Vorlage·FB 45/0038/WP19·22. September 2026

Sachstandbericht Jugendhilfe im Strafverfahren

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie unterstützt Aachen straffällig gewordene Jugendliche? Ein Bericht über Präventionsangebote und Täter-Opfer-Ausgleich.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Erläuterungen

Der vorliegende Sachstandbericht der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) bezieht sich auf die Ausführungen des Sachstandberichtes vom 03.06.2025 und schreibt diesen fort.

1. Jahresstatistik 2025

Im Berichtsjahr 2025 wurden bei der JuHiS insgesamt 1.376 Verfahrenseingänge in Straf- und Ermittlungsverfahren registriert. Gegenüber dem Vorjahr (1.646 Verfahren) entspricht dies einem Rückgang um 270 Verfahren. Diese Entwicklung steht im Einklang mit den Ergebnissen der Kriminalstatistik in der StädteRegion Aachen. Inhaltlich zeigen sich weiterhin die für diese Altersgruppe typischen Deliktschwerpunkte, insbesondere im Bereich der Körperverletzung, des Ladendiebstahls sowie der Beförderungserschleichung

(vgl. Anlage 1).

Der oben beschriebene Rückgang ist insbesondere bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verzeichnen. Dieser ist auf das Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes zum 01.04.2024 zurückzuführen, durch das bestimmte Sachverhalte nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.

Die Auswertung der Fallzahlen zeigt weiterhin eine deutliche geschlechtsspezifische Verteilung: Rund 75 % der erfassten Delikte wurden von männlichen Jugendlichen und Heranwachsenden begangen. Diese Tendenz entspricht den Ergebnissen der regionalen Kriminalstatistik für Aachen und Eschweiler.

Gleichzeitig ist bei den Körperverletzungsdelikten in Aachen und Eschweiler im Jahr 2025 ein Anstieg um 5,4 % festzustellen. Auch im Zuständigkeitsbereich der JuHiS Aachen wurde bei Jugendlichen und Heranwachsenden ein Zuwachs von 5,02 % gegenüber dem Vorjahr verzeichnet. Vergleichbare Entwicklungen zeigen sich ebenfalls auf Landesebene, unter anderem im Bereich schwerer Gewaltdelikte.

In der Jugendkriminalität ist insbesondere seit 2024 ein deutlicher Anstieg von Delikten im Zusammenhang mit Geldwäscheverfahren festzustellen. Jugendliche und Heranwachsende werden dabei zunehmend in kriminelle Netzwerke eingebunden, indem sie unter anderem über soziale Netzwerke für vermeintlich geringfügige Nebentätigkeiten angeworben werden. Tatsächlich übernehmen sie hierbei Funktionen innerhalb organisierter Geldwäschestrukturen.

Diese Entwicklung wurde bereits im vorangegangenen Berichtszeitraum aufgegriffen und stellt weiterhin eine relevante Herausforderung für Prävention und Aufklärung dar.

Die JuHiS wurde darüber hinaus gemäß § 70 JGG in rund 300 Fällen frühzeitig durch die Polizei über anstehende Vernehmungen von Jugendlichen und Heranwachsenden als Beschuldigte informiert. Dies ermöglicht, bereits im Vorfeld niedrigschwellige Beratungsangebote zu unterbreiten und präventiv auf die Betroffenen einzuwirken.

2. Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA), der im Fachbereich Jugend und Schule seit dem 01.09.2024 angeboten wird, ist ein Verfahren (auch im Strafrecht), bei dem sich Täter und Opfer direkt miteinander auseinandersetzen, um Konflikte zu bearbeiten, Wiedergutmachung und einen strafrechtsfreien Umgang miteinander wieder zu ermöglichen. Dieses Verfahren wird durch eine speziell ausgebildete Fachkraft vorbereitet, begleitet und nachbereitet. Zielsetzung ist es, eine abschließende und einvernehmliche Vereinbarung für beide Parteien auszuarbeiten.

Die Fachstelle TOA der JuHiS hat von Januar – Dezember 2025 insgesamt 92 Verfahren bearbeitet. Der männliche Täteranteil überwiegt mit etwa 83 % deutlich gegenüber den weiblichen Verfahrensbeteiligten. Wie bereits in den Vorjahren erkennbar, sind überwiegend Körperverletzungsdelikte vertreten.

Insgesamt konnten 47 einvernehmliche Vereinbarungen getroffen und Ausgleichsgespräche geführt werden, in denen ein erfolgreicher Abschluss erzielt wurde. Dies entspricht einer Erfolgsquote von 57 %. (vgl. Anlage 2).

Das Netzwerk der Fachstelle konnte weiter ausgebaut werden. Inzwischen ist die Fachstelle auch innerhalb der JVA Heinsberg präsent. Zudem wurden stadtintern eine Inforeihe über die Arbeit der Fachstelle TOA in allen SRTs durchgeführt und der TOA als Bestandteil des Moduls „Vorstellung der Jugendhilfe im Strafverfahren“ in das allgemeine Fortbildungsprogramm des Fachbereichs aufgenommen, um die Fachstelle mit ihrer Arbeit und ihrem Angebot weiter bekannt zu machen.

Um die Arbeitsqualität zu gewährleisten, ist ein regelmäßiger Austausch mit anderen Fachstellen und kontinuierliche Fortbildung von großer Bedeutung. Aus diesem Grund fand neben der Teilnahme an diversen Fortbildungen ebenso die Teilnahme am Arbeitskreis Täter-Opfer-Ausgleich mit den KollegInnen der JuHiS aus der Städteregion Aachen und Düren sowie der Fachstelle für den Erwachsenen-TOA des SKFM regelmäßig statt.

3. Initiative Jugendrecht

Wie bereits im vergangenen Berichtsjahr beschrieben, finden regelmäßig seit August 2023 Koordinatorentreffen und seit September 2023 Fallkonferenzen der Initiative Jugendrecht statt. Die Zusammenarbeit wird weiterhin von den teilnehmenden Koordinatoren der Staatsanwaltschaft, der Polizei und des Jugendamtes (JuHiS und ASD) als äußerst erfolgreich, zielführend und konstruktiv bewertet (vgl. Anlage 3).

Intensivtäter werden nach ihrer Einstufung umgehend der personenorientierten Sachbearbeitung der beteiligten Institutionen zugeführt. Repressive Maßnahmen sowie Hilfsangebote können so zielgerichtet aufeinander abgestimmt und effizient gestaltet werden. Durch die gute Zusammenarbeit können gemeinsame Lösungen entwickelt werden, die sowohl der Rechtsstaatlichkeit als auch Kindeswohlaspekten entsprechen. Verfahrensabläufe werden optimiert, und der Verfestigung von normabweichendem Verhalten wird frühzeitig entgegengewirkt.

4. Rückblicke und Perspektiven

Im Zuge der Umstrukturierung des Fachbereichs Jugend und Schule (FB 45) wurde die JuHiS der Abteilung „Präventive Jugendhilfe“ zugeordnet und hat seither die präventiven Angebote zur Vermeidung manifesten delinquenten Verhaltens im Einklang mit ihrem gesetzlichen Auftrag weiterentwickelt.

Im Berichtsjahr 2025 blieb eine Sozialarbeiterstelle aufgrund einer Langzeiterkrankung unbesetzt. Eine Wiederbesetzung ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Trotz der personellen Lücke konnten die qualitativen Standards der Jugendhilfe im Strafverfahren vollumfänglich aufrechterhalten werden.

Zudem konnten neue ambulante Jugendhilfemaßnahmen implementiert werden. Zu den bereits bestehenden Maßnahmen wie Eigentumsinformationsseminar, Rausch-Sucht-Seminar, Verkehrssicherheitstraining, Ausfahrt Knast, Rechts draußen (AG-Verbund der JuHiS), Geld im Blick und Legal-digital konnten im Jahr 2025 erstmals geschlechterspezifische soziale Trainingskurse erfolgreich umgesetzt werden, die auf großen Zuspruch stießen. Für männliche Teilnehmer wurde der Kurs „Spielt doch (k)eine Rolle“, für weibliche Teilnehmer der Kurs GLOW (Gemeinschaft – Lernen – Offenheit – Wachstum) angeboten.

Die Kurse förderten gezielt Resilienz, Selbstreflexion und die Entwicklung von Zukunftsperspektiven. Auch setzten sich die Jugendlichen mit ihrer (auch strafrechtlich relevanten) Vergangenheit auseinander und erhielten praxisorientiertes Skilltraining, um nachhaltige Handlungsalternativen zu entwickeln und ihre persönliche sowie soziale Kompetenz zu stärken.

Im Rahmen von Informationsveranstaltungen wurden weiterhin im Jahr 2025 externe Kooperationspartner wie Schulen und Träger von berufsbildenden Maßnahmen über die Arbeit der JuHiS, über den Ablauf von Strafverfahren und zum Strafrecht allgemein unterrichtet.

In Zusammenarbeit mit der Polizei konnte innerhalb der JuHiS speziell für bagatellartige Delikte, wie z.B. Beförderungserschleichung, das Deliktseminar „In nichts mehr reingeraten“ aufgebaut werden. Hier erhalten junge Menschen, die erstmalig mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, in einem zweistündigen Seminar die Möglichkeit, ihre Taten und deren Folgen zu reflektieren. Sie werden sowohl für die strafrechtlichen als auch die zivilrechtlichen Konsequenzen sensibilisiert. Zielsetzung ist die Vermeidung weiterer Straftaten.

Ziel der Jugendhilfe im Strafverfahren ist es, die bestehenden Angebote in den kommenden Jahren verlässlich und stabil fortzuführen. Darüber hinaus sollen, orientiert an den sich entwickelnden Bedarfen von Jugendlichen und Heranwachsenden, weitere, insbesondere präventive Maßnahmen bedarfsgerecht entwickelt und ausgebaut werden.

Vor dem Hintergrund des bereits im vergangenen Berichtszeitraum festgestellten Anstiegs von Geldwäschedelikten hat die JuHiS für das Jahr 2026 ein gezieltes Präventionsangebot mit dem Titel „schnell verdient – teuer bezahlt“ für Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse entwickelt. Schulleitungen, Lehrkräfte sowie Schulsozialarbeit können dieses Angebot in Anspruch nehmen, um Schülerinnen und Schüler zu sensibilisieren, über Risiken aufzuklären und präventiv delinquentem Verhalten entgegenzuwirken.

Darüber hinaus beabsichtigt die JuHiS der Stadt Aachen, perspektivisch ein weiteres Unterstützungsangebot für ihre Klientinnen und Klienten in Form einer kostenfreien Rechtsberatung bereitzustellen.

Dokument

Sammeldokument öffentlich1005.5 KB
PDF-Viewer wird geladen...

Weitere Dokumente (3)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Projekt: Jugendhilfe im Strafverfahren

Zum Projekt

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) berichtet über die personelle Situation, Statistiken zu Straftaten Jugendlicher und den Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA).

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Soziales & IntegrationMaßnahme geplant18. Juni 2024 – 22. Sept. 20263 Vorlagen

Weitere Vorlagen in diesem Projekt

Projektzuordnung per KI erkannt – automatisch gruppiert, kann Fehler enthalten.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Wie unterstützt Aachen straffällig gewordene Jugendliche? Ein Bericht über Präventionsangebote und Täter-Opfer-Ausgleich.

Projekt

Jugendhilfe im Strafverfahren

Auch: JuHiS, Täter-Opfer-Ausgleich

Kategorien

Soziales & Integration

Schlagworte

JugendkriminalitätPräventionResozialisierungOpferschutz

Betroffene Gruppen

JugendlicheHeranwachsendeOpfer

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 12.9.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Geändert
6.10.2026
Technische Details