Vorlage·BA 5/0015/WP19·30. September 2026

Bürgerantrag nach § 24 GO NRW; hier: Einrichtung einer Tempo-30-Zone / Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Rathausstraße in Aachen-Laurensberg

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Anwohner fordern eine Geschwindigkeitsbegrenzung in der Rathausstraße in Laurensberg. Wie reagiert die Stadt auf den Bürgerantrag?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den eingereichten Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW zur Kenntnis und verweist diesen zur fachlichen Stellungnahme an die zuständige Fachverwaltung und weiteren Behandlung im Bürgerforum. Die Stellungnahme ist der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg sowie dem Mobilitätsausschuss zur Beratung vorzulegen.

Erläuterungen

Nach Maßgabe des § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde das Recht, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, sich einzeln oder in einer Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden.

Nach § 21 Ziffer 35 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen (ZustO) vom 15.12.1995 in der Fassung des achten Nachtrages vom 28.01.2026 entscheiden unter Beachtung der sich aus § 13 der Hauptsatzung ergebenden Begrenzung die Bezirksvertretungen insbesondere über Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NRW, die von überwiegend bezirklicher Bedeutung sind. Sofern eine bezirkliche Anregung und Beschwerde überbezirkliche Bedeutung entfallen kann, wird diese nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung an das Bürgerforum überführt.

Die Anregung betrifft die Einrichtung einer Tempo-30-Zone bzw. die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Rathausstraße in Aachen-Laurensberg. Da die Rathausstraße als Kreisstraße (K 36) klassifiziert ist, kommt der Anregung eine überbezirkliche Bedeutung zu, sodass sie nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg an das Bürgerforum verwiesen wird.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

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Worum geht es?

Anwohner fordern eine Geschwindigkeitsbegrenzung in der Rathausstraße in Laurensberg. Wie reagiert die Stadt auf den Bürgerantrag?

Projekt

Tempo-30 Rathausstraße Laurensberg

Auch: Geschwindigkeitsreduzierung Rathausstraße

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

VerkehrssicherheitTempo-30-ZoneBürgerbeteiligung

Betroffene Gruppen

Anwohner LaurensbergAutofahrerFußgängerRadfahrer

Handlungstyp

Prüfauftrag

Verfahrensstand

Problem erkannt

Bezirk

Laurensberg

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 16.9.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 5 - Bezirksamt Aachen-Laurensberg
Geändert
8.8.2026
Technische Details