Vorlage·FB 45/0349/WP16·13. Februar 2014

Reduzierung des Klassenfrequenzrichtwertes gem. § 46, Abs. 4 des Schulgesetzes NRW (SchulG)hier Antrag der Gesamtschule Aachen-Brand

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Eine Gesamtschule in Brand möchte kleinere Klassen einrichten, um die inklusive Arbeit besser umsetzen zu können.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss des Rates der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und ist mit der nach § 46, Abs. 2 SchulG beabsichtigten Reduzierung des Klassenfrequenzrichtwertes an der Gesamtschule Aachen- Brand um zwei Schüler/innen in den Klassen, in denen mindestens zwei Schüler/innen mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufgenommen werden, einverstanden.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangssituation

Nach § 46, Abs. 2 SchulG in der Fassung des zum 01. August 2014 in Kraft tretenden 9. Schulrechtsänderungsgesetzes kann

„ Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann im Einvernehmen mit dem Schulträger die Zahl der in die Klasse 5 einer Schule der Sekundarstufe I oder mit Sekundarstufe I aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler begrenzen, wenn

  1. ein Angebot für Gemeinsames Lernen (§ 20 Absatz 2) eingerichtet wird,
  1. rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und
  1. im Durchschnitt aller Parallelklassen der jeweiligen Klassenfrequenzrichtwert nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz nicht unterschritten wird.

Die Vorschriften zu den Klassengrößen der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz bleiben unberührt.“

Die Gesamtschule Aachen-Brand hat nunmehr die Reduzierung des durchschnittlichen Klassenfrequenzrichtwertes um 2 Schüler/innen je gebildeter Klasse beantragt.

Die Schule sieht in der Reduzierung der Klassengröße die notwendige Voraussetzung für die erfolgreiche Fortführung der integrativen /inklusiven Arbeit der Gesamtschule Aachen- Brand.

2. Voraussetzungen für die Einrichtung

Die o.g. gesetzlichen Vorgaben für die Reduzierung des Klassenfrequenzrichtwertes sind erfüllt:

-an der Schule besteht seit über 15 Jahren ein Angebot für gemeinsames Lernen sowohl zielgleich als auch zieldifferent im Gemeinsamen Unterricht als auch in Integrativen Lerngruppen,

-um die Möglichkeit zur Reduktion der Klassengröße zu nutzen wird die Gesamtschule Aachen-Brand im kommenden Schuljahr mindestens 2 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf pro gebildeter Klasse aufnehmen,

-der Klassenfrequenzrichtwert (derzeit noch 28 – eine sukzessive Absenkung auf 26 ist geplant) wird nicht unterschritten.

3. Stellungnahme der Fachverwaltung Schulbetrieb

Die Kapazitäten für das gemeinsame Lernen sind abhängig von personellen und sächlichen Voraussetzungen und werden im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde bestimmt, die Aufnahmekapazität für Schüler/innen mit Unterstützungsbedarf insgesamt bleibt grundsätzlich erhalten.

Über die Aufnahmekapazität einer Schule, d.h. die Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang, entscheidet der Schulträger (§46, Abs. 1 SchulG). Hier ist keine Änderung vorgesehen.

Die Gesamtschule wird zwar bei der vorgesehen Reduzierung des Klassenfrequenzrichtwertes zukünftig bis zu 12 Schüler/innen weniger aufnehmen können, angesichts der insgesamt an den städtischen Gesamtschulen zur Verfügung stehenden Plätzen ist aber zunächst nicht davon auszugehen, dass in diesem Zusammenhang Aufnahmewünsche nicht berücksichtigt werden können.

Fazit:

Der Schulbetrieb ist mit der von der Gesamtschule Aachen-Brand vorgeschlagenen Reduzierung des Klassenfrequenzrichtwertes einverstanden.

Hierdurch hat die Schule zukünftig eine größere Freiheit bei der Ausgestaltung der Konzepte des Gemeinsamen Lernens und kann intern entscheiden, ob sie bspw. kleinere „Integrationsklassen“ bildet und daneben größere Klassen, bei denen sie bis an die Obergrenze der Bandbreite geht.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Ansatz 20xx ff.

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Folgekos-ten (alt)

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Sachaufwand

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Ergebnis

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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Worum geht es?

Eine Gesamtschule in Brand möchte kleinere Klassen einrichten, um die inklusive Arbeit besser umsetzen zu können.

Projekt

Gesamtschule Aachen-Brand

Strategien & Programme

Schulentwicklungsplan

Kategorien

Bildung

Schlagworte

InklusionKlassengrößenGemeinsames Lernen

Betroffene Gruppen

SchülerElternLehrkräfte

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Brand

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Technische Details