Vorlage·FB 61/1020/WP16·5. Dezember 2013

Bebauungsplan für den Bereich zwischen Peliserkerstraße, Autobahn A 544 und Breslauer Straße hier:Aufstellungsbeschluss

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Lebensmitteldiscounter will seine Verkaufsfläche erweitern. Wie kann die Planung Gewerbebetriebe schützen und Nahversorgung steuern?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss,die Aufstellung des Bebauungsplanes – Peliserkerstraße / Gneisenaustraße - für den Planbereich zwischen Peliserkerstraße, Autobahn A 544 und Breslauer Straße im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen, mit dem Ziel der Steuerung des Einzelhandels in diesem Bereich.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes – Peliserkerstraße / Gneisenaustraße - für den Planbereich zwischen Peliserkerstraße, Autobahn A 544 und Breslauer Straße im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen, mit dem Ziel der Steuerung des Einzelhandels in diesem Bereich.

Darüber beschließt er, den im Bereich Peliserkerstraße geltenden Aufstellungsbeschluss A 161 – Peliserkerstraße - aufzuheben.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ziel und Zweck der Planung

Anlass der Planung ist, dass der im Plangebiet ansässige Lebensmitteldiscounter die vorhandene Verkaufsfläche von heute 1.030 m² auf künftig 1.300 m² erhöhen will. Eine entsprechende Bauvoranfrage liegt vor.

Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen Bereich, der entlang der Peliserkerstraße von Geschosswohnungsbau geprägt ist, im rückwärtigen Bereich zwischen Autobahn und Breslauer Straße jedoch überwiegend von Gewerbebetrieben.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, ein weiteres Vordringen von Einzelhandel bzw. eine weitere Vergrößerung von Einzelhandelsflächen zu vermeiden, um die vorhandenen Gewerbebetriebe und deren Weiterentwicklung zu sichern.

Darüber hinaus besteht das Ziel, die benachbarten zentralen Versorgungsbereiche, das Stadtteilzentrum Elsassstraße und das Hauptzentrum Aachen zu schützen, deren Stabilität zu bewahren und so die Nahversorgung der Bevölkerung zu sichern.

Der im Plangebiet vorhandene und genehmigte Einzelhandelsbetrieb soll in seinem Bestand gesichert werden. Zusammen mit den benachbarten, dezentralen Standorten an der Breslauer Straße (Real und Hirschcenter) ist eine mehr als ausreichende Nahversorgung der angrenzenden Wohngebiete gewährleistet.

Bereits 2004 war für das Gebiet ein Aufstellungsbeschluss gefasst worden. Da dieser Beschluss aber bereits 9 Jahre alt ist und der Bebauungsplan nicht weiter bearbeitet wurde, sollte aus Gründen der Rechtssicherheit darauf nicht mehr zurückgegriffen werden.

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt zur Steuerung des Einzelhandels für das Plangebiet den Aufstellungsbeschluss zu fassen.

Darüber hinaus sollte zur Klarstellung beschlossen werden, den bisherigen Aufstellungsbeschluss A 161 aufzuheben.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

3 Straßen

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Projekt: Bebauungsplan Peliserkerstraße

Zum Projekt
StadtentwicklungUmsetzung beschlossen5. Dez. 2013 – 2. Juli 20142 Vorlagen
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Worum geht es?

Ein Lebensmitteldiscounter will seine Verkaufsfläche erweitern. Wie kann die Planung Gewerbebetriebe schützen und Nahversorgung steuern?

Projekt

Bebauungsplan Peliserkerstraße

Kategorien

StadtentwicklungWirtschaft

Schlagworte

EinzelhandelssteuerungNahversorgungGewerbeflächen

Betroffene Gruppen

Anwohner ElsassviertelGewerbetreibendeVerbraucher

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Technische Details