Haus der Neugier·19 VorlagenKI
Vorlage·Dez IV/0010/WP19·17. September 2026

Haus der Neugier - Zukünftige Betriebsform

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Volkshochschule und Stadtbibliothek ziehen zusammen – doch wie soll das neue Bildungszentrum künftig organisiert und betrieben werden?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

DerBetriebsausschuss Kultur, Theater und VHS empfiehlt dem Rat der Stadt, die Verwaltung mit der Schaffung der rechtlichen, organisatorischen, finanziellen und personellen Voraussetzungen für die Bildung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Haus der Neugier“ zum gegebenen Zeitpunkt durch Zusammenlegung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Volkshochschule Aachen (E 42)“ und des Geschäftsbereichs „Stadtbibliothek (E 49/6)“ aus der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kulturbetrieb der Stadt Aachen zu beauftragen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Verwaltung mit der Schaffung der rechtlichen, organisatorischen, finanziellen und personellen Voraussetzungen für die Bildung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Haus der Neugier“ zum gegebenen Zeitpunkt durch Zusammenlegung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Volkshochschule Aachen (E 42)“ und des Geschäftsbereichs „Stadtbibliothek (E 49/6)“ aus der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kulturbetrieb der Stadt Aachen zu beauftragen.

Auf Vorschlag des Betriebsausschusses Kultur, Theater und VHS und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat der Stadt, die Verwaltung mit der Schaffung der rechtlichen, organisatorischen, finanziellen und personellen Voraussetzungen für die Bildung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Haus der Neugier“ zum gegebenen Zeitpunkt durch Zusammenlegung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Volkshochschule Aachen (E 42)“ und des Geschäftsbereichs „Stadtbibliothek (E 49/6)“ aus der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kulturbetrieb der Stadt Aachen zu beauftragen.

Erläuterungen

  1. Hintergrund und aktueller Sachstand

Mit Ratsbeschluss vom 05.02.2025 zum Erwerb des ehemaligen Horten-Kaufhauses im Rahmen eines Gesellschaftskaufs wurde die Grundlage für die Realisierung des Hauses der Neugier für die gemeinschaftliche Unterbringung von Volkshochschule und Stadtbibliothek geschaffen.

Nachdem die ersten Projektmeilensteine für die bauliche Umsetzung erreicht wurden – darunter die Fertigstellung der Entwurfsplanung, die Einreichung des Bauantrags sowie die Beauftragung eines Generalplanungsteams für die weiteren Leistungsphasen –, gilt es nun, die weiteren rechtlichen, organisatorischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen für den zukünftigen Betrieb zu schaffen. Neben der baulichen Entwicklung des Hauses der Neugier ist daher zeitnah eine Entscheidung zur zukunftsfähigen Betriebsform zu beschließen, die die Grundlage für einen effizienten, nutzerorientierten und reibungslosen Betrieb ab der Eröffnung des Hauses der Neugier bildet.

Der Einzug von überwiegenden Teilen der Volkshochschule und der Stadtbibliothek in ein gemeinsames Gebäude bietet die Chance der Schaffung eines innovativen Bildungs-, Begegnungs- und Kulturortes, der die Angebote beider Einrichtungen räumlich, inhaltlich und konzeptionell miteinander verbindet. Bereits heute werden Formen der Zusammenarbeit erfolgreich durchgeführt. Die beiden Institutionen sind innerhalb der städtischen Verwaltungsstruktur aktuell organisatorisch unterschiedlich verankert, beide in eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt. Die Überführung in eine geeignete Betriebsform soll sicherstellen, dass nicht nur die jeweiligen Profile weiterentwickelt, Synergien genutzt und die organisatorischen Rahmenbedingungen für einen gemeinsamen Betrieb nachhaltig gestaltet werden, sondern dass das Haus auch für die Nutzungen und Angebote externer Akteur*innen offensteht.

  1. Volkshochschule Aachen

Die Volkshochschule (VHS) Aachen ist das kommunale Weiterbildungszentrum der Stadt Aachen.

Die VHS bietet ein ganzjähriges Programm von rund 2.100 Veranstaltungen mit nahezu 37.000 Teilnehmenden an, die im Jahr 2025 zu 353.000 Besuchen geführt haben. Das Angebot umfasst die Bereiche Gesundheit, Kreativität, Karriere und berufliche Weiterbildung, Kultur, Geschichte, Politik, Fremdsprachen einschließlich Deutsch als Fremdsprache und den Zweiten Bildungsweg zum Nachholen von Schulabschlüssen. Darüber hinaus ermöglicht die VHS ganzjährig individuell zugeschnittene Lernangebote für unterschiedliche Zielgruppen.

Die Veranstaltungen werden von rund 500 freiberuflich tätigen Dozent*innen durchgeführt. Die derzeit 97 Mitarbeitenden setzen sich aus pädagogischem Personal und organisatorischen Sachbearbeiter*innen zusammen. Hinzu kommen Verwaltungsmitarbeitende aus den Bereichen Service, Hausdienste und IT, Finanzen und Grundsatz/Personal sowie ein Team für Öffentlichkeitsarbeit. Die VHS bewirtschaftet neben ihrem Hauptsitz am Bushof vier weitere Standorte, die auch erhalten bleiben werden. Das College mit seinen 37 Mitarbeitenden bleibt räumlich und personell separiert.

Als eigenbetriebsähnliche Einrichtung arbeitet sie auf Grundlage des Weiterbildungsgesetzes NRW und nach den Regeln der Eigenbetriebsverordnung. Die weitgehend eigenständigen Verwaltungs- und Geschäftsprozesse werden unterstützt durch die Dienstleistungen der Fachbereiche und Eigenbetriebe mit Querschnittsfunktionen wie FB 11, FB 15, FB 22, FB 30 und E 26.

  1. Stadtbibliothek Aachen

Die Stadtbibliothek Aachen ist mit aktuell 55 Mitarbeitenden ein Geschäftsbereich des Kulturbetriebs der Stadt Aachen. Der Kulturbetrieb ist, wie die VHS, eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung und umfasst verschiedene kulturelle Einrichtungen wie die städtischen Museen, Musikschule, Stadtarchiv und ein Veranstaltungsmanagement. Das Budget der Stadtbibliothek ist im Wirtschaftsplan des Kulturbetriebs enthalten.

Als Geschäftsbereich des Kulturbetriebs partizipiert die Stadtbibliothek an dessen übergeordneten Verwaltungs- und Hausdiensten, verfügt aber auch über eigene Verwaltungskräfte. Ihr Angebot erstreckt sich auf eine Erwachsenen- und Kinderbibliothek, die youth factory und eine Kreativwerkstatt bis hin zu Veranstaltungen für eine breit gestreute Zielgruppe von Kindern und Familien über Schüler*innen bis zu Senior*innen. Teils finden diese Veranstaltungen in Kooperation mit der VHS statt. Die Zentralbibliothek, die beiden Stadtteilbibliotheken, die vier Nebenstellen und der Bücherbus FABIAN stellen insgesamt mehr als 134.745 Medien bereit. 2025 wurden insgesamt 249.572 Besucher*innen gezählt, davon 206.371 in der Zentralbibliothek. Der Umzug in das Haus der Neugier betrifft räumlich die Zentralbibliothek und den Bücherbus mit allen Mitarbeitenden. Die Stadtteilbibliotheken und vier Nebenstellen bleiben räumlich separiert.

  1. Haus der Neugier

Die vorhandenen und teils gemeinschaftlich neu zu konzipierenden Angebote von VHS und Stadtbibliothek werden im Haus der Neugier ergänzt um Kultur- und Bildungspartnerschaften, deren Mitglieder in Abstimmung mit der Leitung des Hauses vor allem in den Veranstaltungsbereichen im Erdgeschoss ihre eigenen Events anbieten können, soweit sie dem Leitprofil des Haus der Neugier entsprechen. Auch weitergehende Raumnutzungen durch Externe auf den anderen Etagen sind bei freien Kapazitäten möglich.

Darüber hinaus ist die Vermietung von Flächen für zwei Cafés innerhalb des Gebäudes vorgesehen, um die Attraktivität des Hauses als offenen Bildungs-, Begegnungs- und Kulturort zu stärken. Ebenso soll die Potenzialfläche im Erdgeschoss einer geeigneten gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Die gewerblichen Angebote sollen zusätzliche Besuchergruppen ansprechen und zur Belebung des Umfeldes (Gewerbe und Wohnen) beitragen.

  1. Zukünftige Betriebsform

Durch die künftige räumliche und inhaltliche Verzahnung der Bildungsangebote von Stadtbibliothek und Volkshochschule bietet es sich an, beide Bildungseinrichtungen in einer gemeinsamen Organisationseinheit als eigenbetriebsähnliche Einrichtung weiterzuführen und gemeinsam zu steuern. Eine solche Struktur schafft die Voraussetzungen, Synergien in den Verwaltungs- und Serviceprozessen, der IT-Unterstützung, der Finanz- und Ressourcensteuerung, des Veranstaltungsmanagements sowie bei der Weiterentwicklung des gemeinsamen Angebotsportfolios zu nutzen. Volkhochschule und Stadtbibliothek verfügen bereits über Strukturen, die eine organisatorische Zusammenführung erleichtern und die bestehenden rechtlichen, organisatorischen, personellen und finanziellen Schnittstellen zur Kernverwaltung beibehält.

Eine gemeinsame Organisationseinheit unterstützt die Entwicklung eines gemeinsamen Selbstverständnisses der Mitarbeitenden, fördert die gemeinschaftliche Identifikation mit dem Haus der Neugier und schafft die Voraussetzungen für eine entsprechende Markenbildung und Öffentlichkeitsarbeit.

Blieben VHS und Stadtbibliothek organisatorisch getrennt, entstünden bzw. blieben trotz gemeinsamer Nutzung des Gebäudes zahlreiche (zusätzliche) Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse. Zudem könnten die oben angeführten Vorteile nicht bzw. nur unter erschwerten Bedingungen generiert werden.

Um die Voraussetzungen für die Inbetriebnahme des Hauses rechtzeitig zu schaffen, ist eine frühzeitige Grundsatzentscheidung über die zukünftige Betriebsform erforderlich. Erst auf dieser Grundlage können die weiteren Bausteine entwickelt, Prozesse analysiert und gegebenenfalls neugestaltet sowie notwendige finanzielle, organisatorische, personelle und technische Anpassungen umgesetzt werden.

  1. Rechtliche Rahmenbedingungen / Personelle Voraussetzungen
  1. Mitarbeitende

Die Mitarbeitenden von VHS und Stadtbibliothek sind Bedienstete der Stadt Aachen. Organisatorische Veränderungen innerhalb der Stadtverwaltung Aachen lassen die Rechtsstellung der Beschäftigten im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses bzw. der Beamtinnen*Beamten im Rahmen ihres Dienstverhältnisses grundsätzlich unberührt. Dies gilt für die Mitarbeitenden der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen gleichermaßen.

Die Vertreter*innen von Personalrat, Gleichstellung, Schwerbehindertenvertretung sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz werden regelmäßig informiert und beteiligt.

  1. Betriebsleitung

Durch die Zusammenführung ist eine neue Betriebsleitung zu bestellen und über deren Zusammensetzung zu entscheiden. Die Betriebsleitung kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Es gibt weder eine gesetzliche Vorgabe noch feststehende Regeln für die Zusammensetzung. Dies ist durch die Gemeinde individuell nach der Aufgabenstellung und Größe der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung unter Beachtung des Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu entscheiden.

Die Betriebsleitung leitet den Betrieb selbstständig, soweit nicht die GO NRW, die EigVO NW oder die Betriebssatzung Einschränkungen machen. Unentziehbar obliegt der Betriebsleitung die laufende Betriebsführung. Ihr obliegt die Verantwortung für die Betriebserhaltung und für die Weiterentwicklung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und der wirtschaftlichen Betriebsführung.

Aus diesem Grund sollte die Betriebsleitung zum Zeitpunkt der Bildung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung so bald wie möglich besetzt werden, um den weiteren Umstrukturierungsprozess begleiten zu können.

Die fachlichen Voraussetzungen sind in einem Anforderungs- und Tätigkeitsprofil für die Betriebsleitung des Haus der Neugier zu entwickeln.

  1. Organisatorische Zusammenführung

Basierend auf den vorbeschriebenen Überlegungen und Effekten werden die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Volkshochschule“ in Gänze und der Geschäftsbereich „Stadtbibliothek“ als bisheriger Teil der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kulturbetrieb“ zu einer gemeinsamen eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Haus der Neugier“ zusammengeführt. Dies bedingt die Anpassung der jeweils bestehenden Betriebssatzungen der VHS sowie des Kulturbetriebs an die Neuausrichtung. Die erforderlichen politischen Beteiligungen hierzu sind zum gegebenen Zeitpunkt einzuholen. Die innerorganisatorische Struktur inkl. der Ausgestaltung der künftigen Betriebsleitung und deren Stellvertretung bleibt dem weiteren organisatorischen Projekt vorbehalten.

Mit der Durchführung des Organisations- und Personalentwicklungsprojektes einschließlich der Prozessbetrachtung soll ein externer Dienstleister beauftragt werden. Ziel des Beratungsauftrags ist die Entwicklung eines zukunftsfähigen Organisations- und Betriebskonzepts für das Haus der Neugier, das die bisherigen Strukturen, Prozesse, Angebote und Ressourcen beider Einrichtungen analysiert, Synergien identifiziert, Digitalisierungspotenziale erschließt sowie Vorschläge für eine gemeinsame Ablauforganisation einschließlich Rollen, Verantwortlichkeiten und Umsetzungsfahrplan erarbeitet.

  1. Umsetzungszeitpunkt

Für einen möglichst reibungslosen Übergang der beiden Bildungseinrichtungen in einen gemeinsamen Betrieb wird eine organisatorische Zusammenführung zum gegebenen Zeitpunkt angestrebt; der Umzug in das Haus bzw. die Aufnahme des laufenden Betriebs ist für die 2. Hälfte 2029 vorgesehen.

Bis dahin sind neben dem Umzug in das Haus der Neugier zahlreiche organisatorische und administrative Vorbereitungen zu treffen. Hierzu zählen insbesondere die Neuordnung von Aufgaben sowie Zuständigkeiten und Prozessen innerhalb der zukünftigen Organisationsstruktur.

Die organisatorische Zusammenführung bietet zugleich die Möglichkeit, die mit dem gemeinsamen Betrieb verbundenen neuen Anforderungen frühzeitig zu adressieren und klare Verantwortlichkeiten zu schaffen. Dadurch können unnötige Doppelstrukturen vermieden sowie Transparenz und Orientierung für Mitarbeitende und Nutzende des Hauses der Neugier gewährleistet werden.

  1. Projektmeilensteine

Die Umsetzung der organisatorischen Zusammenführung erfolgt schrittweise entlang folgender Meilensteine:

  1. Grundsatzbeschluss der politischen Gremien zur Zusammenführung von Volkshochschule und Stadtbibliothek i.R. einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Haus der Neugier“ (III. Quartal 2026)
  2. Leistungsbeschreibung und Vergabe an einen externen Dienstleister zur Begleitung der Organisations- und Prozessuntersuchung und -strukturierung (voraussichtlich IV. Quartal 2026 nach politischer Beschlussfassung dieser Vorlage)
  1. Abstimmung über die Gestaltung der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Haus der Neugier und Erstellung eines Anforderungs- und Aufgabenprofils als Ergebnis der Organisationsuntersuchung sowie Einleitung des Besetzungsverfahrens
  1. Vorbereitung und Beschluss der notwendigen Satzungsänderungen ggf. unter Abstimmung und Anzeige bei der Bezirksregierung (voraussichtlich IV. Quartal 2027)
  1. Entwicklung der zukünftigen Organisations- und Prozessstruktur i.R. einer näheren organisatorischen Untersuchung von Aufgabenprofilen, Optimierung von Verwaltungs-, Service- und Fachprozessen sowie Erarbeitung eines Umsetzungs- und Digitalisierungskonzepts mit Begleitung durch einen externen Dienstleister (bis II. Quartal 2028)
  1. Organisatorische Zusammenlegung der Stadtbibliothek und der Volkshochschule zu einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Haus der Neugier in der bisherigen rechtlichen Hülle der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Volkshochschule.
  1. Umzug in das Haus der Neugier und Aufnahme des gemeinsamen Betriebs (bis Ende 2029)
  1. Kontinuierliche Begleitung des Change-Management-Prozesses zur Förderung der Identifikation der Mitarbeitenden mit dem neuen Eigenbetrieb und dem Leitbild des Haus der Neugier (ab 2028 ff)
  1. Zukünftige Rolle der Haus der Neugier GmbH

Die GmbH projektiert und entwickelt im Auftrag der Stadt Aachen das Haus der Neugier. Ob und in welchem Umfang die Gesellschaft nach Fertigstellung, Abnahme und Inbetriebnahme des Gebäudes Aufgaben der Bewirtschaftung oder des Gebäudebetriebs übernehmen soll und kann, ist derzeit noch offen und bleibt dem weiteren Prozess vorbehalten.

Soweit zu einem späteren Zeitpunkt eine Überführung des Vermögens der Haus der Neugier GmbH in das Vermögen der Stadt Aachen erfolgen soll, wäre dies erst nach einer Haltefrist von 5 Jahren, frühestens zum 01.05.2030, im Rahmen des Konzernprivilegs grunderwerbsteuerfrei möglich.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

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Sammeldokument öffentlich147.6 KB
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Projekt: Haus der Neugier

Zum Projekt

Die Innenraumplanung für das Haus der Neugier wird vorgestellt, nachdem der Bauantrag eingereicht wurde.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

KulturMaßnahme geplant31. März 2022 – 17. Sept. 202619 Vorlagen

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Projekt

Haus der Neugier

Auch: Bildungszentrum Horten, VHS-Bibliothek-Fusion

Kategorien

BildungKulturDigitalisierung

Schlagworte

BildungsangeboteOrganisationsentwicklungSynergienBetriebsform

Betroffene Gruppen

BildungsinteressierteKulturschaffendeMitarbeitende

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 31.8.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Dezernat IV
Geändert
28.8.2026
Technische Details