Übernahme von Schülerfahrkostenhier Eingabe vom 30.08.2012
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Sollen Schülerfahrkosten über die gesetzlichen Vorgaben hinaus übernommen werden? Die Verwaltung prüft die Machbarkeit einer erweiterten Regelung.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
- Er beschließt, die Konzeptionierung und Kalkulation einer neuen kommunalen - über die Schülerfahrkosten hinausgehende- Regelung im Bereich der Übernahme von Schülerfahrkosten nicht weiter zu verfolgen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das zuständige Ministerium für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Bitte um Überarbeitung der Schülerfahrkostenverordnung unter Beachtung des Konnexitätsprinzips anzuschreiben.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Auf der Grundlage der Bürgereingabe vom 30.08.2012 wurde die Thematik „Übernahme von Schülerfahrkosten“ am 13.11.2012 im Bürgerforum behandelt.
Es wird auf die beigefügte Vorlage nebst Anlagen verwiesen.
2. Prüfauftrag des Bürgerforums vom 13.11.2012
Gemäß Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung des Bürgerforums vom 13.11.2012 hat das Bürgerforum folgenden Beschluss gefasst:
„Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Kosten für eine über die Bestimmung der Schülerfahrkostenverordnung im Schulgesetzt NRW hinausgehende Übernahme von Schülerfahrkosten differenziert nach verschiedenen Kriterien zu ermitteln.
Kriterien hierfür könnten sein:
- eine Reduzierung der zumutbaren Entfernung zwischen Wohnung und Schule
- eine stärkere Differenzierung der zumutbaren Entfernung innerhalb der Sekundarstufe I; zum Beispiel durch Übernahme der Regelung für die Primarstufe bis zur dritten Klasse
- die Gleichstellung von verschiedenen Ausrichtungen und verschiedenen Schulformen ( z.B. bilingual; Montessoripädagogik)
Die Berechnungen sollen dem Fachausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt werden.
3. Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung hat den Auftrag des Bürgerforums geprüft und kommt zum Ergebnis, dass dieser Auftrag in dieser Form nicht umzusetzen ist.
Maßgebliche Gründe hierfür werden wie folgt dargestellt.
Die ursprüngliche Bürgereingabe zielte darauf ab, eine pauschale Befreiung/Reduzierung der Kosten eines Schülertickets zu ermöglichen.
Die Erarbeitung eines kommunalen von der Schülerfahrkostenverordnung abweichenden Konzeptes und dessen Umsetzung wäre eine rein freiwillige Leistung der Stadt Aachen.
Die Umsetzung des kommunalen Konzeptes würde zu erheblichen Mehrbelastungen des städtischen Haushaltes führen, da nicht zu erwarten ist, dass diese Kosten vom Land erstattet werden.
Der Beschluss des Bürgerforums, ein differenziertes städtisches Konzept für eine von der Schülerfahrkostenverordnung abweichende erweiternde Regelung zu erarbeiten, setzt erhebliche Verwaltungsarbeiten voraus, die derzeitig nicht zu leisten sind.
Hierfür müssten im Rahmen eines entsprechenden Projektes zusätzliche Personalressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Im Rahmen des Aufbaus eines Datenmanagements für die inhaltliche Schulentwicklungsplanung (Schülerlebensraumdatei) ist deutlich geworden ist, welche Grenzen in der Datenbeschaffung aus datenschutzrechtlichen Gründen zu beachten sind.
Für die Kalkulation eines abweichenden kommunalen Konzeptes ist zwingend Voraussetzung, dass die Anschriften der Schüler und die dazugehörige besuchte Schule zur Verfügung stehen müssten, um entsprechende Modellrechnungen/Szenarien vornehmen zu können.
Die Übermittlung der Adressdaten (auch ohne Name und Geburtsdatum) wurde im Zuge der Diskussionen mit dem Landesdatenschutzbeauftragten ausdrücklich als rechtswidrig eingestuft und untersagt.
Eine Übermittlung dieser Daten wäre nur möglich, wenn alle Eltern der Schülerinnen und Schüler eine entsprechende Einwilligung erteilen würden.
Dies würde bedeuten, dass rd. 20.000 Eltern/Sorgeberechtigte in Aachen um eine schriftliche Einwilligung gebeten werden müssten.
Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die Schülerfahrkostenverordnung ein über Jahre hinweg durch Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Rechtssprechung manifestiertes Rechtsgebiet ist.
Eine quasi darüber hinausgehende parallele kommunale Regelung würde voraussichtlich erhebliche Rechtsunsicherheiten in deren Handhabung nach sich ziehen. Die Folgen wären neben den laufenden Kosten (und zusätzlichen personellen Ressourcen) erhebliche Aufwende und am Risiken in künftigen prozessualen Streitigkeiten.
Die Verwaltung empfiehlt daher von einer parallelen über die Schülerfahrkostenverordnung hinausgehende kommunale Regelung abzusehen.
Gleichzeitig schlägt die Verwaltung vor, dass zuständige Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Bitte anzuschreiben, die Schülerfahrkostenverordnung zu überprüfen und dahingehend zu modifizieren, dass besondere pädagogische Ausrichtungen der Schulen (z.B. Montessori-Problematik) nochmals überprüft und ggf. analog der Regelung für bilinguale Zweige im Bereich der Gymnasien als Ausnahme-Regelung zum Tatbestand der nächstgelegenen Schule eingearbeitet wird.
Darüber hinaus sollten die vorgegebenen Entfernungswerte (2,5 km für den Primar- und 3,5 km für den Sekundar-Bereich) überprüft werden.
Eine Änderung der Schülerfahrkostenverordung unter Berücksichtigung des Konnexitätsprinzips und damit Haushaltsneutralität für die Stadt ist anzustreben.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
investive Auswirkungen | Ansatz 2012 | fortgeschriebener Ansatz 2012 | Ansatz 2013 ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2012 | fortgeschriebener Ansatz 2012 | Ansatz 2013 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2013 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen!
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Sollen Schülerfahrkosten über die gesetzlichen Vorgaben hinaus übernommen werden? Die Verwaltung prüft die Machbarkeit einer erweiterten Regelung.
Projekt
Schülerfahrkosten-Regelung
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PrüfauftragVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Schule
- Geändert
- 23.2.2026