Vorlage·FB 62/0001/WP19·8. Juli 2026

Einziehung einer Teilfläche des Augustinerweges als Verkehrsfläche

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Abschnitt des Augustinerweges könnte seine Widmung als Verkehrsfläche verlieren. Was bedeutet das für Spaziergänger und Radfahrer?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt eine in seinem Zuständigkeitsbereich fallende Teilfläche des Augustinerweges von der Eupener Straße bis zum Forsthaus Grüne Eiche, Länge ca. 1.500 m (Gemarkung Aachen, Flur 78, Flurstück 559 tlw., Gemarkung Forst, Flur 17, Flurstück 1 tlw. und 2 tlw.) nach § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim beschließt eine in seinem Zuständigkeitsbereich fallende Teilfläche des Augustinerweges von der Eupener Straße bis zum Forsthaus Grüne Eiche, Länge ca. 75 m (Gemarkung Forst, Flur 17, Flurstück 86 tlw.) nach § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen.

Erläuterungen

Der Augustinerweg ist seit Jahrzehnten durch Schranken und Poller im Bereich zwischen der Eupener Straße und dem Forsthaus Grüne Eiche gesperrt. Dort findet seither nur noch der für den Wald typische Erholungsverkehr in Form von Wandern und Radfahren statt. Der Weg unterscheidet sich somit nicht von den sonstigen Waldwegen, die keiner straßenrechtlichen Widmung unterliegen (Privatwege).

Straßenrechtlich ist der Weg schon in den 1990-er Jahren auf die Benutzung durch Fußgänger, Radfahrer und Forstfahrzeuge beschränkt worden.

Eine Einziehung als öffentliche Verkehrsfläche hätte insofern kaum Auswirkungen auf den Erholungsverkehr, da das Betretungsrecht nach §14 Abs. 1 BWaldG für Fußgänger und Radfahrer weiterhin gesichert ist, würde aber die die forstwirtschaftliche Bewirtschaftung der anliegenden Flächen deutlich erleichtern. Dies ist im Antrag des FB 36 näher beschrieben.

Es liegen daher überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles zur Einziehung vor, die eine Einziehung nach § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) der o.g. Teilfläche begründen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

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Auszahlungen

0

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

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0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

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Abschreibungen

0

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Ergebnis

0

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0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

3 Straßen

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Weitere Dokumente (3)

Antrag FB 36
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Worum geht es?

Ein Abschnitt des Augustinerweges könnte seine Widmung als Verkehrsfläche verlieren. Was bedeutet das für Spaziergänger und Radfahrer?

Projekt

Einziehung Augustinerweg

Kategorien

VerkehrUmwelt & Natur

Schlagworte

WaldwegeForstwirtschaftVerkehrsrechtErholungsverkehr

Betroffene Gruppen

WandererRadfahrerAnwohner

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 7.7.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Geändert
10.5.2026
Technische Details