OGS-Ausbau Primarbereich·10 VorlagenKI
Vorlage·FB 11/0033/WP19·16. September 2026

Einrichtung von zwei halben Stellen für Erzieher*innen im Bereich der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in städtischer Trägerschaft (FB 45)

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Mehr Personal für Offene Ganztagsschulen: Warum die Stadt Aachen zusätzliche Erzieher*innen-Stellen einrichtet.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

1. Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters die Veränderung des Stellenplans 2026 durch Einrichtung von zwei halben Stellen für Erzieher*innen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE).

2. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2026 durch Einrichtung von zwei halben Stellen für Erzieher*innen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE). ¹

¹ Zusatz zur Haushaltsneutralität: Bei positiver Beschlussfassung ist die Verlagerung aus dem Sachkostenetat des FB 45 in den PKV sicher zu stellen.

Erläuterungen

Die Verwaltung hat dem Kinder- und Jugendausschuss und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung in der gemeinsamen Sitzung am 28. April 2026 den Ausbau der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich im Stadtgebiet Aachen empfohlen.

Unter Berücksichtigung des in der Vorlage dargestellten Ausbaus sind insgesamt zwei Grundschulen/ Offene Ganztagsschulen in städtischer Trägerschaft betroffen.

Mit der Ausweitung der Gruppen geht ein Mehrbedarf an Personal einher, der sich wie folgt zusammensetzt:

Gruppenstruktur/ Ausweitung

Schule

Regel­gruppe (30,50 Std./ Grupp­e)

Gruppe mit

sonderpäd­.

Förderbedarf (39,00 Std./

Grup­pe)

Gruppe in Brennpunkt-

einrichtung

(39,00 Std./

Grup­pe)

Personal-mehr­-

bedarf in Stunden

Erhö­hung Plan-stellen-bedarf

EGS Annaschule

+ 0,5 Gruppen

+ 19,5 Std.

0,5

GGS Am Lousberg

GGS Gut Kullen

GGS Schönforst

KGS Am Römerhof

KGS Bildchen

KGS Passstraße

+ 0,5 Gruppen

+ 19,5 Std.

0,5

KGS Birkstraße

Gesamt

0 Gruppen

0 Gruppen

+ 1,0 Gruppen

+ 39,00 Std.

1,0

Da die Eltern bis Oktober (Stichtag nach den Herbstferien) noch die Möglichkeit haben, ihre Kinder in der OGS an- bzw. abzumelden, kann es grundsätzlich zu Abweichungen zum geplanten Gesamtbedarf (Mehr- bzw. Minderbedarf) oder zu Verschiebungen hinsichtlich der Bedarfe zwischen verschiedenen Schulen kommen. Aufgrund dessen kann der tatsächliche bzw. endgültige Bedarf erst nach den Herbstferien festgestellt werden.

Die Kinder können jedoch bereits vorab in die OGS aufgenommen werden, sodass das hierfür notwendige Personal schnellstmöglich zur Verfügung stehen muss.

Daher ist die Ausweitung des zu bewirtschaftenden Stundenkontingents für den Bereich der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in städtischer Trägerschaft unterjährig um insgesamt 39 Wochenstunden für Erzieher*innen erforderlich. Unter Berücksichtigung der Verteilung der Wochenstundenkontingente auf die einzelnen Offenen Ganztagsschulen ist mit der Bewirtschaftung der v.g. Stundenkontingente die Einrichtung von insgesamt zwei halben Planstellen verbunden.

Ergänzender Hinweis zur Personalratsbeteiligung:

Die Personalvertretung wird im Rahmen ihres Anhörungsrecht zum Stellenplan gemäß § 75 LPVG NRW beteiligt. Die Anhörung erfolgt voraussichtlich in der Sitzung am 02.09.2026.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

26.800 €

0

192.300 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-26.800 €

-192.300 €

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die Ansätze für das Jahr 2026 beziehen sich auf den Zeitraum 08/2026 bis 12/2026, so dass hier lediglich fünf Monate zu Grunde gelegt wurden.

Die Bereitstellung der Personalaufwendungen für den Personalkostenverbund (PKV) im laufenden Haushaltsjahr sowie zur Haushaltsplanung 2027 ff. erfolgt haushaltsneutral aus dem Sachkostenetat des FB 45 wie folgt:

Die Kosten für die OGS werden teilweise refinanziert. Die Refinanzierung bezieht sich sowohl auf die Sach- als auch Personalkosten und resultiert aus der Erhebung von Elternbeiträge gem. Satzung der Stadt Aachen sowie aus Zuschüssen des Landes NRW gem. Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 07.05.2025 über die Zuwendung für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich.

Für das laufende Schuljahr 2025/2026 lässt sich eine Refinanzierung für Sach- und Personalkosten von insgesamt ca. 74 % feststellen. Der selbstzutragende Anteil des Schulträgers ergibt sich aus dem erlassmäßig vorgegebenen Eigenanteil pro Platz pro Schuljahr (aktuell ca. 18,5 % der Gesamtkosten) zzgl. der restlichen Kosten, die nicht refinanziert werden (aktuell ca. 7,5 % der Gesamtkosten).

Für das kommende Schuljahr 2026/2027 prognostiziert der FB 45 anhand der vorliegenden Schüler*innenzahl eine Steigerung der nicht refinanzierten Kosten auf ca. 11 %.

Eine teilweise Deckung der anfallenden Personalkosten wird durch vorhandene Mittel im Etat des FB 45 sichergestellt, da im dortigen PSP-Element 4-030101-807-8, Kostenart 53180000 auch eine Pauschale für Personal i.H.v. 64.139 € Vollzeitkraft/ Jahr enthalten ist. Diese Mittel werden im Rahmen einer Sachkostenverlagerung in den PKV übertragen.

Bei der Planung der Personalkosten im PKV werden aktuell 74.800 € pro Erzieher*innenstelle i.S. eines kalkulatorischen Planansatzes berücksichtigt (KGSt-Wert). Legt man diesen Wert zu Grunde, entstehen für die zu besetzenden 1,0 Vollzeitäquivalente (39 Wochenstunden) für das verbleibende Jahr 2026 insgesamt Personalkosten i.H.v. 31.200 € (Besetzung ab August angenommen) und für das vollständige Kalenderjahr 2027 i.H.v. 74.800 €:

Haus-haltsjahr

Pauschale für Personal, die durch den Fachbereich Jugend und Schule in den Haushalt eingestellt wurde (64.139 €/ Vollzeitkraft) PSP-Element 4-030101-807-8 53180000 für die o.g. 1,0 VZÄ

Kalkulierte Personalkosten für den Personalkostenverbund auf Grundlage des KGSt- Wertes (74.800 €/ Stelle) für die o.g. 1,00 VZÄ

2026

(gerundet)

26.800 €

(anteiliger Betrag unter Berücksichtigung einer Besetzung ab August 2026)

31.200 €

(anteiliger Betrag unter Berücksichtigung einer Besetzung ab August 2026)

2027 ff

(gerundet)

192.300 €

(64.100 € /Jahr)

224.400 €

(74.800 € /Jahr)

Bei den v.g. kalkulierten Personalkosten handelt es sich um Durchschnittswerte der KGSt. Die tatsächlichen Personalkosten aus dem vergangenen Haushaltsjahr 2025 beliefen sich auf durchschnittlich 63.585,58 € pro Vollzeitstelle p.a..

Die Bereitstellung der Personalaufwendungen im PKV erfolgt vorerst in Höhe der im Sachkostenetat des FB 45 berücksichtigten Pauschale anteilig für das Jahr 2026 von 26.800 €. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2027 ff. erfolgt die Bereitstellung der Personalaufwendungen in Höhe des Betrags von 64.100 € / Jahr.

Der Sachkostenetat des FB 45 wird um die oben genannten Beträge entsprechend reduziert.

Sofern im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung und der Abrechnung der erforderlichen Stundenkontingente für die Stellen festgestellt wird, dass die verlagerten Mittel aus dem Sachkostenetat in den Personalkostenverbund nicht auskömmlich sind, ist eine weitere Deckung des entstandenen Differenzbetrags aus dem Sachkostenetat des FB 45 herbeizuführen.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

3 Straßen

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Projekt: OGS-Ausbau Primarbereich

Zum Projekt

Die Stadt Aachen plant den Ausbau der Offenen Ganztagsschule (OGS) an zwei Grundschulen und schafft dafür zwei halbe Stellen für Erzieher*innen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

BildungUmsetzung beschlossen9. Okt. 2013 – 16. Sept. 202610 Vorlagen
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Auch: Offene Ganztagsschule, OGS-Personal

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Schulentwicklungsplan

Kategorien

Bildung

Schlagworte

GanztagsbetreuungPersonalentwicklungSchulsozialarbeit

Betroffene Gruppen

SchulkinderElternErzieher*innen

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 20.8.2026

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
Geändert
3.8.2026
Technische Details