Vorlage·FB 23/0316/WP16·4. September 2012

Aufhebung des Anschlusszwanges zur Nutzung des Fernheizwerkes der Deutschen Annington Rheinland GmbH

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Dürfen Erbbauberechtigte künftig selbst über ihre Wärmeversorgung entscheiden? Die Stadt plant, den Anschlusszwang an ein Fernheizwerk aufzuheben.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss stimmt der Aufhebung des Zwanges des Erbbauberechtigten zur Nutzung des Fernheizwerkes der Deutschen Annington Rheinland

GmbH zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In Erbbaurechtsverträgen aus dem Jahre 1970, seinerzeit geschlossen zwischen der GEHAG alsErbbauberechtigte und der Stadt Aachen als Grundstückseigentümerin, wurde geregelt, dass derErbbauberechtigte sich im Interesse der Reinerhaltung der Luft in der Wohnanlage unwiderruflich der zentralen Wärme- und Gebrauchwasserversorgung durch das Fernheizwerk der GEHAG zu bedienen hat.

Bei der Vergabe von Einzelerbbaurechten wurde diese Verpflichtung von allen Erbbauberechtigten übernommen.

Die jetzigen Erbbauberechtigten haben sich zu einer Bürgerinitiative zusammen geschlossen und über ihren Anwalt um Prüfung zum Ausstieg aus dieser Verpflichtung gebeten.

Der zugrundeliegende Erbbaurechtsvertrag beinhaltet die Verpflichtung der jeweiligen Erbbauberechtigten gegenüber dem Eigentümer, das Fernheizwerk der GEHAG bzw. ihres Rechtsnachfolgers zu nutzen. Aus dieser Verpflichtung ergibt sich als Kehrseite, dass die Nutzung dritter Fernwärmeanbieter aber dann möglich ist, wenn die Stadt Aachen diese einzelne Vertragspflicht der jeweiligen Erbbauberechtigten aufhebt.

Es ist beabsichtigt die insgesamt ca. 140 Erbbauberechtigten auf deren Wunsch aus der Verpflichtung zu entlassen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Dürfen Erbbauberechtigte künftig selbst über ihre Wärmeversorgung entscheiden? Die Stadt plant, den Anschlusszwang an ein Fernheizwerk aufzuheben.

Projekt

Fernwärmeversorgung Richterich

Kategorien

Energie & KlimaWohnen

Schlagworte

FernwärmeEnergieversorgungVertragsrecht

Betroffene Gruppen

ErbbauberechtigteAnwohner

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Richterich

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
23.2.2026
Technische Details