Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 29.01.2014Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 26.02.2014
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 26.02.2014, wonach dem Rat der Stadt empfohlen wurde, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 29.01.2014 als Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufgrund der nachträglichen Antragstellung durch die Interessengemeinschaft Brander Handel, Handwerk und Gewerbe e.V. konnte die reguläre Beratungsreihenfolge für die Bezugsvorlage nicht eingehalten werden. Am 26.02.2014 wurde daher vom Bezirksbürgermeister und einem Bezirksvertreter ein Empfehlungsbeschluss als Dringlichkeitsentscheidung getroffen. Gem. § 36 Abs. 5 i.V. m. § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) ist diese Entscheidung der Bezirksvertretung in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Auswirkungen
Dokument
Weitere Dokumente (5)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
KI-Analyse
Kategorien
Schlagworte
Handlungstyp
SonstigesVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend
- B 1 - Bezirksamt Aachen-Brand
- Geändert
- 5.4.2026