Vorlage·FB 45/0337/WP16·14. Januar 2014

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, hier: Kindertagesstätte Seemöwe

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Eine private Kindertagesstätte beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, um in den städtischen Bedarfsplan aufgenommen zu werden.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung der Kindertagesstätte Seemöwe Gemeinnützige GmbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Kindertagesstätte Seemöwe Gemeinnützige GmbH mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 04.10.2013 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

Die Kindertagesstätte Seemöwe besteht seit 2005 in privater Trägerschaft.

Die Kindertagesstätte Seemöwe arbeitete zunächst als Einzelunternehmen, seit dem 12.07.2013 handelt es sich um eine notariell beurkundete Gemeinnützige GmbH.

Einzige Gesellschafterin ist Frau Miriam Schunck. Ziel der Kindertagesstätte ist die Betreuung und Verpflegung von Kindern unter drei Jahren sowie deren sozialpädagogische Förderung.

Maximal können in der Einrichtung 20 Kinder betreut werden, derzeit sind 7 Plätze besetzt. Die Betreuung erfolgt durch zwei festangestellt Dipl.-Sozialpädagoginnen, eine Betreuerin mit Tagesmutterschulung sowie eine Lehrerin. Darüber hinaus werden Honorarkräfte für spezielle Förderprojekte eingesetzt. Die Kindertagesstätte Seemöwe möchte nach Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe in den Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Aachen aufgenommen werden.

Stellungnahme

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern nach § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1974 erfüllt sind.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.

Der Träger erfüllt alle Kriterien.

Demnach ist die Anerkennung der Kindertagesstätte Seemöwe Gemeinnützige GmbH auszusprechen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

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0

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Ergebnis

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

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0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

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Abschreibungen

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Ergebnis

0

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Dokument

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Eine private Kindertagesstätte beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, um in den städtischen Bedarfsplan aufgenommen zu werden.

Projekt

Anerkennung Kita Seemöwe

Auch: Kindertagesstätte Seemöwe

Kategorien

BildungSoziales & Integration

Schlagworte

JugendhilfeTrägeranerkennungKita-BedarfsplanU3-Betreuung

Betroffene Gruppen

Kinder unter drei JahrenEltern

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Technische Details