Einziehung einer Teilfläche des Dreiländerweges als Verkehrsfläche
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Soll ein Teil des Dreiländerweges seine Widmung als öffentliche Verkehrsfläche verlieren? Die Stadt prüft die rechtlichen Voraussetzungen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg beschließt eine Teilfläche des Dreiländerweges von der belgischen Grenze bis zum Abzweig im Osten in der Nähe der Schranke, Länge ca. 1.015 m (Gemarkung Laurensberg, Flur 30, Flurstück 81 tlw.) und die alte Wegeverbindung direkt durch den Wald, Länge ca. 188 m (Gemarkung Laurensberg, Flur 30, Flurstück 148 tlw.)nach § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als öffentliche Verkehrsfläche einzuziehen.
Erläuterungen
Der Dreiländerweg ist seit Jahrzehnten durch Schranken und Poller im Bereich zwischen der belgischen Grenze und dem Abzweig im Osten in der Nähe der Schranke (siehe Anlage) gesperrt. Dort findet seither nur noch der für den Wald typische Erholungsverkehr in Form von Wandern und Radfahren statt. Der Weg unterscheidet sich somit nicht von den sonstigen Waldwegen, die keiner straßenrechtlichen Widmung unterliegen (Privatwege). Die alte Wegeverbindung direkt durch den Wald ist in der Örtlichkeit, leicht verlegt, nur noch als Trampelpfad vorhanden und hat schon lange nicht mehr den Charakter einer öffentlichen Verkehrsfläche.
Eine Einziehung als öffentliche Verkehrsfläche hätte insofern kaum Auswirkungen auf den Erholungsverkehr, da das Betretungsrecht nach §14 Abs. 1 BWaldG für Fußgänger und Radfahrer weiterhin gesichert ist, würde aber die die forstwirtschaftliche Bewirtschaftung der anliegenden Flächen deutlich erleichtern. Dies ist im Antrag des FB 36 näher beschrieben.
Es liegen daher überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles zur Einziehung vor, die eine Einziehung nach § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) der o.g. Teilflächen begründen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
1 Straße
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KI-Analyse
Worum geht es?
Soll ein Teil des Dreiländerweges seine Widmung als öffentliche Verkehrsfläche verlieren? Die Stadt prüft die rechtlichen Voraussetzungen.
Projekt
Einziehung Dreiländerweg
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 7.7.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Geändert
- 13.5.2026
Technische Details
ID: 1009425
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1009425
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1009425