Altstadtquartier Büchel·26 VorlagenKI
Vorlage·FB 61/0063/WP19·17. Juni 2026

Altstadtquartier Büchel 2. Bauabschnitt – Bundesprogramm KlimaRäume: Teilnahme am Projektaufruf 2026

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein zentrales Altstadtquartier wird klimaresilient umgestaltet – mit Entsiegelung, Begrünung und neuen Aufenthaltsflächen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, sich mit dem Projekt “Grüne Quartiersterrassen des Altstadtquartiers Büchel (Zweiter Bauabschnitt)“ um eine Förderung im Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel (KlimaRäume)" zu bewerben.

Erläuterungen

Überblick

Mit dem Projekt “Grüne Quartiersterrassen des Altstadtquartiers Büchel (Zweiter Bauabschnitt)“wird ein zentraler, bislang stark versiegelter Bereich der Aachener Altstadt einer öffentlichen Nutzung zugeführt und klimaresilient umgestaltet.

Die Bewerbung entspricht den Zielen der Stadt Aachen zur klimaangepassten Stadtentwicklung. Durch Entsiegelung, Aufbau einer leistungsfähigen blaugrünen Infrastruktur, Regenwasserrückhalt sowie die Pflanzung klimaresilienter Gehölze werden Hitzebelastung und Starkregenrisiken reduziert.

Der zweite Bauabschnitt der Grünfläche im nördlichen Bereich des Altstadtquartiers Büchel ergänzt den bereits vorbereiteten südlichen ersten Bauabschnitt, dessen Umsetzung ab Mitte 2026 vorgesehen ist und trägt wesentlich zur klimaangepassten Transformation der Innenstadt bei.

Das Projekt ist planerisch vorbereitet und vorbehaltlich des Erwerbs von weiteren Teilflächen grundsätzlich baulich umsetzbar. Es entfaltet aufgrund seiner zentralen Lage eine über das Quartier hinausgehende Wirkung.

Der Bund beteiligt sich mit bis zu 80 Prozent an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Das Projektvolumen beträgt 3,73 Mio. Euro. Folglich wird eine Förderung von 2.994.400 € angestrebt. Die Finanzierung wird im Regelfall als Festbetragsfinanzierung gewährt. Der kommunale Eigenanteil von 748.600 € soll über Mittel aus dem Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG) gesichert werden (vgl. Ausführungen unter den finanziellen Auswirkungen).

Aus der Bewerbung im Rahmen der Interessenbekundung (1. Phase) entstehen noch keine finanziellen Verpflichtungen der Stadt gegenüber dem Fördergeber.

Antragsberechtigt sind ausschließlich Städte und Gemeinden. Nach erfolgreicher Bewerbung (1. Phase) und Beantragung (2. Phase) ist eine Weiterleitung der Fördergelder an dieStädtische Entwicklungsgesellschaft Aachen GmbH und Co. KG (SEGA) vorgesehen.

Die Bewerbung bezieht sich auf einen anderen räumlichen Bereich als das geplante, der Beantragung von Bund-Länder-Städtebaufördermitteln zugrundeliegende integrierte Stadtentwicklungskonzept „Altstadtquartier Büchel mit Umfeld Haus der Neugier“, so dass dort keine Kollision zu erwarten ist.

Gleiches gilt nach erfolgter Abstimmung mit dem Fördergeber für die im Rahmen des laufenden Förderprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ geförderten Maßnahmen. Für eine mögliche zukünftige Beantragung weiterer Bund-Länder-Städtebaufördermittel gilt der Grundsatz der Subsidiarität.

Die Einzelheiten zum Bundesförderprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel (KlimaRäume)“ sind auf der Internetseite abrufbar

Projektskizze

In der Mitte der Innenstadt Aachens, dem Altstadtquartier Büchel, werden durch den bereits erfolgten Rückbau eines Parkhauses, der Entsiegelung von Parkplatzgrundstücken und durch Rückbau von minderwertiger Nachkriegsbebauung Flächen gewonnen, auf denen ein neuer, öffentlich zugänglicher Grünraum mit hoher klimatischer, ökologischer und sozialer Qualität realisiert wird.

Die Entwicklung erfolgt durch die SEGA als 100%ige Tochtergesellschaft der Stadtund folgt dem Gesellschaftszweck der Gesellschaft.Die Herrichtung der geplanten Grünfläche ist in zwei sich ergänzenden Bauabschnitten konzipiert. Die Planung und Herrichtung des ersten Bauabschnitts werden durch Fördermittel des Programms Nationale Projekte des Städtebaus unterstützt.

Der zweite Bauabschnitt, der im Wesentlichen die Grünfläche und einen kleinen Teil der Verkehrsfläche der westlichen Antoniusstraße umfasst, soll für eine Förderung im Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel (KlimaRäume)“ beworben werden.

Ziel der Grünflächenentwicklung ist die Schaffung eines lebendigen Altstadtquartiers, das Klimaanpassung, Biodiversität, Aufenthaltsqualität und stadträumliche Vernetzung beispielhaft vereint. Mit seiner Lage in der hochverdichteten Aachener Altstadt und im unmittelbaren Umfeld des UNESCO-Weltkulturerbes Aachener Dom und Rathaus entfaltet das Vorhaben eine erhebliche räumliche Wirkung über das Projektgebiet hinaus und trägt zur Abmilderung von Hitzestress und Starkregenfolgen im Sinne einer klimaresilienten Stadtentwicklung für Aachen bei.

Kernelemente der Grünfläche „Grüne Quartiersterrassen“ sind die großflächige Entsiegelung, der Regenwasserrückhalt und die Nutzung im Sinne des „Schwammstadtprinzips“, intensive Begrünungsmaßnahmen sowie die Pflanzung klimaresilienter Gehölze. Die Grünfläche soll in zwei sich ergänzenden Bauabschnitten hergerichtet werden. Der Thermalwasserbrunnen mit drei Becken im ersten Bauabschnitt bringt ein besonderes, die Identität der Stadt Aachen unterstreichendes Highlight an den Ort. Die vielfältig nutzbaren Aufenthaltsbereiche auf allen vier Quartiersterrassen verbinden den klimatischen Nutzen durch Verschattung, Verdunstung und Kühlungsfunktion, Verbesserung des Mikroklimas mit dem sozialen Nutzen einer hohen Aufenthaltsqualität für alle Generationen.

Im Einzelnen beinhaltet die Grünflächenplanung des zweiten Bauabschnitts folgende Ziele:

  • Reduzierung der Hitzebelastung in der Aachener Altstadt durch die Entsiegelung von ca. 1.000 m² bebauter und minderwertig genutzter Flächen, Verschattung und Verdunstungskühle durch ca. 17 neue Baumpflanzungen sowie Rasen- und Wiesenflächen von ca. 720 m².
  • Stärkung der blau grünen Infrastruktur und des naturnahen Wasserhaushalts durch einen mind. 60 cm starken Bodenaufbau und damit einem hohen Niederschlagswasserrückhaltevermögen, durch Niederschlagswasserspeicherung in einer Zisterne (Bauwerk im ersten Bauabschnitt, ausgelegt auf Einzugsbereich zweiter Bauabschnitt) zur Bewässerung der Vegetation auf der gesamten Grünfläche
  • Förderung der Biodiversität durch ca. 120 m² Wildwiesen, strukturreiche Pflanzflächen und klimaangepasste Gehölze.
  • Verbesserung der Aufenthalts - und Nutzungsqualität für unterschiedliche Nutzer*innengruppen und Generationen durch vielfältige, öffentlich zugängliche Freiraumangebote wie z.B. ca. 600 m² Rasenflächen, eine Fitnessanlage, Tischtennisplatte, Hängematten, Sitzgruppen, kleinere Spielgeräte und Kletterelemente.
  • Schaffung eines unmittelbaren wohnortnahen Freiraums für ca. 150 Wohneinheiten im Bestand und für 70 weitere neu geplante Wohneinheiten im Altstadtquartier. Der Freiraum erfüllt des Weiteren eine wichtige Erholungsfunktion für Menschen in ihrem unmittelbaren Arbeitsumfeld.
  • Vernetzung mit bestehenden Freiräumen, wie dem Elisengarten und dem Stadtgarten sowie Wegeverbindungen in die Innenstadt.
  • Beispielhafte Umsetzung eines integrativen Klimaanpassungsprojekts, das Klimaanpassung, Stadtraumqualität und soziale Funktionen miteinander verbindet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Für das Förderprogramm ist die Notwendigkeit eines städtischen Eigenanteils iHv bis zu 20 % notwendig. Bei einem Projektvolumen von 3,73 Mio. Euro würde sich der Förderanteil auf 2.994.400 € belaufen, der notwendige städtische Eigenanteil auf 748.600 €.

Die Verwaltung hatte mit der Sitzungsvorlage FB 01/0066/WP19 (Verwendungszuschlag für die Fördermittel des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz bzw. des NRW-Infrastrukturgesetzes 2025 bis 2036) bereits gegenüber dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagen, diesen notwendigen städtischen Eigenanteil über das vorgenannte Förderprogramm abzudecken. Da diese Sitzungsvorlage wegen Beratungsbedarf vertragt wurde und erst in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2026 behandelt wird, würde ein entsprechender Ratsbeschluss eine Vorreservierung der LuKIF-Zuteilung iHV ca. 750 TEUR bedeuten.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

2 Straßen

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Dokument

Sammeldokument öffentlich1.6 MB
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Weitere Dokumente (3)

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Projekt: Altstadtquartier Büchel

Zum Projekt

Die Stadt Aachen beschließt die Umsetzung des ersten Bauabschnitts für Frei- und Verkehrsflächen im Altstadtquartier Büchel, um einen klimapositiven und generationenübergreifenden Freiraum zu schaffen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

StadtentwicklungMaßnahme geplant14. Jan. 2016 – 17. Sept. 202626 Vorlagen
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein zentrales Altstadtquartier wird klimaresilient umgestaltet – mit Entsiegelung, Begrünung und neuen Aufenthaltsflächen.

Projekt

Altstadtquartier Büchel

Auch: Quartiersterrassen Büchel, KlimaRäume Büchel

Strategien & Programme

Integriertes Klimaschutzkonzept

Kategorien

StadtentwicklungEnergie & Klima

Schlagworte

KlimaresilienzEntsiegelungSchwammstadtGrünflächen

Betroffene Gruppen

Anwohner InnenstadtBesucherGewerbetreibende

Handlungstyp

Neubau

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 8.7.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
3.6.2026
Technische Details