Grünpfeil für den Radverkehr (Zeichen 721) Kreuzung Boxgraben/Krakaustraße/Südstraße
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Soll an Kreuzungen ein Grünpfeil für Radfahrer eingeführt werden? Die Stadt prüft die Machbarkeit, setzt aber auf Einzelfallentscheidungen und priorisiert andere Verkehrsprojekte.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Das Bürgerforum verweist die beiden Anträge zur weiteren Beratung an den zuständigen Mobilitätsausschuss.
Erläuterungen
Der vorliegende Bürgerantrag vom 05.03.3036 fordert die Stadtverwaltung auf, an allen lichtsignalgeregelten Einmündungen, die in Straßen mit Fahrradschutzstreifen oder Radwegen münden, den „Grünpfeil für den Radverkehr“ einzurichten.
Das Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr ist kein Standardinstrument, sondern eine sorgfältig zu prüfende Ausnahme. VwV-StVO benennt zahlreiche Ausschlussgründe, in denen das Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr grundsätzlich nicht zulässig ist. Diese Ausschlussgründe dienen der Sicherheit an Knotenpunkten insbesondere beim Abbiegen und Kreuzen.Aufgrund der hohen Bedeutung der Barrierefreiheit und der Fußgängerbelange ist besondere Zurückhaltung geboten.
Zwingende Voraussetzung ist, dass nach rechts abbiegende Radfahrende Fußgänger- und Fahrzeugverkehr ausreichend einsehen können. Daher ist vor jeder Anbringung eine gründliche Einzelfallprüfung durchzuführen.
Besondere Bedeutung kommt der Nachsorge zu: Nach Aufstellung eines Grünpfeilschilds mit Beschränkung auf den Radverkehr ist die Polizei verpflichtet, das Unfallgeschehen am Knotenpunkt regelmäßig auszuwerten. Bei Erfüllung der Kriterien für eine Unfallhäufungsstelle muss die Behörde prüfen, ob das Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr unfallbegünstigend wirkte.
Auf dem Stadtgebiet bestehen 217 Lichtsignalanlagen mit jeweils bis zu vier potenziellen Rechtsabbiegemöglichkeiten für Radfahrende. Das bedeutet, das insgesamt bis zu 868 Stellen zu prüfen sind. Hinzukommt, dass die Kommission für barrierefreies Bauen die Einführung aus Sicherheitsgründen grundsätzlich ablehnt und dieses Prüfkriterium daher in jedem Einzelfall unter Beteiligung der Kommission zu erörtern ist.
Der sich hieraus ergebende Aufwand für Vorabprüfung, Einzelfallentscheidung und kontinuierliches Monitoring ist angesichts der Aufgabendichte im Team Verkehrslenkung bisher mit den vorhandenen personellen Kapazitäten nicht leistbar gewesen. Eine erst vor kurzem besetzte Planstelle ist nun im Rahmen der Einarbeitung mit dem Themengebiet Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr betraut, sodass mittelfristig eine sukzessive Abarbeitung erfolgen wird.
Es ist zu berücksichtigen, dass in der Verkehrslenkung neben dem Tagesgeschäft und der Begleitung aktueller Maßnahmen wie zum Beispiel der Fahrradstraße Bismarckstraße zahlreiche priorisiert zu behandelnde Aufgaben mit grundsätzlicher Bedeutung zu erledigen sind, unter anderem die Verkehrssicherheitsarbeit im Rahmen der Unfallkommission, die Prüfung nicht rechtskonformer Radverkehrsanlagen aufgrund fehlender Sicherheitstrennstreifen zwecks Wiederherstellung der Verkehrssicherheit, die Begleitung der laufenden Aufgaben zur Einführung der RegioTram sowie die Einführung von Schulstraßen.
Der inhaltlich verwandte Bürgerantrag vom 02.11.2025 mit dem Titel „Grünpfeil für den Radverkehr (Zeichen 721) Kreuzung Boxgraben/Krakaustraße/Südstraße“ wird aus Gründen der Verfahrenseffizienz im Rahmen der Umgestaltung der Krakaustraße behandelt.
Dies entspricht der Verfahrensweise, die 2020 im Mobilitätsausschuss anlässlich der Beratung eines Ratsantrags der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und Piraten festgelegt wurde: Danach soll in Bereichen, die aktuell überplant werden bzw. bei denen eine Überplanung ansteht, der Einsatz von Grünpfeilschildern innerhalb des Planungsprozesses mit geprüft werden.
Die weitere Bearbeitung erfolgt im Rahmen der oben beschriebenen personellen Kapazitäten und weiteren Prioritäten unter Beteiligung des Mobilitätsauschusses.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
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| vollständig |
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|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
4 Straßen
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Projekt: Grünpfeil für Radverkehr
Zum ProjektDie Verwaltung prüft die Einrichtung von Grünpfeilen für den Radverkehr an lichtsignalgeregelten Straßeneinmündungen. Aufgrund des hohen Prüfaufwands wird eine Vorprüfung durchgeführt, um Anlagen mit Ausschlussgründen zu identifizieren.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
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Worum geht es?
Soll an Kreuzungen ein Grünpfeil für Radfahrer eingeführt werden? Die Stadt prüft die Machbarkeit, setzt aber auf Einzelfallentscheidungen und priorisiert andere Verkehrsprojekte.
Projekt
Grünpfeil für Radverkehr
Auch: Zeichen 721, Radverkehrsregelung
Strategien & Programme
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 4.9.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 30.8.2026
Technische Details
ID: 1011980
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1011980
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1011980