Übersicht über die Übertragung von Ermächtigungen oberhalb der Wertgrenze vom Haushaltsjahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Erläuterungen
Gemäß Ziffer 2 der Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen im Rahmen des Jahresabschlusses vom 24.01.2018 sind dem Rat der Stadt die Ermächtigungsübertragungen oberhalb der im § 8 der Haushaltssatzung festgelegten Wertgrenze (150.000 Euro) vorzulegen.
Es handelt sich um die Übertragung von Ermächtigungen (fortgeschriebene Haushaltsansätze) in das Haushaltsjahr 2026 insbesondere aufgrund bestehender rechtlicher Verpflichtungen aus Vorjahren. Die Haushaltsansätze wurden bereits in Vorjahren im Rahmen der Haushaltsplanung durch den Rat festgesetzt.
Als Anlage beigefügt ist je eine Übersicht der in das Jahr 2026 übertragenen Ermächtigungen mit Stand vom
30.09.2026 für den Ergebnis- und den Investitionsplan.
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RegulierungVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 25.10.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 16.10.2026
Technische Details
ID: 1012987
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1012987
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1012987