Vorlage·FB 56/0069/WP19·18. Juni 2026

Tagesordnungsantrag der Fraktion Die Linke vom 08. Mai 2026 - Zwangsräumungen in Aachen

Inhalt

Beratungsfolge

Kenntnisnahme
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie kann Aachen Zwangsräumungen verhindern und betroffene Mieter:innen unterstützen? Ein Blick auf Hilfsangebote und Kooperationen mit Wohnungsbaugesellschaften.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Erläuterungen

Die Gründe für die Zwangsräumung einer Wohnung sind vielfältig. Neben den Kündigungen von Seiten der Vermieter*innen z.B. auf Grund von Eigenbedarf oder von Fehlverhalten der Mietparteien, erfolgen viele Kündigungen auf Grund bestehender Mietrückstände der Mieter*innen. Die Gründe für das Aufkommen/Entstehen von Mietrückständen können sowohl finanzieller, als auch persönlicher Natur sein. Die Probleme haben unterschiedlichste Ursachen z.B. Trennung, Suchterkrankungen oder Überschuldung. Häufig entstehen Schwierigkeiten, wenn Einkommen wegfällt oder sich verringert und Transferleistungen notwendig werden.

Kommt es zu einer Kündigung der Wohnung und im weiteren Verlauf des Verfahrens zu einer Zwangsräumung, so gibt es die Möglichkeit, beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) einen Antrag auf Übernahme von Mietrückständen bei der Wohnungssicherungshilfe zu stellen. Hier wird geprüft, ob durch die zuschussweise oder darlehensweise Übernahme der Mietrückstände eine Zwangsräumung verhindert werden kann. In der Regel kann die Wohnungssicherungshilfe nur bei Kündigungen auf Grund von Mietschulden helfen. Aber auch bei anderen Kündigungsgründen kann evtl. Hilfe möglich sein, so z.B. beim Messie-Syndrom.

Die Wohnungssicherungshilfe kann nicht erst bei einer erfolgten Kündigung bzw. anstehenden Zwangsräumung tätig werden, die Wohnungssicherungshilfe kann bereits tätig werden, wenn die Wohnungslosigkeit droht.

Damit die Wohnungssicherungshilfe frühzeitig tätig werden kann, ist es wichtig, dass sie Informationen über eine Zwangsräumung bzw. eine drohende Zwangsräumung erhält. Das Amtsgericht soll die Wohnungssicherungshilfe über jede eingehende Räumungsklage informieren. Gehen diese Information bei der Wohnungssicherungshilfe ein, werden die Mieter*innen über die Möglichkeit der Antragstellung informiert.

Mit der gewoge AG wurde zwischenzeitlich eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Danach werden bereits im Rahmen des Mahnverfahrens Informationen an den FB 56 weitergeleitet. Es sei denn, der Mieter widerspricht dieser Weiterleitung aktiv. Durch diese frühzeitige Information können bereits vor der ausgesprochenen Kündigung Maßnahmen im Rahmen der Wohnungssicherungshilfe geprüft werden. Es wird derzeit versucht eine entsprechende Kooperationsvereinbarung auch mit anderen Wohnungsbaugesellschaften abzuschließen.

Partner in der o.g. Kooperationsvereinbarung ist auch das JobCenter der StädteRegion. Die Wohnungssicherungshilfe des FB 56 ist nur für die Personen zuständig, die im laufenden Bezug von Leistungen nach dem SGB XII stehen oder die keine Transferleistungen erhalten. Zuständig für die Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, ist das JobCenter der StädteRegion Aachen. Zur Vermeidung von Informationsverlusten und zur Erreichung einer einheitlichen Verfahrensweise findet daher ein laufender Austausch von Informationen statt.

Außerdem ist durch interne Regelungen sichergestellt, dass auch das Team der Wohnungsvermittlung und Wohnberechtigungsscheine (FB 56/410) über die Erhebung der Räumungsklage informiert wird. Voraussetzung für eine Vermittlung sind jedoch die Wohnberechtigung, also der Erhalt oder Besitz eines Wohnberechtigungsscheines, und die Verfügbarkeit von öffentlich gefördertem oder städtischem freiem Wohnraum. Im Fall der Zwangsräumung kümmern sich die Mitarbeitenden um den wohnungssuchenden Haushalt und versuchen, diesen schnellstmöglich in eine freie Wohnung zu vermitteln. Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes ist dies jedoch oftmals erst mit einem zeitlichen Versatz möglich und kann durch Umstände, die in den wohnungssuchenden Personen liegen, oder durch Vorbehalte eines möglichen Vermieters erschwert werden.

Im Jahr 2025 wurden der Wohnungssicherungshilfe das FB 56 insgesamt 350 Fälle bekannt, in denen Wohnungslosigkeit drohte. Dies sind nicht nur Fälle von Räumungsklagen, die durch das Amtsgericht mitgeteilt werden, sondern auch Mieter*innen im Mahnverfahren bei der gewoge AG oder andere Mieter*innen, die mit Mahnungen oder Kündigung selbstständig bei der Wohnungssicherstelle vorsprechen.Gehen diese Information bei der Wohnungssicherungshilfe ein, werden alle Mieter*innen über die Möglichkeit der Antragstellung informiert. Tatsächliche Anträge wurden jedoch nur von 50 Mieter*innen im Jahr 2025 gestellt. Es ist zu vermuten, dass in vielen Fällen eine Lösung durch Umzug, Zahlung der Rückstände oder auf andere Weise gefunden wurde. Informationen hierzu liegen dem FB 56 jedoch nicht vor. In einigen Fällen wird die fehlende Rückmeldung auch auf psychische Probleme der Mieter*innen zurückzuführen sein oder die Mieter*innen sind mit der aktuellen Lebenssituation überfordert. Eine Unterstützung durch FB 56 ist jedoch nur möglich, wenn uns diese Probleme bekannt werden. FB 56 ist auf die Mitwirkung der Mieter*innen angewiesen.

Kann der Verlust der Wohnung nicht verhindert werden und entstehen dadurch Umzugskosten, können Leistungsberechtigte nach dem SGB II und dem SGB XII vor dem Umzug einen Antrag auf Übernahme dieser Kosten stellen. Im Einzelfall werden die Notwendigkeit und die Angemessenheit der Umzugskosten geprüft. Auch die Übernahme von Einlagerungskosten ist im Einzelfall möglich, wenn dies sinnvoll ist und die Kosten angemessen sind.

Ergänzend zu den behördlichen Unterstützungsmöglichkeiten bieten auch die Fachberatungsstellen von Caritas und WABe e.V. Beratung und Unterstützung für Menschen an, die wohnungslos sind bzw. von Wohnungsverlust bedroht sind oder in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben. Zu diesen Hilfen zählen (präventive) Informations- und Interventionsmaßnahmen bei drohender Wohnungskündigung, Räumungsklage oder Zwangsräumungen, um nach Möglichkeit bisherige Wohnungen zu erhalten. Zudem beraten die Fachberatungsstellen bei bereits entstandenen Mietrückständen, klären Möglichkeiten der Mietschuldenübernahme und unterstützen auch im Kontakt mit Vermietenden und Behörden, mit dem Ziel, Wohnungslosigkeit zu verhindern.

Auch in den Wärmestuben bzw. Tagestreffs in der Frère-Roger-Str. bzw. Reumontstr. (mit der dort angegliederten städtisch finanzierten Notschlafstelle) stehen Ansprechpartner*innen zur Unterstützung der Betroffenen zur Verfügung. Neben der sozialen Beratung erfolgt auch die aktive Unterstützung bei der Wohnungssuche.

Liegt bereits unfreiwillige Wohnungslosigkeit vor bzw. tritt diese absehbar z. B. aufgrund einer Zwangsräumung ein, erfolgt eine Unterbringung durch den FB 56. Derzeit werden insgesamt neun Übergangsheime zur Unterbringung von wohnungslosen Menschen vorgehalten. Aktuell sind darüber hinaus rund 20 Einzelwohnungen mit dieser Personengruppe belegt. Insgesamt stehen rund 500 Plätze zur Verfügung, von denen aufgrund von Sanierungsmaßnahmen, Herrichtungsarbeiten im Rahmen von Um- oder Auszügen oder individueller Belegungserfordernisse erfahrungsgemäß ca. 85 % unmittelbar belegbar sind.

Dokument

Sammeldokument öffentlich365.8 KB
PDF-Viewer wird geladen...

Weitere Dokumente (1)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Projekt: Wohnungssicherungshilfe

Zum Projekt

Die Stadt Aachen informiert über Maßnahmen zur Verhinderung von Zwangsräumungen, darunter die Übernahme von Mietrückständen und die Vermittlung von Wohnraum.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

WohnenMaßnahme geplant25. Apr. 2024 – 18. Juni 20262 Vorlagen
Projektzuordnung per KI erkannt – automatisch gruppiert, kann Fehler enthalten.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Wie kann Aachen Zwangsräumungen verhindern und betroffene Mieter:innen unterstützen? Ein Blick auf Hilfsangebote und Kooperationen mit Wohnungsbaugesellschaften.

Projekt

Wohnungssicherungshilfe

Auch: Wohnungssicherungsstelle, Mietschuldenübernahme

Kategorien

Soziales & IntegrationWohnen

Schlagworte

WohnungslosigkeitMietrückständePräventionSozialhilfe

Betroffene Gruppen

Mieter:innenWohnungssuchendeLeistungsbezieher:innen

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 8.7.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
31.5.2026
Technische Details