Vorlage·FB 32/0013/WP19·17. Juni 2026

Ordnungsbehördliche Verordnung über allgemeine Ausnahmen von den Verboten der §§ 9 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Landesimmissionsschutzgesetzes aus Anlass der Reit-Weltmeisterschaft 2026:

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Während der Reit-Weltmeisterschaft 2026 sollen Ausnahmen von Lärmschutzregelungen gelten, um das Rahmenprogramm in der Innenstadt zu ermöglichen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über allgemeine Ausnahmen von den Verboten der §§ 9 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Landesimmissionsschutzgesetzes aus Anlass der Reit-Weltmeisterschaft 2026.

Erläuterungen

Gem. § 9 Abs. 3 und § 10 Abs. 4 LImSchG können Ordnungsbehörden bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse u.a. für Messen, Märkte, Volksfeste, Volksbelustigungen oder ähnliche Veranstaltungen allgemeine Ausnahmen von dem Verbot von Betätigungen, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind, zulassen. Zweifelsohne stellt die Reit-Weltmeisterschaft für die Stadt Aachen ein außergewöhnliches und für das Gemeinwohl bedeutendes Ereignis dar. Vor diesem Hintergrund ist es vertretbar, dass die allgemeinen Regelungen zur Einhaltung der Nachtruhe sowie die Beschränkungen hinsichtlich des Einsatzes von Tonwiedergabegeräten in einem angemessenen Umfang zurücktreten.

Gleichwohl kommt dem Interesse der Bevölkerung an einer ungestörten Nachtruhe insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes erhebliche Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund kann eine Ausnahmeregelung daher nicht uneingeschränkt gelten. Vielmehr wird die im Verordnungsentwurf vorgesehene Regelung zeitlich auf sonntags bis donnerstags bis 22:30 Uhr sowie freitags und samstags bis 23:30 Uhr begrenzt. Darüber hinaus gilt sie ausschließlich für Veranstaltungen, die durch die zuständige Ordnungsbehörde genehmigt wurden.

Da der überwiegende Teil des Rahmenprogramms der Reit-Weltmeisterschaft innerhalb des Grabenrings stattfindet, erstreckt sich der räumliche Geltungsbereich der Verordnung auf diesen Bereich der Innenstadt.

Sollten ergänzend Veranstaltungen an anderen Veranstaltungsorten durchgeführt werden, können hierfür — unter Berücksichtigung des öffentlichen Bedürfnisses sowie der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten — durch die zuständige Ordnungsbehörde entsprechende Ausnahmen im Einzelfall zugelassen werden.

Nach der zeitlichen Geltungsdauer der beiliegenden Verordnung gelten die Vorschriften des LImSchG - und somit die Vorgaben zur Nachtruhe und zur Wiedergabe von Tongeräten im Freien - in gesetzlich vorgeschriebener Weise fort.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

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Auszahlungen

0

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

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0

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Personal-/

Sachaufwand

0

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Abschreibungen

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

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Worum geht es?

Während der Reit-Weltmeisterschaft 2026 sollen Ausnahmen von Lärmschutzregelungen gelten, um das Rahmenprogramm in der Innenstadt zu ermöglichen.

Projekt

Reit-Weltmeisterschaft 2026

Auch: CHIO 2026

Kategorien

KulturUmwelt & Natur

Schlagworte

VeranstaltungsmanagementLärmschutzNachtruheGroßveranstaltungen

Betroffene Gruppen

Anwohner InnenstadtVeranstalterBesucher

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 8.7.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Geändert
5.6.2026
Technische Details