Vorlage·FB 45/0315/WP16·5. November 2013

Niederschwelliges Wohnkonzept für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge - Antrag der CDU-Fraktion vom 11.06.2013

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Stadt Aachen entwickelt ein Wohnkonzept für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, um Unterbringung und Betreuung sicherzustellen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss sowie der Schulausschuss nehmen die Vorlage zur Kenntnis.
  2. Der Antrag der CDU-Fraktion vom 11.06.2013 ist damit erledigt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Die CDU-Fraktion im Rat stellt mit Datum vom 11.06.2013 den Antrag, kurzfristig ein niederschwelliges Wohnkonzept für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu erstellen und den erforderlichen Wohnraum bereitzustellen sowie für eine entsprechende pädagogische und vormundschaftsrechtliche Begleitung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge Sorge zu tragen (s. Anlage).

2. Zur Situation

Wie in den vergangenen Quartalsberichten "Hilfe zur Erziehung/Eingliederungshilfe" ausführlich beschrieben, hält der Ansturm unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, die die Stadt Aachen aufnehmen muss, ungemindert an.

Dies setzt die Jugendhilfe vor die Herausforderung, geeignete Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen und für ausreichende Betreuung im pädagogischen sowie vormundschaftsrechtlichen Bereich zu sorgen.

Auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes unterliegt die Jugendhilfe zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen klaren Vorgaben. Die Aufsicht, Beratung und das Betriebserlaubnisverfahren obliegen den Landesjugendämtern.

Im Rahmen der Ausgestaltung von Betreuungs- und Wohnkonzepten von Kindern und Jugendlichen sind als Orientierungsrahmen Mindeststandards in Form von Leitlinien vorgegeben. Diese Vorgaben sind durch die kommunale Jugendhilfe zwingend einzuhalten. Dem staatlichen Auftrag entsprechend unterliegen die in der Jugendhilfe arbeitenden Träger zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen den o. g. Leitlinien.

3. Kommunaler Gestaltungsrahmen

Vor dem Hintergrund der kommunalen Erfordernisse, die sich durch die Vielzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ergeben, arbeiten die Träger von Heimeinrichtungen (Kinder- und Jugendhilfe Brand, Kinder- und Jugendhilfe Burtscheid, Maria im Tann, Kaspar X und Kaspar X-Change) und die öffentliche Jugendhilfe eng zusammen. So ist in der Vergangenheit ein Grundlagenkonzept entstanden, welches zum Inhalt hat, dass die Unterbringung der UMF möglichst in drei Stufen erfolgt.

Stufe 1:Erstaufnahme der UMF in Bereitschaftspflegefamilien bzw. in Aufnahmegruppen für

die Dauer von einer Nacht und bis zu 10 Arbeitstagen.

Stufe 2:Darauf erfolgt die Unterbringung des UMF in einer Clearinggruppe (Klärung des außerländerrechtlichen Status, physische und psychische Situation, Sprachstand und

Schuleinstieg) für die Dauer von bis

zu acht Wochen.

Stufe 3:Nach erfolgter Feststellung der individuellen Notwendigkeiten erfolgt die

Unterbringung in eine Regel-/Intensivgruppe einer Heimeinrichtung bzw. in ein intensiv

betreutes Wohnen im Rahmen einer Wohngemeinschaft. Im Rahmen dessen erfolgt die

schrittweise Ablösung aus der Jugendhilfe.

Ziel des Konzeptes ist es, die Minderjährigen mit den Jugendhilferessourcen in Deutschland zu integrieren und zu verselbstständigen, sodass ein eigenständiges Leben möglich ist.

Im Rahmen dessen sind in den vergangenen Monaten ergänzend zu den insgesamt in der Stadt Aachen vorhandenen stationären Plätzen mehrere Gruppen- bzw. Wohngemeinschaftsangebote in Aachen geschaffen worden. Durch Kontaktaufnahme zu den Heimeinrichten St. Josef Eschweiler und Agnesheim Stolberg wird die Verortung der UMF in der Region angestrebt und durch entsprechende Kooperationen in den nächsten Monaten realisiert.

Der UMF erhält am seinem Aufenthaltsort entsprechend der gesetzlichen Vorgaben einen Vormund. Sofern die Verortung in der Stadt Aachen erfolgt, werden die Vormundschaften sowohl von den freien Trägern (AWO, SKF, SKM) wie auch dem Jugendamt übernommen. Erfolgt die Verortung der Minderjährigen in der Region Aachen, so wird die Vormundschaft entsprechend der Verortung auf das dortige Jugendamt übertragen.

Im Rahmen der Qualitätsentwicklung dem sich sowohl die freien wie auch der öffentliche Träger verschrieben haben, ist ab 2014 in Erwägung gezogen, den Bereich ehrenamtlicher Vormundschaften aufzubauen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Keine, da Sachstandsbericht

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Die Stadt Aachen entwickelt ein Wohnkonzept für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, um Unterbringung und Betreuung sicherzustellen.

Projekt

Wohnkonzept unbegleitete Flüchtlinge

Auch: UMF-Wohnkonzept

Kategorien

Soziales & Integration

Schlagworte

FlüchtlingsunterbringungJugendhilfeIntegrationWohnraum

Betroffene Gruppen

Unbegleitete minderjährige FlüchtlingeJugendhilfeträger

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Technische Details