Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen über die Errichtung und den Betrieb einer Leitstelle der StädteRegion Aachen
Inhalt
Erläuterungen
Wer übernimmt künftig die Leitstelle für Rettungsdienst und Feuerwehr in der StädteRegion Aachen? Eine Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen Stadt und StädteRegion.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb einer Leitstelle der Städte Region Aachen zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Bildung der Städteregion Aachen (Aachen-Gesetz) vom 26.02.2008 war es Aufgabe der Stadt und des Kreises Aachen, durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß §§ 23 ff des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit den Übergang von Aufgaben der Stadt Aachen auf die Städteregion zu regeln. In diesem Sinne hatten Stadt und Kreis Aachen bereits am 17.12.2007 eine solche Vereinbarung geschlossen, die durch das Aachen-Gesetz bestätigt wurde. In deren Ziffer 35 Satz 1 werden u.a. die Aufgaben der Leitstelle auf die Städteregion übertragen. Allerdings kann gemäß Ziffer 35 Satz 2 die Stadt Aachen aufgrund einer weiteren öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit Aufgaben des Rettungswesens beauftragt werden.
Dementsprechend war und ist es Ziel der Stadt, die Leitstelle für den Rettungsdienst, den Feuerschutz, die technische Hilfeleistung sowie bei Maßnahmen in Folge von Großschadensereignissen für die StädteRegion zu betreiben. Nach diesbezüglichen intensiven Verhandlungen zwischen den beiden Verwaltungen, die wesentlicher Bestandteilder einvernehmlichen Bestrebungen waren, zu einer Optimierung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung zu kommen, ist der als Anlage beigefügte Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erarbeitet worden. Dieser Entwurf wird nunmehr den politischen Gremien der StädteRegion und der Stadt zur Kenntnis gebracht.
Nach entsprechender Beschlusslage und notwendiger Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln werden StädteRegion und Stadt gemeinsam gewährleisten, dass die Vereinbarung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger ausgeführt wird.
Dokument
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Projekt: Leitstelle StädteRegion Aachen
Zum ProjektDie Stadt Aachen berichtet über die Tätigkeiten und Entwicklung der Leitstelle für die StädteRegion Aachen, die für nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr und Rettungsdienst zuständig ist.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
KI-Analyse
Worum geht es?
Wer übernimmt künftig die Leitstelle für Rettungsdienst und Feuerwehr in der StädteRegion Aachen? Eine Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen Stadt und StädteRegion.
Projekt
Leitstelle StädteRegion Aachen
Auch: Leitstellenbetrieb
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- Dezernat V
- Geändert
- 23.2.2026