Vorlage·FB 61/0054/WP19·10. Juni 2026

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 292 - Monheimsallee / ehemaliges Knappschaftsgebäude - hier: Aufhebungsbeschluss

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein alter Bebauungsplan für das ehemalige Knappschaftsgebäude wird aufgehoben, da ein neuer Plan die Ziele bereits umsetzt.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 292 - Monheimsallee / ehemaliges Knappschaftsgebäude - im Bereich zwischen der Monheimsallee und dem alten evangelischen Friedhof im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

Der Planungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 292 - Monheimsallee / ehemaliges Knappschaftsgebäude - im Bereich zwischen der Monheimsallee und dem alten evangelischen Friedhof im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Erläuterungen

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 292 - Monheimsallee / ehemaliges Knappschaftsgebäude -

hier:Aufhebungsbeschluss

Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)

In seiner Sitzung am 11.07.2019 hat der Planungsausschuss der Stadt Aachen den Aufstellungsbeschluss A 292 - Monheimsallee / ehemaliges Knappschaftsgebäude - im Bereich zwischen der Monheimsallee und dem alten evangelischen Friedhof gefasst. Dabei wurden die Nutzungsziele des A 195, der am 19.01.2006 beschlossen wurde und zuvor für dieses Gebiet galt, angepasst.

Es wurden die Ziele einer Nutzungsmischung aus Wohnen, mit einem angemessenen Anteil aus öffentlich gefördertem Wohnungsbau und Gewerbe sowie Nutzungen mit öffentlichem Charakter und die Stärkung der grünen Infrastruktur beschlossen. Das Plangebiet des Aufstellungsbeschlusses A 292 umfasst das Grundstück des ehemaligen Knappschaftsgebäudes. Es wird durch die im Südwesten gelegene Monheimsallee und den nördlich angrenzenden Stadtpark begrenzt. Im Nordwesten grenzt das Gebiet zusätzlich an die Tiefgarage des Eurogress an.

Am 16.10.2025 wurde der Bebauungsplan Nr. 1004 rechtskräftig. Er überlagert den Aufstellungsbeschluss A 292 vollständig und setzt diese Ziele in Form von Festsetzungen um. Damit ist der A 292 nicht mehr erforderlich.

Klimanotstand

Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion schädlicher Klimagase sowie die Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen wie Anpassungen prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Auf die Anwendung der Liste wurde jedoch verzichtet, da es sich hier lediglich um die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses handelt. Es sind keine Auswirkungen auf das Klima durch die geplante Aufhebung zu erwarten.

Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen-Mitte die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
A 292 - Monheimsallee / ehemaliges Knappschaftsgebäude - im Bereich zwischen der Monheimsallee und dem alten evangelischen Friedhof zu beschließen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Bebauungsplan

Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.

1 Bebauungsplan

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Projekt: Bebauungsplan Monheimsallee

Zum Projekt
StadtentwicklungAbgeschlossen10. Mai 2023 – 10. Juni 20263 Vorlagen
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein alter Bebauungsplan für das ehemalige Knappschaftsgebäude wird aufgehoben, da ein neuer Plan die Ziele bereits umsetzt.

Projekt

Bebauungsplan Monheimsallee

Auch: A 292, Bebauungsplan Nr. 1004

Kategorien

Stadtentwicklung

Schlagworte

BauleitplanungFlächennutzungStadtplanung

Betroffene Gruppen

Anwohner MitteInvestoren

Handlungstyp

Aufhebung

Verfahrensstand

Abgeschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 7.7.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
22.5.2026
Technische Details