Zukunft Forst·4 VorlagenKI
Vorlage·FB 60/0022/WP19·12. November 2026

Integriertes Stadtentwicklungskonzept „Zukunft Forst“: Festlegung des Maßnahmengebietes gem. § 171e Abs. 3 BauGB (Durchführung von Maßnahmen der Sozialen Stadt)

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Für den Stadtteil Forst wird ein Maßnahmengebiet nach § 171e BauGB festgelegt, um städtebauliche und soziale Verbesserungen im Rahmen eines Förderprogramms umzusetzen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen für das Integrierte Stadtent­wicklungskonzept „Zukunft Forst“ den in Anlage A2 dargestellten Geltungsbereich als Maßnahmengebiet gem. § 171e Abs. 3 BauGB (Gebiet, in dem Maßnahmen der Sozialen Stadt durchgeführt werden sollen) zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Zukunft Forst“ den in Anlage A2 dargestellten Geltungsbereich als Maßnahmengebiet gem. § 171e Abs. 3 BauGB (Gebiet, in dem Maßnahmen der Sozialen Stadt durchgeführt werden sollen).

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und den Ratsbeschluss zur Kenntnis.

Erläuterungen

Im Hauptausschuss am 06.11.2024 wurde nach einer ausführlichen Beratungsfolge die Stadtteilperspektive „Zukunft Forst“ beschlossen (vgl. Vorlage-Nr. FB 61/1019/WP18). Die Verwaltung wurde beauftragt, die ersten Schritte zur Vorbereitung eines Grundantrages zur Städtebauförderung für ein Programmgebiet in der Förderkulisse „Sozialer Zusammenhalt“ für den Herbst 2026 vorzubereiten.

Als Grundlage für die Beantragung von Städtebaufördermitteln ist ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) zu erarbeiten. Die Beschlussfassung des ISEK „Zukunft Forst“ (vgl. Vorlage-Nr. FB 61/0074/WP19) wird nach umfangreicher Beratung in den Fachausschüssen im Rat am 14.10.2026 erfolgt.

Seit Beginn des Jahres 2024 gelten neue Städtebauförderrichtlinien. Diese fordern die Gesamtmaßnahme sowie das Fördergebiet in ihrer Komplexität und ihrem Umfang zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund wurde der Fokus der Städtebauförderung auf die Teilräume Schönforst und Driescher Hof gelegt, da der Bedarf dort am höchsten ist. In Absprache mit dem Fördergeldgeber soll das förmliche Gebiet, in dem Maßnahmen durchgeführt werden, trotz der erforderlichen Fokussierung den darüberhinausgehenden größeren Betrachtungsraum der Stadtteilperspektive „Zukunft Forst“ umfassen. Dieser schließt neben den Fokusräumen Schönforst und Driescher Hof auch die Teilräume Unterforst, Altforst und Forster Linde ein. Mit Impulsprojekten können dem Leitbild der Stadtteilperspektive – „Mitten in Forst“, „Mitten im Grünen“, „Mitten verbinden“ – entsprechend auch in den Teilräumen Altforst, Unterforst und Forster Linde die Quartiersmitten gestärkt werden. Außerdem können die Bewohner*innen und Akteur*innen von übergeordneten Maßnahmen profitieren, die im gesamten Gebiet angeboten werden und wirken sollen (z.B. Verfügungsfonds, Beratungsangebote, etc.).

Neben dem ISEK stellt die Abgrenzung der Gebietskulisse einen formalen Bestandteil des Grundantrages zur Aufnahme in die Städtebauförderung dar. Für das ISEK „Zukunft Forst“ soll eine Aufnahme in das Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt beantragt werden. Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2026/2027 (Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Art. 104b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen) regelt, dass für das Programm Sozialer Zusammenhalt eine räumliche Festlegung als Maßnahmengebiet nach § 171e Abs. 3 BauGB (Maßnahmengebiet Soziale Stadt), als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB oder als Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB erfolgt. Für das ISEK „Zukunft Forst“ wird aufgrund der sozialräumlichen Ausgangslage, den Zielsetzungen (Beitrag zum Abbau sozialräumlicher Benachteiligungen, zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität und Nutzungsvielfalt, zur Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des Zusammenhalts) und der geplanten Maßnahmen die Festlegung eines Maßnahmengebietes Soziale Stadt gem. § 171e Abs. 3 BauGB empfohlen. Der Schwerpunkt soll weniger auf Eingriffen in Eigentum liegen, daher werden keine umfassenden Instrumente benötigt, wie sie bspw. in einem Sanierungsgebiet gem. § 142 BauGB möglich wären. Ein Erhaltungsgebiet wird nicht für zielführend erachtet, da in Forst der Schwerpunkt auf der aktiven Verbesserung der städtebaulichen, sozialen und infrastrukturellen Bedingungen im Quartier und nicht auf dem Erhalt der städtebaulichen Eigenart oder der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung liegt. Ein Maßnahmengebiet Soziale Stadt gem. § 171e BauGB hat eine vergleichsweise geringe Eingriffswirkung, da dadurch keine Genehmigungsvorbehalte, Vorkaufsrechte oder Auskunftspflichte ausgelöst werden.

Das ISEK „Zukunft Forst“ leitet sich unmittelbar aus der Stadtteilperspektive ab bzw. ist deren unmittelbare Fortsetzung für die Beantragung von Städtebauförderung. Das ISEK stellt – auf der Grundlage der Stadtteilperspektive – das Entwicklungskonzept für Herleitung der Gebietskulisse gem. § 171e Abs. 4 BauGB dar.

Das Gebiet wurde entsprechend abgegrenzt, um den räumlichen Wirkungsbereich des Städtebauförderprojektes „Zukunft Forst“ eindeutig festzulegen. Die Gebietsabgrenzung erfolgte anhand konkret identifizierbarer räumlicher Strukturen. Als Abgrenzungskriterien wurden bestehende Verkehrsachsen, natürliche Geländestrukturen, administrative Grenzen sowie funktionale Nutzungszusammenhänge herangezogen. Im Vergleich zum Betrachtungsraum der Stadtteilperspektive „Zukunft Forst“ wurde die Abgrenzung konkretisiert und geringfügig angepasst. Einige Bereiche, wie zum Beispiel die Flächen der Lützow- und Theodor-Körner-Kaserne, auf denen keine Wirkung des Städtebauförderprojektes erzielt werden kann, wurden aus der Gebietskulisse ausgespart. Die Abgrenzung des Fördergebietes ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan (s. Anlage 2), die dort dargestellte Grenze ist maßgeblich. Soweit Flurstücke nur teilweise innerhalb der Gebietskulisse liegen, werden jeweils nur die von der Abgrenzung erfassten Teilflächen einbezogen. Dies wird in der Flurstückliste (s. Anlage 3) entsprechend vermerkt. Bei den durchschnittenen Flurstücken handelt es sich um zwei Verkehrs- und zwei Grünflächen. Insgesamt umfasst die Gebietskulisse des ISEK „Zukunft Forst“ eine Fläche von circa 300 Hektar (305,8 Hektar) mit 21.410 Einwohner*innen (Stand 30.06.2026).

Anlagen:

-Anlage 1 Betrachtungsraum ISEK „Zukunft Forst“

-Anlage 2 Lageplan

-Anlage 3 Flurstückliste

Auswirkungen

Finanziell:ja/nein

-Keine Erläuterungen-

Personell:ja/nein

-Keine Erläuterungen-

Klimerelvant:ja/nein

-Keine Erläuterungen-

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

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Projekt: Zukunft Forst

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Die Stadt Aachen bereitet ein Handlungsprogramm und einen Grundantrag für Städtebauförderung im Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ für die Teilräume Driescher Hof und Schönforst vor.

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StadtentwicklungMaßnahme geplant3. Juli 2025 – 12. Nov. 20264 Vorlagen

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Für den Stadtteil Forst wird ein Maßnahmengebiet nach § 171e BauGB festgelegt, um städtebauliche und soziale Verbesserungen im Rahmen eines Förderprogramms umzusetzen.

Projekt

Zukunft Forst

Auch: ISEK Zukunft Forst

Kategorien

StadtentwicklungSoziales & Integration

Schlagworte

StädtebauförderungQuartiersentwicklungSozialer Zusammenhalt

Betroffene Gruppen

Anwohner ForstFamilienGewerbetreibende

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Forst

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 31.10.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
29.10.2026
Technische Details