Prioritätenliste Kleinmaßnahmen 2026; Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Wahlheim vom 06.03.2026
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wie priorisiert die Stadt kleinere Verkehrsprojekte wie Gehwegabsenkungen oder Fußgängerüberwege? Die jährliche Liste zeigt, welche Maßnahmen geplant und umgesetzt werden sollen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Kleinmaßnahmen im Bezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim entsprechend der vorgestellten Aufstellung. Der Antrag vom 06.03.2026 gilt damit als inhaltlich bearbeitet und behandelt.
Erläuterungen
Wie in den vergangenen Jahren (vgl. Vorlage FB 68/0219/WP18) wird auch in diesem Jahr die Fortschreibung der Prioritätenliste Kleinmaßnahmen vorgestellt.
Die Abteilung Tiefbau im Fachbereich Mobilität und Verkehr ist für die Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie die Umsetzung unterschiedlichster Straßenbaumaßnahmen zuständig. Zu diesen Straßenbaumaßnahmen gehören auch die sogenannten „Kleinmaßnahmen“. Unter dem Sammelbegriff werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die zu klein sind, um für sie eine eigene Maßnahme mit eigenständiger Haushaltstelle (PSP-Element) zu erstellen. Beispiele für solche Maßnahmen sind Gehwegabsenkungen, Fußgängerüberwege (FGÜ), Fahrbahnmarkierungen, Rampen zur Herstellung der Barrierefreiheit an Treppenanlagen und viele weitere.
Anträge oder Wünsche zur Umsetzung dieser Maßnahmen erreichen die Verwaltung auf verschiedensten Wegen z.B. durch politische Anträge, Eingaben von Bürger*innen, die Unfallkommission und seit Sommer 2022 auch über das Portal maengelmelder.aachen.de.
Um die vorliegenden Anträge in einer sachlich begründeten Reihenfolge planen und umzusetzen zu können, werden die Kleinmaßnahmen seit dem Jahr 2023 systematisch erfasst und in eine Prioritätenliste überführt. Die Priorisierung der Kleinmaßnahmen basiert auf dem bekannten Kriterienkatalog (siehe Vorlage FB 68/0219/WP18). Die Kriterien sind außerdem der Anlage 1 zu entnehmen.
Es ist weiterhin vorgesehen, die Kleinmaßnahmenliste jährlich allen Bezirken und dem Mobilitätsausschuss zur Kenntnis zu geben, damit die Politik über das weitere Vorgehen informiert ist.
Die Verwaltung setzt sich zum Ziel, möglichst viele der höchstbewerteten Maßnahmen umzusetzen. Maßnahmen, die z.B. aus der Unfallkommission stammen oder aus anderen Gründen eine hohe Priorität erhalten, sollen auch zukünftig zeitnah - und damit auch unterjährig - umgesetzt werden.
Die Liste umfasst alle Kleinmaßnahmen, die in der Abteilung Tiefbau (FB 68/500) in Bearbeitung sind. Maßnahmen, die noch nicht das Niveau einer Ideenskizze oder Vorplanung erreicht haben, sind in der hier vorgelegten Kleinmaßnahmenliste (noch) nicht enthalten. Sie werden abhängig vom Sachinhalt zunächst von z.B. der Abteilung Stadterneuerung- und Stadtgestaltung (FB 61/500), Verkehrsplanung und Verkehrstechnik (FB 68/200) oder Konzeptionelle Planung und Mobilität (FB 68/300) bearbeitet und ggf. später an die Abteilung Tiefbau übergeben.
Die Zahl erfasster Kleinmaßnahmen (in Summe 135 Stück) übersteigt die Anzahl der in der Vergangenheit pro Jahr realisierbaren Projekte (ca. 10-15) um ein Vielfaches. Limitierende Faktoren sind hier vor allem die Personalkapazitäten in Planung und Bauleitung aber auch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Eine Prognose, welche Maßnahmen voraussichtlich in 2026 geplant (P) und/oder baulich ausgeführt (B)werden können,ist der Anlage 2„Maßnahmenliste Kleinmaßnahmen 2026“zu entnehmen. Insbesondere aktuelle und weiter hinzukommende Unfallschwerpunkte können die Umsetzung weniger prioritärerer Maßnahmen verzögern. Die Anlage 2 stellt außerdem einige in2026 (A) abgeschlossen Maßnahmen dar.
Im Anhang 3 „Maßnahmenumsetzung in 2025“wird dargestellt, welche Kleinmaßnahmen im Jahr 2025 tatsächlich in die Umsetzung gingen. Von den in der Vorlage aus dem letzten Jahr 2025 vorgeschlagenen Maßnahmen wurden 60% umgesetzt, 14% sind begonnen aber noch nicht fertig und 26% werden im Zuge anderer Straßenbaumaßnahmen bearbeitet und entfallen daher zukünftig aus der Kleinmaßnahmenliste. Insgesamt konnten im vergangenen Jahr 14 Kleinmaßnahmen baulich umgesetzt werden. Weitere 3 Maßnahmen befinden sich vor einer unmittelbaren Umsetzung und sind gegebenenfalls bei Vorstellung dieser Vorlage bereits umgesetzt. Weitere 6 Maßnahmen werden im Zusammenhang mit anderen gemacht bzw. sind bereits fertig gestellt.
Die Verwaltung erarbeitet aktuell eineVorlagezum Ratsantrag 466/18 vom 11.02.2025 der CDU-Fraktion. Eine Beantwortung des Ratsantrages kann in der Sitzung des Mobilitätsausschusses im Dezember 2026 (03.12.2026), spätestens zur Sitzung im Januar (21.01.2027) erfolgen. In der Beantwortung werden mögliche Prozessoptimierungen zur Umsetzung der Kleinmaßnahmen vorgestellt. Vorab kann die Verwaltung schon mitteilen, dass die aktuelle Bearbeitungsliste der Kleinmaßnahmen eine sich gesteigerte Umsatzzahl an Kleinmaßnahmen erwarten lässt. Die Verwaltung erarbeitet Vorschläge wie sich diese Zahlen weiter verbessern lassen.
Antrag der CDU-Fraktion in der B4 vom 06.03.2026
In dem Antrag der CDU-Fraktion in der B4 Kornelimünster/Walheim „Kleinmaßnahmen - Aufstellung der beabsichtigten Abarbeitung für 2026, Priorisierung“ wird die Verwaltung gebeten, eine detaillierte Aufstellung der in 2026 beabsichtigten Kleinmaßnahmen - bezogen auf den Bezirk Kornelimünster/Walheim - vorzulegen.
Eine detaillierte Auflistung der Kleinmaßnahmen aller Bezirke inklusive kurzer Beschreibung (siehe „Umfang“) und Einordnung der Priorität sind in Anlage 2 dargelegt
Die Maßnahmen der Kleinmaßnahmenliste teilen sich wie folgt auf:
- B0 Aachen-Mitte: 46 % (61 Maßnahmen)
- B1 Brand: 5 % (7 Maßnahmen)
- B2 Eilendorf: 5 % (6 Maßnahmen)
- B3 Haaren: 4 % (5 Maßnahmen)
- B4 Kornelimünster/Walheim: 5% (7 Maßnahmen)
- B5 Laurensberg: 5 % (7 Maßnahmen)
- B6 Richterich: 30 % (39 Maßnahmen)
Der Anlage 5 ist die Zusammenstellung der dem Bezirk Kornelimünster/Wahlheim zugeordneten Maßnahmen zu entnehmen. Die Kriterien für die Priorisierung sind dargestellt und entsprechen den eingangs Erwähnten (Anlage 1). Es sind keine Meilensteine und Zwischenberichte vorhanden. Aufgrund der noch nicht vorhandenen oder begonnen Planungen können keine Kosten oder Ausführungszeiträume genannt werden. Für die Maßnahmen Triftweg und Nerscheider Weg/Tannenallee ist die Durchführung der Planung für 2026 eingeplant.
Finanzierung
Eine Kostenschätzung / -berechnung der einzelnen Kleinmaßnahmen ist erst mit einer bereits vorliegenden Planung möglich.
Die Finanzierung der Kleinmaßnahmen erfolgt aus den Mitteln bei PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1/4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“. Hier stehen investiv jährlich Mittel in Höhe von 130.000,00 € (in 2026 zzgl. Ermächtigungsübertragungen) für entsprechende Tiefbauarbeiten und 40.000,00 € (2026 ebenfalls zzgl. Ermächtigungsübertragungen) für Beschilderungen, ergänzende Grünpflege i.a. sowie konsumtiv jährlich 70.000,00 € (2026 ebenfalls zzgl. Ermächtigungsübertragungen) für nicht-investive Anpassungsarbeiten, z.B. reine Markierungsarbeiten oder Bordsteinabsenkungen, zur Verfügung.
Unfallschwerpunkte werden über das PSP-Element 5-120102-900-08900-300-1/4-120102-977-8 „Straßenbaumaßnahmen aus Unfallkommission“ finanziert. Hier stehen je Jahr Mittel investiv in Höhe von 50.000,00 € für Tiefbaumaßnahmen und in Höhe von 100.000,00 € für Beschilderungen, ergänzende Grünpflanzungen i.a. sowie konsumtiv in Höhe von 10.000,00 € für nicht-investive Anpassungsarbeiten zur Verfügung. Sollten diese Ansätze nicht ausreichen, werden diese Mittel bei Bedarf durch weitere Mittel aus anderen konsumtiven PSP-Elementen ergänzt, da Unfallschwerpunkte immer zeitnah beseitigt werden müssen.
Im Übrigen steht die Umsetzung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Freigabe der Mittel im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssperre.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| JA | NEIN |
|
| X |
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PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 310.618,56* | 310.618,56* | 510.000 | 510.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 310.618,56* | 310.618,56* | 510.000 | 510.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 111.455,85** | 111.455,85 | 210.000 | 210.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 66.645,30*** | 66.645,30 | 120.000 | 120.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 178.101,15 | 178.101,15 | 330.000 | 330.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
|
| |||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
| ||||
*Haushaltsansatz 2026 i.H.v. 170.000,00 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 202
5 i.H.v. 140.618,56 €
**Haushaltsansatz 2026 i.H.v. 70.000,00 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2025 i.H.v. 41.455,85 €
***Haushaltsansatz 2026 i.H.v. 40.000,00 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2025 i.H.v. 26.645,30 €
PSP-Element 5-120102-900-08900-300-1 Straßenbaumaßnahmen aus Unfallkommission | ||||||
investive | Ansatz | Fortgeschriebener | Ansatz | Fortgeschriebener | Gesamtbedarf | Gesamtbedarf |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
|
|
Auszahlungen | 269.867,43* | 269.767,43 | 450.000 | 450.00 |
|
|
Ergebnis | 269.867,43 | 269.867,43 | 450.00 | 450.00 |
|
|
+ Verbesserung/ | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben
| Deckung ist gegeben
| ||||
PSP-Element 4-120102-977-8 Straßenbaumaßnahmen aus Unfallkommission | ||||||
konsumtive | Ansatz 2026 | Fortgeschriebener Ansatz 2026 | Ansatz 2027 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 |
|
|
Personal-/ | 24.266,69** | 24.266,69 | 30.00 | 30.00 |
|
|
Abschreibungen | 109.665,60 | 109.665,60 | 300.000 | 300.000 |
|
|
Ergebnis | 133.932,29 | 133.932,29 | 330.000 | 330.00 |
|
|
+ Verbesserung/ | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben
| Deckung ist gegeben
|
|
| ||
*Haushaltsansatz 2026 i.H.v. 150.000,00 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2025 i.H.v. 119.867,43 €
**Haushaltsansatz 2026 i.H.v. 10.000,00 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2025 i.H.v. 14.266,69 €
***Haushaltsansatz 2026 i.H.v. 100.000,00 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2025 i.H.v. 9.665,60 €
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Erläuterung:
Mit der Umsetzung der hier benannten Kleinmaßnahmen werden nicht näher bezifferbare CO2-Emissionen freigesetzt. Diese können z.T. durch den Einsatz von Recyclingmaterialen abgemildert werden und durch die Stärkung von Strecken für den Umweltverbund kompensiert werden, indem dieser attraktiver wird. Eine vollständige Kompensation ist aber nicht nachweisbar.
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
3 Straßen
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Projekt: Kleinmaßnahmen Verkehrsinfrastruktur
Zum ProjektDie Stadt Aachen priorisiert jährlich kleinere Straßenbaumaßnahmen wie Gehwegabsenkungen oder Fußgängerüberwege nach einem Kriterienkatalog. Die Liste umfasst Maßnahmen, die keine eigene Haushaltsstelle haben.
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Projekt
Kleinmaßnahmen Verkehrsinfrastruktur
Auch: Prioritätenliste Kleinmaßnahmen, Kleinmaßnahmenliste
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
SanierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 29.8.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 28.8.2026
Technische Details
ID: 1011679
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1011679
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1011679