Antrag des Aachener Jugendrings auf Förderung der Anschaffung von neuem Mobiliar für den Gruppenraum des Jugendzeltplatzes sowie eines Handpritschenwagens gemäß Position 40 Stadtjugendplan
Inhalt
Erläuterungen
Der Jugendzeltplatz in Aachen benötigt dringend neues Mobiliar und Transportmittel, um die Infrastruktur für Jugendgruppen und Schulklassen zu erhalten. Eine Förderung soll die Anschaffungen ermöglichen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, auf Grundlage der mit Ratsbeschluss vom 15.07.2026 freigegebenen Mittel, dem Antrag des Aachener Jugendrings auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 7.546,32 Euro zur Anschaffung neuen Mobiliars für den Gruppenraum und eines Handpritschenwagens für den Jugendgruppenzeltplatz stattzugeben.
Erläuterungen
1. Ausgangslage
Der Aachener Jugendring (AJR) ist ein gemeinnütziger und eingetragener Verein mit derzeit 17 eigenständigen Jugendorganisationen und Jugendverbänden. Seit seiner Gründung im Jahre 1948 übernimmt der AJR Aufgaben im Bereich der Jugendverbandsarbeit. Er ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und seit 1984 Pächter des Aachener Jugendzeltplatzes auf dem Hergenrather Weg 60 in 52074 Aachen (vgl. Vorlage FB 45/0635/WP18).
Die Anlage wurde dem AJR von der Stadt Aachen mietzinsfrei überlassen. Die Unterhaltung an Dach und Fach liegt bei der Stadt. Alle anderen anfallenden Aufgaben und Leistungen liegen in der Verantwortung des AJR. Dieser unterhält, betreibt und verwaltet die Einrichtung fürs Jugendzelten nebst Versorgungs- und Wirtschaftsgebäuden.
Die Einrichtung für Jugendgruppenzelten steht ganzjährig allen Organisationen und Initiativen der Jugendarbeit und Schulen zur Verfügung. Das können Gruppen mit Kindern und Jugendlichen unter verantwortlicher Leitung sein, u.a. aus den Bereichen von Jugendverbänden, Kindertagesstätten, offenen Jugendeinrichtungen, Kirchen, kulturellen Gruppen und Schulen genauso wie für Elterninitiativen aus Aachen, der Region und für nationale/internationale Gäste.
Bei der Übernahme des Zeltplatzes vor über 40 Jahren war der Innenbereich mit robustem Mobiliar ausgestattet, eine Selbstversorgerküche eingerichtet und der Außenbereich mit Massivholzbänken und Tischen bestückt.
Bedingt durch die massive Nutzung und die jahrelange Verwitterung des Außenmobiliars stehen immer wieder Sanierungsmaßnahmen an.
Der Aachener Jugendring hat in den vergangenen Jahren bereits mit eigenen Mitteln Ersatzbeschaffungen geleistet:
- 2016 und 2017wurden im Rahmen der Erneuerung der Außenanlagen Bänke und Tische aus Massivholz angeschafft.
- 2019 erfolgte die Ersatzbeschaffung eines notwendigen Traktors mit Mähwerk.
- 2024 wurden Zäune und Tore des Bauerngartens in Eigenleistung erneuert.
- 2024 mussten aufgrund von Hygienevorschriften für die Küche ein Edelstahltisch sowie Edelstahltöpfe angeschafft werden.
Für diese Maßnahmen wurden keine Fördergelder beantragt.
Trotz der bereits erfolgten Neuanschaffungen sind weitere Maßnahmen erforderlich (vgl. Anlage 1 und Anlage 2, aktualisierter Antrag 2026). Der bereits in 2025 gestellte Antrag wies folgende Positionen aus:
- Tische und Stühle des Aufenthaltsraums weisen nach 40jähriger Nutzung gravierende Verschleißerscheinungen auf. Es gibt keine Möglichkeit Sitzflächen, Stuhllehnen und Tischplatten zu ersetzen, da der ehemalige Hersteller dies nicht mehr anbietet. Eine Neuanschaffung ist auf Dauer unumgänglich.
- Für den Transport von Zelt- und Lagermaterial auf den Zeltflächen fehlt es an einem Handpritschenwagen.
- Für den Transport größerer Gegenstände wie Großzelte, Tische, Bänke ist ein Anhänger für den Traktor erforderlich.
- Nach einer nochmaligen Begehung zeigte sich die Notwendigkeit, eine Außenholzbank ersetzen zu müssen (ergänzender Antrag vom 06.06.2025).
Die Gesamtkosten in Höhe von 16.102,70 Euro sind durch den Aachener Jugendring nicht in Gänze aufzubringen.
Aufgrund bereits verausgabter Mittel konnte dem Antrag in 2025 nicht in vollem Umfang entsprochen werden. Die Anschaffung eines gebrauchten Traktoranhängers sowie einer neuen Außenholzbank wurde mit Beschluss vom 16.09.2025 mit einem Betrag in Höhe von 658,20 Euro stattgegeben. Es wurde empfohlen, den Antrag bezüglich des Mobiliars und des Handpritschenwagens Anfang des Jahres 2026 erneut zur Genehmigung vorzulegen.
2. Antragstellung
Der Stadtjugendring folgt nunmehr der Empfehlung aus der Vorlage vom 16.09.2025 (vgl. Vorlage FB45n/0038/WP18) und beantragt die Gewährung der noch fehlenden Fördermittel gemäß Position 40 Stadtjugendring für die Anschaffung des erforderlichen Mobiliars des Gruppenraums sowie des Handpritschenwagens. Ausweislich einer in 2026 aktualisierten Kostenaufstellung (sh. Anlage 2) entstehen hierfür Kosten in Höhe von 15.092,64 Euro, die durch den Jugendring nicht in Gänze aufgebracht werden können.
3. Förderung durch den Stadtjugendplan
Gemäß den Vorgaben des Stadtjugendplans können 50% der Gesamtsumme gefördert werden. Damit beträgt die mögliche Förderung 7.546,32 Euro.
4. Vorschlag der Verwaltung
Mit Ratsbeschluss vom 15.07.2026 erfolgt die Freigabe des Investitionszuschusses aus Position 40 Stadtjugendplan in voller Höhe.
Da nunmehr die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, schlägt die Verwaltung vor, in Anbetracht der beschriebenen hohen Eigenleistung des Aachener Jugendrings und der Bedeutung, die der Zeltplatz für die Jugendarbeit auch über die Grenzen Aachens hinaus hat, der Empfehlung aus 2025 zu folgen und dem Antrag auf Förderung der restlichen Anschaffungen mit einem Betrag in Höhe von 7.546,32 Euro stattzugeben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| JA | NEIN |
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| x |
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5-060201-800-00500-900-1, 7818000
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2026 | Fortgeschriebener Ansatz 2026 | Ansatz 2027 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 10.000 | 10.000 | 30.000 | 30.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -10.000 | 10.000 | -30.000 | -30.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
1 Straße
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KI-Analyse
Worum geht es?
Der Jugendzeltplatz in Aachen benötigt dringend neues Mobiliar und Transportmittel, um die Infrastruktur für Jugendgruppen und Schulklassen zu erhalten. Eine Förderung soll die Anschaffungen ermöglichen.
Projekt
Jugendzeltplatz Hergenrather Weg
Auch: AJR Zeltplatz, Jugendzeltplatz
Strategien & Programme
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
FörderungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 9.9.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
- Geändert
- 6.10.2026
Technische Details
ID: 1010890
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1010890
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1010890