Vorlage·FB 32/0027/WP16-1·26. März 2014

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 29.01.2014Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 26.02.2014

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 26.02.2014, wonach dem Rat der Stadt empfohlen wurde, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 29.01.2014 als Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufgrund der nachträglichen Antragstellung durch die Interessengemeinschaft Brander Handel, Handwerk und Gewerbe e.V. konnte die reguläre Beratungsreihenfolge für die Bezugsvorlage nicht eingehalten werden. Am 26.02.2014 wurde daher vom Bezirksbürgermeister und einem Bezirksvertreter ein Empfehlungsbeschluss als Dringlichkeitsentscheidung getroffen. Gem. § 36 Abs. 5 i.V. m. § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) ist diese Entscheidung der Bezirksvertretung in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

Auswirkungen

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Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

DringlichkeitsentscheidungGenehmigung

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
B 1 - Bezirksamt Aachen-Brand
Geändert
5.4.2026
Technische Details