Problem verschärfen, da entsprechend mehr Wasser an der Gehwegkante gefasst und somit entlang der Fahrbahn fließen würde. Dieses Wasser müsste über mehrere Straßenabläufe aufgefangen werden, damit es nicht auf Privatflächen läuft. Um das Wasser ortsnah abschlagen zu können, müssten daher Vorfluter errichtet und die Versickerung durch Kaskaden in den Gräben forciert werden. Außerdem wird ein Rückhaltebecken benötigt. Durch die Überlastung des Regenwasserkanals ist ein Anschluss ebenso nur mit Hilfe eines Notüberlaufes erreichbar. Die notwendige Grabenbreite von 1,00 m seht in Konkurrenz zu dem anzulegenden Gehweg, der dadurch maximal 1,00 m breit werden könnte. Für den Gehweg und den Bau eines Regenrückhaltebeckens müssten zudem die Bäume sowie zwei Denkmäler östlich von Hausnr. 380 entfallen. Außerdem müssen die Zufahrten für die Landwirtschaftsflächen angepasst werden.

Die Kosten für den Gehweg werden auf 160-180.000 € geschätzt. Hinzu kommen jedoch nicht bezifferbare Kosten für das Retentionsbecken und den Notüberlauf.

Würde alternativ das Bankett asphaltiert und die Fußgänger*innen mittels mobilem Bord geschützt werden, lägen die Kosten bei etwa 130-140.000 €. Die nicht bezifferbaren Kosten zur Anpassung der Entwässerung würden jedoch ebenfalls zusätzlich anfallen.

Würde das Bankett mit einer wassergebundenen Decke ausgestattet werden, würden die Zusatzkosten für die Entwässerung zwar entfallen, die Fläche müsste jedoch ständig unterhalten werden, da sie aufgrund der Gefällsituation ausgespült werden wird. Dadurch entstehen hohe Folgekosten. Zudem kann eine ausreichende Versickerung nicht ohne weitere Untersuchungen gewährleistet werden.

Zusammenfassend muss festgehalten werden, dassfür die Anlage eines Weges umfangreiche Entwässerungsmaßnahmen und insgesamt hohe Kosten zu veranschlagen sind.

Alle entstehenden Kosten müssten durch konsumtive Mittel gedeckt werden, da es sich um das Grundstück der StädteRegion Aachen handelt (siehe Erklärung zu den Gehwegen weiter oben). Mittel stehen für diese Maßnahme im Haushalt nicht zur Verfügung,.

In einer Aufwand- und Nutzenabwägung kann die Anlage eines Gehwegs an der Raerener Straße zwischen Wilbankstraße und Monschauer Straße nicht empfohlen werden.

Einengung am Baumgartsweg

Die Geschwindigkeitsmessungen auf der Raerener Straße im Bereich des Baumgartsweg zeigen deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen. Es wurde daher geprüft, ob die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h durch eine wechselseitige Fahrbahnverengung, ähnlich wie an der Dorffer Straße in Kornelimünster, unterstützt werden kann.

Die Fahrbahnbreite der Raerener Straße beträgt in dem Bereich ca. 6,00 m. Da sie sowohl von Bussen als auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren wird, müssen die verbleibenden Fahrstreifen zwischen Fahrbahnverengung und Seitenraum eine lichte Breite von mindestens 3,50 m aufweisen. Zusätzlich soll die Fahrbahnverengung einen Durchlass für den Fuß- und Radverkehr bieten, damit diese Verkehrsteilnehmer*innen am Fahrbahnrand weitergehen bzw. -fahren können. Die Lage der Einengung wurde jeweils gegenüber den Haltestellen geprüft, damit haltende Busse nicht überholt werden. Auf diese Weise kann ein größtmöglicher Sicherheitsgewinn für die Fahrgäste erreicht werden. Eine Befahrung der Engstelle mit größeren Fahrzeugen sowie die Ein-/Ausfahrt in den Baumgartsweg bleibt weiterhin möglich.

Die Kosten für die wechselseitige Einengung wurden auf ca. 5.000 € geschätzt. Da die Raerener Straße im Bereich Baumgartsweg in der Zuständigkeit der StädteRegion Aachen liegt, müssten für die Umsetzung konsumtive Mittel eingesetzt werden.

In der Behördenabstimmung haben sich sowohl die Polizei und Straßenverkehrsbehörde als auch der Straßenbaulastträger, die StädteRegion Aachen, ablehnend geäußert. Begründet wird dies mit den heutigen örtlichen Gegebenheiten wonach eine Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h für eine klassifizierte Kreisstraße ohne angrenzende schützenswerte Einrichtungen im Grunde nicht mehr zu rechtfertigen sei und dies daher nicht durch bauliche Maßnahmen zusätzlich manifestiert werden soll. Darüber hinaus wurde durch den Aachener Stadtbetrieb darauf aufmerksam gemacht, dass bei vergleichbaren Versätzen mit Fertigteilsystem ein erhöhter Unterhaltsaufwand entstehen kann.

Aufgrund dessen schlägt die Verwaltung vor, durch den Einsatz eines Dialogdisplays die Akzeptanz der aktuell ausgeschilderten Höchstgeschwindigkeit zu erhöhen.

Weitere Prüfaufträge aus dem Bürgerforum vom 27.05.2025

  • Geschwindigkeitskontrollen über das ganze Jahr hinweg, zu unterschiedlichen Tageszeiten

Ergebnis: finden laufend statt (siehe Anlage 2)

  • Zustand von Fahrbahn und Bankett verbessern

Ergebnis: die StädteRegion Aachen plant mittelfristig die Fahrbahn der Raerener Straße in ihrer Baulast zu sanieren. Dies geschieht in Abhängigkeit anderer umliegender Maßnahmen wie Bspw. der Sanierung der Autobahnbrücken.

  • Tempo-50-Beschilderung durch Piktogramme auf der Fahrbahn ergänzen

Ergebnis: die Ergebnisse der vielfältigen Geschwindigkeitsmessungen erfordern eine solche Maßnahme nicht; Piktogramme zur Unterstützung der Geschwindigkeitsreglung werden in Aachen nur in Ausnahmefällen vorgesehen, da diese sehr unterhaltungsintensiv sind

  • Tempo-30-Zonen einrichten.

Ergebnis: Der sehr aufgelockerte Besiedlungstypus in Sief bietet nicht die Voraussetzungen für die Anordnung von Tempo 30 – Zonen, da diese für dicht besiedelte Wohngebiete mit hoher Fußgänger- und Radfahrerdichte gedacht sind.

  • Markierung Rechts-vor-Links

Ergebnis: dies kann auf klassifizierten Straßen und außerhalb von Tempo-30-Zonen nicht angeordnet werden.

  • Tempo-70-Beschilderung auf der Wilbankstraße von Belgien kommend als Geschwindigkeitstrichter vor Beginn der Ortslage anbringen

Ergebnis: Beschilderung wird angepasst.

4. Kosten & Finanzierung

Da ein Dialogdisplay bereits existiert und diesesüber ein Solarpaneel verfügt, entstehen auch im laufenden Betrieb keine dauerhaften Kosten.

5. Fazit

Die Anlage eines Fußgängerschutzes kann ggf. im Kontext der perspektivisch seitens des Baulastträgers angedachten Sanierungsmaßnahmen erneut aufgegriffen werden. Die Verwaltung wird sich bei der StädteRegion Aachen für die baldige Sanierung von Fahrbahn und Banketten einzusetzen.

Mit dem Einsatz eines Dialogdisplays und dauerhaft fortgeführten Geschwindigkeitsmessungen wird die Situation hinsichtlich der gefahrenen Geschwindigkeiten weiter begleitet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

8 Straßen

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Dokument

Sammeldokument öffentlich3.0 MB
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Sief kämpft mit zu schnellen Autos und fehlenden Gehwegen. Welche Lösungen gibt es für mehr Verkehrssicherheit im Stadtteil?

Projekt

Verkehrsberuhigung Sief

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

VerkehrssicherheitGeschwindigkeitskontrolleSchulwegsicherungFußverkehr

Betroffene Gruppen

Anwohner SiefSchulkinderFußgänger

Handlungstyp

Prüfauftrag

Verfahrensstand

Problem erkannt

Bezirk

Kornelimünster/Walheim

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 8.7.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
24.5.2026
Technische Details