Vorlage·FB 45/0027/WP19·9. Juni 2026

Wohnungslosigkeit bei Kindern und Jugendlichen, Antrag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke vom 29.04.2026

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie viele Kinder und Jugendliche in Aachen sind von Wohnungslosigkeit betroffen? Die Stadt prüft Maßnahmen zur Unterstützung und Prävention.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Erläuterungen

1. Ausgangslage:

Die Fraktion Die Linke stellt mit Schriftsatz vom 29.04.2026 den Antrag auf Berichterstattung, wie hoch die Anzahl an wohnungslosen Kindern und Jugendlichen in Aachen ist (aufgeschlüsselt nach wohnungslosen Familien; Geflüchteten sowie nach Kindern und Jugendlichen, bei denen ein Zusammenleben mit der Familie nicht möglich ist) und welche Maßnahmen hier zur Vermeidung bzw. Bekämpfung von Wohnungslosigkeit unternommen werden (vgl. Anlage 1).

2. Sachstand zu Wohnungslosen gemäß Zahlennachweis des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration (FB 56)

Da dem Fachbereich Jugend und Schule hierzu keine zahlenmäßigen Angaben vorliegen, wurde der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) um Auskunft gebeten.

Ermittlung der gemeldeten Kinder und Jugendlichen, die im Familienverband in städtischen Unterkünften untergebracht sind (Wohnungslose und Geflüchtete mit gesichertem Aufenthaltsrecht), zum Stichtag 31.01.2026:

0 bis 6 Jahre:117

7 bis 12 Jahre:179

13 bis 17 Jahre: 172

Summe der wohnungslosen Minderjährigen: 468 (vgl. Anlage 2)

Hinzu kommen die untergebrachten Personen im Alter von 18 bis 27 Jahren, die diesem Personenkreis zuzuordnen sind:

18 bis 24 Jahre: 185

25 bis 27 Jahre:54

Die vorliegenden Werte beziehen sich auf die gemeldeten Einwohner*innen der im Antrag der Fraktion Die Linke genannten Zielgruppe gemäß den Kriterien der Bundeswohnungslosenstatistik zum genannten Stichtag (vgl. Anlage 2).

Zu den Kategorien „verdeckte Wohnungslosigkeit“ bzw. Personen auf der Straße liegen dem FB 56 keine belastbaren Zahlen vor.

3. Sachstand aus der Sicht der Jugendstreetwork des Fachbereichs Jugend und Schule

Die Jugendstreetwork des Fachbereichs Jugend und Schule erhebt seit 2015 – mit pandemiebedingter Unterbrechung – eigene Fallzahlen zu wohnungslosen jungen Menschen, die das Angebot in Anspruch nehmen. Den Betroffenen wird regelmäßig eine vorübergehende Postanschrift zur Verfügung gestellt, um notwendige Behörden- und Versicherungskorrespondenz (u.a. Jobcenter, Krankenkassen, Justizbehörden) zu ermöglichen.

  • 2015 bis Pandemiebeginn 2020: jährlich 25 bis 45 wohnungslose junge Menschen bis 27 Jahre; darunter 1 bis 2 Minderjährige pro Jahr (14 bis unter 18 Jahre).
  • Seit 2022 bis 2025: jährlich 10 bis 17 Personen, davon im Mittel 4 weiblich sowie 2 bis 3 divers.

Zusätzlich wurden im Jahr 2025 3 minderjährige wohnungslose junge Frauen erfasst. Die Betreuung bzw. der Kontakt erfolgte über die jeweils zuständige Jugendbehörde (bundesweit). Eine Anbindung an die Jugendstreetwork des FB 45/210 wurde angeboten.

  • Jahr 2026 (bis dato): 13 volljährige wohnungslose junge Menschen, davon 3 weiblich und 3 divers.

Die Jugendstreetwork arbeitet niedrigschwellig und freiwilligkeitsbasiert. Zentral sind Beziehungsarbeit, Vertrauensaufbau sowie motivierende Unterstützung zur Schadensbegrenzung und Perspektiventwicklung. Im Vordergrund stehen Krisenintervention, Primärversorgung, Existenzsicherung, Krankenversicherung sowie Zugänge zu Notschlafstellen. Bei Minderjährigen priorisiert die Jugendstreetwork die erneute Kontaktaufnahme zum zuständigen Jugendamt bzw. zu Jugendhilfeeinrichtungen und begleitet in passgenaue Hilfen.

4. Sachstand aus der Sicht des allgemeinen Jugendhilfedienstes des Fachbereichs Jugend und Schule

Die Frage über die Höhe der Anzahl an wohnungslosen Kindern und Jugendlichen, bei denen ein Zusammenleben mit der Familie nicht möglich ist, wird statistisch nicht erfasst.

Die Anzahl der Minderjährigen, die gem. § 27 i.V.m. §§ 33, 34, 35a und gem. §§ 42, 42a stationär durch den FB 45 untergebracht sind, belaufen sich auf insgesamt 700 junge Menschen unter 18 Jahren. Diese Kinder und Jugendliche gelten jedoch nicht als wohnungslos (vgl. FB 45/0023/WP19).

Dokument

Sammeldokument öffentlich517.4 KB
PDF-Viewer wird geladen...

Weitere Dokumente (2)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Wie viele Kinder und Jugendliche in Aachen sind von Wohnungslosigkeit betroffen? Die Stadt prüft Maßnahmen zur Unterstützung und Prävention.

Projekt

Wohnungslosigkeit Kinder und Jugendliche

Auch: Wohnungslosenhilfe, Jugendwohnen

Kategorien

Soziales & Integration

Schlagworte

WohnungslosigkeitJugendhilfeSozialstatistikPrävention

Betroffene Gruppen

KinderJugendlichewohnungslose FamilienGeflüchtete

Handlungstyp

Prüfauftrag

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 7.7.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Geändert
30.6.2026
Technische Details