Vorlage·FB 36/0065/WP19-1·8. September 2026

Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz heimischer Igelpopulationen; Ratsantrag DIE Zukunft Nr. 476/18 vom 29.04.2025

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie kann die Stadt heimische Igel und andere Wildtiere vor nächtlichen Mährobotern schützen? Ein Verbot wird geprüft und soll bald umgesetzt werden.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung, eine Informations- und Sensibilisierungskampagne zum Schutz von Igeln vor Verletzungen durch Mähroboter zu entwickeln und diese umzusetzen. Hierbei sollen insbesondere Gründe für einen Verzicht auf den Betrieb von Mährobotern in den Dämmerungs- und Nachtstunden vermittelt und Hinweise für eine igelfreundliche Gestaltung des eigenen Gartens gegeben werden.

Erläuterungen

Zwischenzeitlich hat sich ein neuer Sachstand ergeben; die in der Ursprungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschläge werden mit dieser Vorlage modifiziert bzw. entfallen.

Die in der Ursprungsvorlage FB 36/0065/WP19 aufgeführte rechtliche Prüfung einer möglichen Allgemeinverfügung zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern zum Schutz wildlebender Tiere im Stadtgebiet Aachen konnte in der Zwischenzeit bereits durchgeführt werden. Eine solche Anordnung ist auf Grundlage von § 3 Abs. 2 i. V. m. § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) möglich. Die sachliche und örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 2 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW).

Die Städteregion Aachen plant,eine entsprechende Allgemeinverfügung voraussichtlich in der 35. Kalenderwoche zu erlassen. Eine regional einheitliche Vorgehensweise ist zielführend, sodass sich die Verwaltungsleitung kurzfristig entschieden hat, ebenfalls eine Allgemeinverfügung zeitgleich mit der Städteregion, damit noch vor den Beratungen im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, zu erlassen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

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KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Wie kann die Stadt heimische Igel und andere Wildtiere vor nächtlichen Mährobotern schützen? Ein Verbot wird geprüft und soll bald umgesetzt werden.

Projekt

Nachtfahrverbot Mähroboter

Auch: Mähroboter-Verbot

Kategorien

Umwelt & Natur

Schlagworte

ArtenschutzNaturschutzrechtAllgemeinverfügung

Betroffene Gruppen

TierfreundeGartenbesitzerAnwohner

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 31.8.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
29.8.2026
Technische Details