Engpass für Fußgänger in der Theaterstraße behebenAntrag der Fraktionen CDU und GRÜNE in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 15.08.2012
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die Theaterstraße in der Innenstadt soll barrierefreier und fußgängerfreundlicher werden – doch strukturelle Mängel erschweren eine schnelle Lösung.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach eine Behebung der strukturellen Defizite in der Theaterstraße mit einfachen provisorischen Mitteln nicht möglich ist, zur Kenntnis. Der Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNE in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 15.08.2012 gilt als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNE in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 15.08.2012 bezieht sich auf den Abschnitt der Theaterstraße zwischen Aureliusstraße und Wallstraße. Der Ausbauzustand der Theaterstraße entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und weist strukturelle Mängel auf. Die vorhandenen Parkmöglichkeiten sind baulich nicht klar begrenzt, so dass in der Praxis der Verkehrsraum für Fußgänger nicht dem erforderlichen Standard entspricht.
In den Nebenanlagen wird seit langer Zeit schräg oder senkrecht geparkt. Bei normal dimensionierten Fahrzeugen und Orientierung an der Borsteinführung sind die Auswirkungen auf den Gehwegbereich akzeptabel. Der Gehweg wird jedoch immer wieder von einzelnen Fahrzeugen so eingeengt, dass die Begegnung von Fußgängern erschwert wird.
Die räumlichen Gegebenheiten lassen eine Mitbenutzung der Fahrbahn nicht zu, ohne einen Fahrstreifen für den fließenden Verkehr zu blockieren. Dies lässt sich unter den aktuellen Gegebenheiten nicht vertreten und würde u.a. den Linienverkehr erheblich beeinträchtigen.
Eine Verbesserung ließe sich für Fußgänger auch durch eine Umstellung der Parkordnung auf Längsparken erreichen. Allerdings würde dies zu einem erheblichen Parkraumverlust führen, der sich in den davon betroffenen Bewohnerparkbereichen S und A nur unzureichend kompensieren ließe. Da in der Theaterstraße wegen der zahlreichen Geschäftsbetriebe, Büros und Praxen ein sehr hoher Bedarf an Kurzzeitparkplätzen besteht, dürfte die Verringerung des Parkplatzangebotes im betrachteten Abschnitt zu einem erhöhten Parksuchverkehr in den umliegenden Wohnstraßen führen.
Aufgrund der Oberflächenbeschaffenheit in den Nebenanlagen (altes Kleinpflaster und Gehwegplatten) lassen sich Markierungen nicht oder nur unzureichend anbringen. Außerdem werden diese auch missachtet, um Distanz zum Fahrverkehr zu schaffen. Auch die Verwendung von „Parkstoppern“ ist technisch problematisch, da eine ausreichende Verankerung in den vorhandenen Belägen nicht möglich ist. Es verbleibt die Möglichkeit, verkehrsbehinderndes Parken im Rahmen der Verkehrsüberwachung zu ahnden.
In der Vergangenheit hat sich die Verwaltung mit einer Neuplanung der Theaterstraße auseinandergesetzt, da die straßenräumliche Gestaltung den heutigen Anforderungen nicht entspricht und die städtebauliche Wertigkeit eine Neuaufteilung der Verkehrsflächen erfordert. Ein Zeitplan für die weitere Planung und Realisierung eines Umbaus besteht zur Zeit allerdings nicht, da keine Berücksichtigung in der Investitionsplanung vorgesehen ist.
Aus Sicht der Verwaltung ist es nicht möglich, die bestehenden strukturellen Defizite durch provisorische Maßnahmen zu beheben.
Auswirkungen
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
3 Straßen
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Worum geht es?
Die Theaterstraße in der Innenstadt soll barrierefreier und fußgängerfreundlicher werden – doch strukturelle Mängel erschweren eine schnelle Lösung.
Projekt
Umbau Theaterstraße
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Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PlanungVerfahrensstand
Problem erkanntBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026