Einziehung einer Teilfläche des Augustinerweges als Verkehrsfläche
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Ein Abschnitt des Augustinerweges könnte seine Widmung als Verkehrsfläche verlieren. Was bedeutet das für Spaziergänger und Radfahrer?
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt eine in seinem Zuständigkeitsbereich fallende Teilfläche des Augustinerweges von der Eupener Straße bis zum Forsthaus Grüne Eiche, Länge ca. 1.500 m (Gemarkung Aachen, Flur 78, Flurstück 559 tlw., Gemarkung Forst, Flur 17, Flurstück 1 tlw. und 2 tlw.) nach § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim beschließt eine in seinem Zuständigkeitsbereich fallende Teilfläche des Augustinerweges von der Eupener Straße bis zum Forsthaus Grüne Eiche, Länge ca. 75 m (Gemarkung Forst, Flur 17, Flurstück 86 tlw.) nach § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen.
Erläuterungen
Der Augustinerweg ist seit Jahrzehnten durch Schranken und Poller im Bereich zwischen der Eupener Straße und dem Forsthaus Grüne Eiche gesperrt. Dort findet seither nur noch der für den Wald typische Erholungsverkehr in Form von Wandern und Radfahren statt. Der Weg unterscheidet sich somit nicht von den sonstigen Waldwegen, die keiner straßenrechtlichen Widmung unterliegen (Privatwege).
Straßenrechtlich ist der Weg schon in den 1990-er Jahren auf die Benutzung durch Fußgänger, Radfahrer und Forstfahrzeuge beschränkt worden.
Eine Einziehung als öffentliche Verkehrsfläche hätte insofern kaum Auswirkungen auf den Erholungsverkehr, da das Betretungsrecht nach §14 Abs. 1 BWaldG für Fußgänger und Radfahrer weiterhin gesichert ist, würde aber die die forstwirtschaftliche Bewirtschaftung der anliegenden Flächen deutlich erleichtern. Dies ist im Antrag des FB 36 näher beschrieben.
Es liegen daher überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles zur Einziehung vor, die eine Einziehung nach § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) der o.g. Teilfläche begründen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
3 Straßen
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Worum geht es?
Ein Abschnitt des Augustinerweges könnte seine Widmung als Verkehrsfläche verlieren. Was bedeutet das für Spaziergänger und Radfahrer?
Projekt
Einziehung Augustinerweg
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 7.7.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Geändert
- 10.5.2026
Technische Details
ID: 1009424
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1009424
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1009424