Vorlage·FB 11/0217/WP16·25. Februar 2014

Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen über die Errichtung und den Betrieb einer Leitstelle der StädteRegion Aachen

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wer übernimmt künftig die Leitstelle für Rettungsdienst und Feuerwehr in der StädteRegion Aachen? Eine Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen Stadt und StädteRegion.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb einer Leitstelle der Städte Region Aachen zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Bildung der Städteregion Aachen (Aachen-Gesetz) vom 26.02.2008 war es Aufgabe der Stadt und des Kreises Aachen, durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß §§ 23 ff des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit den Übergang von Aufgaben der Stadt Aachen auf die Städteregion zu regeln. In diesem Sinne hatten Stadt und Kreis Aachen bereits am 17.12.2007 eine solche Vereinbarung geschlossen, die durch das Aachen-Gesetz bestätigt wurde. In deren Ziffer 35 Satz 1 werden u.a. die Aufgaben der Leitstelle auf die Städteregion übertragen. Allerdings kann gemäß Ziffer 35 Satz 2 die Stadt Aachen aufgrund einer weiteren öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit Aufgaben des Rettungswesens beauftragt werden.

Dementsprechend war und ist es Ziel der Stadt, die Leitstelle für den Rettungsdienst, den Feuerschutz, die technische Hilfeleistung sowie bei Maßnahmen in Folge von Großschadensereignissen für die StädteRegion zu betreiben. Nach diesbezüglichen intensiven Verhandlungen zwischen den beiden Verwaltungen, die wesentlicher Bestandteilder einvernehmlichen Bestrebungen waren, zu einer Optimierung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung zu kommen, ist der als Anlage beigefügte Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erarbeitet worden. Dieser Entwurf wird nunmehr den politischen Gremien der StädteRegion und der Stadt zur Kenntnis gebracht.

Nach entsprechender Beschlusslage und notwendiger Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln werden StädteRegion und Stadt gemeinsam gewährleisten, dass die Vereinbarung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger ausgeführt wird.

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Projekt: Leitstelle StädteRegion Aachen

Zum Projekt

Die Stadt Aachen berichtet über die Tätigkeiten und Entwicklung der Leitstelle für die StädteRegion Aachen, die für nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr und Rettungsdienst zuständig ist.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Feuerwehr & RettungUmsetzung beschlossen25. Feb. 2014 – 13. Nov. 20183 Vorlagen
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Wer übernimmt künftig die Leitstelle für Rettungsdienst und Feuerwehr in der StädteRegion Aachen? Eine Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen Stadt und StädteRegion.

Projekt

Leitstelle StädteRegion Aachen

Auch: Leitstellenbetrieb

Kategorien

Feuerwehr & RettungRatsbetrieb

Schlagworte

RettungsdienstNotrufkoordinationZusammenarbeit

Betroffene Gruppen

Bürgerinnen und Bürger

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
Dezernat V
Geändert
23.2.2026
Technische Details