Bebauungsplan Nr. 957 - Peliserkerstraße/ Gneisenaustraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Peliserkerstraße, Autobahn und Breslauer Straßehier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Ein Bebauungsplan für das Gebiet Peliserkerstraße/Gneisenaustraße soll die Einzelhandelsstruktur steuern und die Ansiedlung von Großflächen verhindern.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 957 zur Kenntnis.
Er beschließt den Bebauungsplan Nr. 957 – Peliserkerstraße/ Gneisenaustraße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Peliserkerstraße, Autobahn und Breslauer Straße gem. §10 Abs. 1 BauGB in der vorgelegten Fassung als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB61/1020/WP16 – Aufstellungsbeschluss und
FB61/1058/WP16 – Offenlagebeschluss
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Am 05.12.2013 fasste der Planungsausschuss auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan – Peliserkerstraße / Gneisenaustraße – mit dem Ziel, den Einzelhandel im Plangebiet zu steuern. Anlass der Planung war die Bauvoranfrage eines im Plangebiet ansässigen Lebensmitteldiscounters, der beabsichtigte, seine Verkaufsfläche von 1.000 auf 1.300 m² zu erhöhen.
Das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 957 – Peliserkerstraße / Gneisenaustraße - wird auf Grundlage des § 9 (2a) BauGB als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Am 13.02.2014 beschloss der Planungsausschuss die öffentliche Auslegung dieses Bebauungsplanes, die Bezirksvertretung hatte hierzu aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 957 fand in der Zeit vom 17.03.2014 bis einschließlich 22.04.2014 statt. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Während dieser Zeit sind keine abwägungsrelevanten Stellungsnahmen von Bürgern oder Behörden eingegangen.
Eine erneute Beratung im Planungsausschuss oder in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte ist aus diesem Grund nicht erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 957 – Peliserkerstraße/ Gneisenaustraße – in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.
Bebauungsplan
Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.
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Projekt: Bebauungsplan Peliserkerstraße
Zum ProjektWeitere Vorlagen in diesem Projekt
- Bebauungsplan für den Bereich zwischen Peliserkerstraße, Autobahn A 544 und Breslauer Straße hier:AufstellungsbeschlussFB 61/1020/WP16 · 5. Dez. 2013
KI-Analyse
Worum geht es?
Ein Bebauungsplan für das Gebiet Peliserkerstraße/Gneisenaustraße soll die Einzelhandelsstruktur steuern und die Ansiedlung von Großflächen verhindern.
Projekt
Bebauungsplan Peliserkerstraße
Auch: B-Plan 957
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PlanungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026