Vorlage·FB 61/1017/WP16·12. November 2013

Umbenennung der Bewohnerparkzone Ost 2 (Blücherplatz)

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Antrag zur Umbenennung einer Bewohnerparkzone in Aachen-Nord wird geprüft, um die Verständlichkeit der Zonenbezeichnungen zu verbessern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt den Antrag zur Umbenennung der Bewohnerparkzone „Ost2“ in „Aachen Nord“ ab.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Antragstellerin beantragt den Bewohnerparkbereich „Ost 2“ (Blücherplatz) in „Aachen Nord“ umzubenennen.

Die erste Bewohnerparkzone wurde 1982 eingerichtet und erhielt die Bezeichnung „R“ (Rosviertel).

Die Planung bzw. Einrichtung weiterer Bereiche folgte, die jedoch immer mit dem Anfangsbuchstaben einer in der Zone vorhandenen Straße oder der Viertelbezeichnung benannt wurden. Nach dem keine entsprechenden Buchstaben mehr zur Verfügung standen wurden z.B. „Ost 1“ und „Ost 2“ nach der Lage in der Stadt benannt.

Der Bewohnerparkbereich „Ost 2“ wurde im Juli 2011 eingerichtet. Zu diesem Gebiet gehören folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte:

Aretzstraße zwischen Hein-Janssen-Straße und Blücherplatz

Bischofstraße

Blücherplatz

Dennewartstraße

Eintrachtstraße

Europaplatz

Joseph-von-Görres-Straßegerade Haus-Nr. 2-14 / 50-56

ungerade Haus-Nr. 1-21 / 49-59

Jülicher Straßegerade Haus-Nr. 44-156

Peliserkerstraßegerade Haus-Nr. 2-36

ungerade Haus-Nr. 47-55

Reimanstraße

Sigmundstraßegerade Haus-Nr. 22-26

ungerade Haus-Nr. 9-17

Talstraße

Der mit „Soziale Stadt Aachen Nord“ bezeichnete Bereich beinhaltet weit mehr Straßen als nur die der Bewohnerparkzone „Ost 2“. In Aachen Nord sind darüberhinaus auch die Bewohnerparkzonen „O“ (Rehmviertel) und „T“ (Thomashofstraße) erweitert. Ein nicht unerheblicher Bereich ist nicht von Bewohnerparkberechtigten betroffen.

Nach StVO (Straßenverkehrsordnung) darf die maximale Anordnung eines Bereiches auch in Großstädten 1000 Meter nicht übersteigen. Eine Zusammenlegung von Bereichen ist daher nicht möglich.

Eine Umbenennung würde zusätzliche Kosten für Beschilderung und den Austausch von Parkausweisen verursachen.

Aufgrund der vorgenannten Ausführungen hält die Verwaltung eine Umbenennung von „Ost 2“ in „ Aachen Nord“ nicht für sinnvoll.

Eine Alternative wäre noch die Umbenennung der Bewohnerparkzone „Ost2“ in „BL“ (für Blücherplatz). Hiermit kann der Tatsache Rechnung getragen werden, dass eine als „Ost“ bzw. „Ost2“ bezeichnete Bewohnerparkzone im Stadtteil Aachen-Nord für Bürgerinnen und Bürger schwer verständlich ist. In diesem Fall würden jedoch Kosten für eine Änderung der Beschilderung und ggfs den Austausch bestehender Parkausweise entstehen.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

14 Straßen

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein Antrag zur Umbenennung einer Bewohnerparkzone in Aachen-Nord wird geprüft, um die Verständlichkeit der Zonenbezeichnungen zu verbessern.

Projekt

Bewohnerparkzone Ost 2

Auch: Bewohnerparkzone Blücherplatz

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

ParkraumbewirtschaftungBeschilderung

Betroffene Gruppen

Anwohner Aachen-NordAutofahrer

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Technische Details